Evangelisch-Lutherische Freikirche

Referate - Unsere Lehre von Kirche und Amt


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Referat vor der Außerordentlichen Synode der Evangelisch-Lutherischen Freikirche

am 22.9.2001 in Zwickau

 

Inhalt:

 

0 Einführung
 
1. Die Lehre von der Kirche
1.1. Kirche und Gemeinde
1.2. Verborgen und doch erkennbar
1.3. Privat und doch gemeinsam
1.4. Sichtbare Versammlung von Christen
1.5. Die Ekklesia in verschiedenen Formen
 
2. Die Lehre vom öffentlichen Predigtamt
2.1. Das Amt des Evangeliums
2.2. Predigtamt und Pfarramt
2.3. Verschiedene Formen des Amtes
2.4. Amt und Hilfsämter
 
3. Schluss

 

 

0. Einführung

 

Der Apostel Paulus schreibt an Timotheus, er solle die Lehrenden (2Tim 2,2) in der Kirche anhalten, “dass sie nicht um Worte streiten, was zu nichts nütze ist, als die zu verwirren, die zuhören” (2,14). Und er fügt hinzu: “Aber die törichten und unnützen Fragen weise zurück, denn du weißt, dass sie nur Streit erzeugen” (2,23). Das ist eine ernste Mahnung, die auch wir uns zu Herzen nehmen sollten. Das Neue Testament unterscheidet bis in die Wortwahl hinein sehr klar zwischen “nötigem Kampf” und “unnötigem Streit”. [1]

Nötigem Kampf sollen wir nicht ausweichen. Der Teufel versucht immer wieder, rechte Christen vom Glauben abzubringen und in Irrtum zu verführen. Ihm sollen wir energisch Widerstand leisten (1Petr 5,9) und für die Wahrheit kämpfen, damit wir unser ewiges Ziel erreichen. Solches Ringen um die Lehre steht einer Kirche gut an. Es bewahrt uns davor, nachlässig und träge zu werden. Es lässt uns tiefer in die biblische Wahrheit eindringen und in der Erkenntnis wachsen (Joh 8,31f).

Unnötiger Streit dagegen schadet der Kirche. Er verwirrt die Gemeinden und macht die Gläubigen am Glauben irre. Der Teufel hat seine helle Freude daran, wenn er solchen Streit unter Christen schüren kann. Er weiß, dass er dadurch ihre Botschaft unglaubwürdig macht und sie selbst in tiefe Zweifel stürzt. Der Herr Christus warnt eindringlich: “Es müssen wohl Verführungen kommen; doch weh dem Menschen, der zum Abfall verführt!” (Mt 18,8).

Deshalb mahnt uns der Apostel Paulus: “Seid darauf bedacht  zu wahren (Luther: seid fleißig zu halten) die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens” (Eph 4,3). Das gilt auch für unsere Debatte um die Lehre von Kirche und Amt. Das Einzige, was uns zusammenhalten kann, ist nicht die äußerliche Organisation einer Synode, sondern allein der eine Glaube, das Vertrauen auf die unverbrüchliche Wahrheit des Wortes Gottes. Dieses Wort der Heiligen Schrift verträgt es nicht, dass wir nach eigenem Gutdünken etwas davon weglassen oder hinzufügen.

Unser lutherisches Bekenntnis kann uns dabei eine Hilfe sein. Aber es darf sich nicht vor die Heilige Schrift drängen. Wir nehmen dankbar an, was unsere Bekenntnisschriften an klarer biblischer Lehre darbieten. Sie sind für uns nicht nur “Wegweiser hin zur Bibel”, sondern aus der Heiligen Schrift geschöpfte Zusammenfassung der Lehre. Aber sie geben nicht auf alle heutigen Fragen Antwort. Manches, was heute in Bezug auf Kirche und Amt diskutiert wird, war bei ihrer Abfassung im 16. Jahrhundert noch gar kein Problem. Letzter Maßstab muss die Bibel bleiben. An ihr ist auch das Bekenntnis zu messen (es ist eine an der Bibel “genormte Norm”).

Nur durch unvoreingenommenes Hören auf die Schrift und demütiges Sich-Beugen unter die Worte der Schrift werden wir die Einigkeit unter uns wahren können. Dazu möge Gott uns helfen!

 

 

1. Teil:   Die Lehre von der Kirche

 

1.1. Kirche und Gemeinde   (vgl. These A 1)

 

Bei der Lehre von der Kirche geht es zuerst darum, dass wir genau hinhören, was die Bibel sagt und was sie nicht sagt. Wenn wir uns nicht missverstehen wollen, müssen wir uns auch klar werden, was wir mit bestimmten Ausdrücken (Begriffen) meinen. Andernfalls reden wir aneinander vorbei und verstehen nicht, was der Andere überhaupt will.

In der deutschen Sprache bezeichnen wir mit den Begriffen “Kirche” oder “Gemeinde” etwas Verschiedenes. Unter einer “Gemeinde” verstehen wir gewöhnlich die Versammlung von Christen an einem bestimmten Ort. “Kirche” dagegen steht vor allem für die ganze Christenheit.[2]

Das Neue Testament kennt für beides nur ein Wort: EKKLESIA (d.h. wörtlich: die Herausgerufene). Die Griechen bezeichneten mit diesem Ausdruck eine Volksversammlung. So allgemein wird der Begriff EKKLESIA z.B. in Apg 19,32-40 verwendet. Ansonsten steht EKKLESIA im Neuen Testament als Fachausdruck für die Kirche. Dabei kann mit EKKLESIA

- sowohl die ganze Christenheit (Gottesvolk) gemeint sein,

- als auch die konkrete Versammlung von Christen an einem Ort.

Der Herr Christus sagt in Mt 16,18: “Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine EKKLESIA bauen, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen.” Diese Zusage gilt offenbar nicht einer einzelnen Gemeinde oder einem Kirchenkörper, sondern der “einen heiligen christlichen Kirche” aller Zeiten und Länder.

Aber schon zwei Kapitel später spricht Jesus im gleichen Evangelium davon, dass man bei den Stufen der Ermahnung am Ende alles der EKKLESIA vorlegen soll: “Hört er die (zwei oder drei Zeugen) nicht, so sage es der EKKLESIA” (Mt 18,17). Da kann nicht die Christenheit aller Zeiten und Länder gemeint sein, sondern nur eine bestimmte Gruppe (Versammlung) von Gläubigen, die auch in der Lage ist, diesen Auftrag des Herrn auszuführen.

Im Deutschen müssten wir - wenn wir diese Unterschiede zum Ausdruck bringen wollten - in unseren Bibeln den Begriff EKKLESIA ein Mal mit “Kirche” und ein anderes Mal mit “Gemeinde” wiedergeben. Aber mit Recht tut das kein Bibelübersetzer. Denn es geht ja bei EKKLESIA nicht um zwei verschiedene Dinge, sondern um eines: die Schar der Christen, die an einzelnen Stellen durch ihr Handeln in Erscheinung tritt.

Martin Luther z.B. hat ganz bewusst EKKLESIA an allen Stellen mit “Gemeinde” übersetzt. Auch die ganze Christenheit nennt er einfach “Gemeinde”. Er grenzte sich damit gegen den römisch-katholischen Missbrauch des Wortes “Kirche” ab und wollte zeigen, dass jede christliche Gemeinde – auch ohne Zugehörigkeit zur Römischen Kirche – all die Rechte und Segnungen der neutestamentlichen EKKLESIA genießt. Luther schreibt im Großen Katechismus:

Denn das Wort EKKLESIA heißt eigentlich auf Deutsch eine VERSAMMLUNG. Wir aber sind dafür das Wörtlein KIRCHE gewöhnt – das die einfachen Leute nicht von einem versammelten Haufen, sondern von dem geweihten Haus oder Gebäude verstehen. In Wirklichkeit sollte das  Haus nur deshalb eine Kirche heißen, weil der Haufen darin zusammenkommt. Denn wir, die wir zusammenkommen, machen und nehmen uns einen besonderen Raum und geben dem Haus nach dem Haufen den Namen. Somit heißt das Wörtlein KIRCHE eigentlich nichts anderes als “eine allgemeine Versammlung”, und zwar ist es seiner Herkunft nach nicht deutsch, sondern griechisch wie auch das Wort EKKLESIA... Darum sollte es auf gut Deutsch und in unserer Muttersprache heißen “eine christliche Gemeinde oder Versammlung” oder aufs allerbeste und klarste “eine heilige Christenheit” (Gr. Kat. II,48; BSLK 656)[3].

 

 

1.2. Verborgen und doch erkennbar    (vgl. These A 2)

 

Wie kommt es, dass das Neue Testament nur dieses eine Wort EKKLESIA verwendet, wenn man doch unterscheiden kann (muss) zwischen der ganzen Christenheit (Kirche) und der konkreten Versammlung der Christen an einem bestimmten Ort (Gemeinde)? Dieser Umstand hängt damit zusammen, dass die Kirche (EKKLESIA) ein geheimnisvolles Wunder Gottes ist.

Gott ruft Menschen durch sein Wort (Evangelium) zum Glauben. Jeder, der an Jesus Christus als seinen Retter von Sünde, Tod und Teufel glaubt, gehört zum Gottesvolk des Neuen Bundes, zur Kirche Christi (EKKLESIA). Dies gilt ganz unabhängig davon, wann und wo dieser Mensch lebt oder gelebt hat. Zu dieser Kirche gehören die Apostel und Propheten der Anfangszeit genauso wie die einfachen Christen aller Zeiten. Durch ihren Glauben sind sie Glieder am Leib Christi.

Der Glaube ist aber eine Herzenssache. Nur Gott kennt die Herzen (Apg 15,8). Nur er weiß, wer wirklich an Jesus Christus glaubt. Wir Menschen sind nicht in der Lage, jemandem ins Herz zu sehen. Wir können nur von außen urteilen. Wenn jemand offensichtlich in Sünden lebt und nicht davon lassen will, sollen wir ihn nicht länger für einen Christen halten, sondern ihn aus der Schar der Christen ausschließen (Mt 18,15-17). Aber es gibt immer wieder Leute, die es verstehen, nach außen hin den Anschein zu erwecken, als ob sie Christen seien, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht sind.

Wir sagen deshalb mit Recht, dass die KIRCHE ein Glaubensartikel ist. Dementsprechend bekennen wir im Apostolischen Glaubensbekenntnis: “Ich glaube eine heilige christliche Kirche”. Wir können sie nicht sehen, sondern nur glauben. Es ist ein Wunder, wie Gott die Christenheit durch sein Evangelium ins Leben ruft und im Glauben erhält.

 

Man kann also sagen: Das Wesentliche an der Kirche – das, was sie ausmacht, der Glaube ihrer Glieder – ist keine äußerliche Sache (Lk 17,20). Wir können es nicht mit unseren Augen wahrnehmen.  Diese Verborgenheit hängt mit unserer Erkenntnisschwäche zusammen. Die Kirche ist an sich nicht unsichtbar, aber sie hat Dimensionen, die wir nicht erfassen können.[4] Sie ist das Hereinbrechen des Reiches Gottes in diese vergehende Welt.

Aber Gott hat uns eine Hilfe gegeben. Es gibt Kennzeichen, an denen wir merken können, ob irgendwo Gläubige vorhanden sind. Überall dort, wo das Wort Gottes[5] verkündet wird, kommen auch Menschen zum Glauben. Wir wissen zwar nicht, wer im Einzelnen glaubt. Aber wir haben die feste Zusage Gottes, dass dies geschieht.

Gleichwie der Regen und Schnee vom Himmel fällt und nicht wieder dahin zurückkehrt, sondern feuchtet die Erde und macht sie fruchtbar..., so soll das Wort, das aus meinem Munde geht, auch sein: Es wird nicht wieder leer zu mir zurückkommen, sondern wird tun, was mir gefällt. Und ihm wird gelingen, wozu ich es sende (Jes 55,10f).

So dürfen wir überall dort, wo das Evangelium laut wird und Menschen sich darum versammeln, glauben, dass der Heilige Geist da auch Glauben wirkt und Menschen aus dem ewigen Verderben rettet.

 

In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten. Die Heilige Schrift enthält keine Festlegungen (Vorschriften) in Bezug auf:

 

(a) die Intensität des Evangeliumsgebrauchs:

Jes 55 macht keine Aussage darüber, wie häufig und intensiv das Wort Gottes (Evangelium) verkündet werden muss, damit es Glauben wirken kann. Wohl ermahnt Paulus uns Christen, das Wort Christi “reichlich unter sich wohnen zu lassen” (Kol 3,16). Aber damit ist nicht gesagt, dass der Heilige Geist nur dann einen Menschen bekehren kann, wenn er das Wort “reichlich” hört (vgl. den Schächer am Kreuz, Lk 23,39-43). In Jes 55 knüpft Gott seine Verheißung jedenfalls nicht an eine solche Bedingung.

 

(b) die Koppelung von Wort und Sakrament:

Die Verheißung von Jes 55 gilt ganz allgemein dort, wo der Dienst mit dem Evangelium nach Christi Befehl geschieht. Dazu gehört unter anderem auch die einsetzungsgemäße Verwaltung der Sakramente. Auch bei Taufe und Abendmahl ist ja das Wort “die Hauptsache im Sakrament”. Deshalb hat die lutherische Kirche immer davon gesprochen, dass “Wort und Sakrament” die Erkennungszeichen der Kirche sind (vgl. Augsb. Bek. 7).

Diesen Satz darf man allerdings nicht so missverstehen, als ob das Vorhandensein der Kirche nur dort geglaubt werden dürfe, wo gleichzeitig beides – Wort und Sakrament – gebraucht wird. Die Heilige Schrift sagt nirgends, dass Wort und Sakrament stets gekoppelt vorkommen müssen. Sonst wäre jeder einfache Predigtgottesdienst minderwertig, jedenfalls aber wären die dabei Versammelten nicht “Kirche”.

Wohlgemerkt: Wir sollen die Sakramente nicht verachten, weil sie uns dazu gegeben sind, uns (durch äußere Zeichen) ganz besonders im Glauben zu stärken. Aber trotzdem müssen wir festhalten, dass weder Taufe noch Abendmahl absolut heilsnotwendig sind (Mk 16,16).

 

(c) eine Mindestzahl von Gläubigen:

Jesus selbst nennt keine Mindestzahl von Gläubigen, ab welcher sich eine Versammlung EKKLESIA (Kirche oder Gemeinde) nennen darf. Er sagt vielmehr: “Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen” (Mt 18,20; vgl. Traktatus § 68). Oder: “Meine Schafe hören meine Stimme” (Joh 10,3; vgl. Schmalk. Art. C XII,2).  [Ausführlicher zu Mt 18,20 siehe unter Pkt. 1.4. (b)!]

 

1.3. Privat und gemeinsam  (vgl. Thesen A 3,4+6)

 

Der Herr Christus hat seinen Jüngern den Auftrag gegeben: “Predigt das Evangelium aller Kreatur!” (Mk 16,15). Oder: “Geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe!” (Mt 28,19f). Diesen Auftrag erteilt der Herr zunächst seinen Aposteln. Aber schon an dem Nachsatz wird deutlich, dass hier etwas aufgetragen wird, was weit über die Zeit der ersten Generation hinaus reicht: “Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende”. Dieser Befehl gilt also der ganzen Christenheit aller Zeiten und Länder.

Man kann diesen Dienst auch als “Schlüsselamt” bezeichnen, wie es unser lutherisches Bekenntnis tut. Wenn wir jemandem das Evangelium von Christus verkündigen und er glaubt dieser Botschaft, wird diesem Menschen der Himmel aufgeschlossen. Nimmt er das Evangelium nicht an, schließt er sich selbst den Himmel zu. Beides sollen wir ihm im Auftrag unseres Herrn bezeugen.

Der Dienst des Schlüsselamtes ist nicht nur bestimmten Personen (wie etwa den Aposteln) gegeben, sondern der ganzen Kirche.[6] Jeder einzelne Christ soll, was er an Gnade durch Christus empfangen hat, auch an andere weitergeben. Jeder Gläubige soll an seinem Platz ein Zeuge seines Herrn sein. “Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht” (1Petr 2,9). Diesen Dienst nennen wir das Allgemeine Priestertum.

Über diesen privaten Bereich hinaus gilt dieser Auftrag auch allen Christen gemeinsam. Wo mehrere Christen zusammen sind, sollen sie einzelne Personen mit der gemeinschaftlichen Ausübung beauftragen (öffentlicher Verkündigungsdienst). Luther schreibt dazu:

Hier sollst du den Christen an zweierlei Orte stellen: Aufs erste, wenn er ist an dem Ort, da keine Christen sind, da bedarf er keines anderen Berufs, denn dass er ein Christ ist, inwendig von Gott berufen und gesalbt; da ist er schuldig, den irrenden Heiden oder Unchristen zu predigen und zu lehren das Evangelium aus Pflicht brüderlicher Liebe...

Aufs andere, wenn er aber ist, da Christen an dem Ort sind, die mit ihm gleiche Macht und Recht haben, da soll er sich selbst nicht hervortun, sondern sich berufen und hervorziehen lassen, dass er an Statt und Befehl der anderen predige und lehre (W² 10,1543).

Aber hier soll es noch nicht um das öffentliche Predigtamt gehen. Das bleibt dem 2. Teil vorbehalten. Im Zusammenhang mit der Kirche ist nur soviel festzuhalten: “Gott will, dass sich Christen in Versammlungen zusammenfinden, um die Gnadenmittel rein und unverändert zu gebrauchen...” (These A 4).

Das ist gerade in unserer Zeit wichtig. Viele behaupten heute, durchaus “einen Glauben” zu haben. Aber sie wollen nichts von Christus und seiner Kirche wissen. Das Neue Testament verwendet u.a. das Bild vom Körper und seinen Gliedern, wenn es die Kirche beschreibt. Die Gläubigen sind Glieder am Leib Christi (1Kor 12,12ff). Losgerissen vom Körper, kann kein Glied lange überleben. Deshalb gehören Christen in die Gemeinschaft der Gläubigen. Sie sollen sich sichtbaren Versammlungen von Christen anschließen, um geistlich zu überleben. Das Zusammenkommen von Christen geschieht ja nicht nur zur eigenen Erbauung, sondern genauso, um die gute Nachricht von der Rettung in Christus zu anderen Menschen zu bringen (Mission).

Deshalb ist es ein Trugschluss, wenn man meint, es genüge, nur zur unsichtbaren Kirche zu gehören. Solange wir in dieser Welt leben, brauchen wir die Gemeinschaft der sichtbare Kirche, die uns Gott selbst als Hilfe gegeben hat. Wir sollen uns zu einer sichtbaren Kirche halten, die Gottes Wort unverfälscht verkündet und nach Kräften zu ihrer Unterstützung beitragen.[7]

 

 

1.4. Sichtbare Versammlungen von Christen    (vgl. These 5)

 

Darüber, dass Christen sich um Wort und Sakramente versammeln sollen, besteht unter uns kein Streit. Einig sind wir uns auch darin, dass es durchaus verschiedene Formen solcher sichtbaren Versammlungen von Christen geben kann. Über die Ortsgemeinden hinaus können sich Christen z.B. auch zu Synoden, Missionsgesellschaften oder Schul-Trägervereinen versammeln. Umstritten ist dagegen die Frage, in welchen Formen dieses Versammeln der Christen geschehen darf und soll. Einige unter uns behaupten, es könne zwar verschiedene Zusammenkünfte von Christen geben, aber nur (Orts-)Gemeinden verdienten den neutestamentlichen Ehrennamen EKKLESIA. Denn im NT würden nur “Kirchengemeinden” als EKKLESIA bezeichnet.

Dazu ist Folgendes zu bedenken:

 

(a) Das Neue Testament verwendet den Namen “ekklesia” nicht nur für sog. Ortsgemeinden.

In Apg 9,31 wird z.B. von “der Kirche” (Singular)[8] in Judäa, Galiläa und Samarien gesprochen: “So hatte die EKKLESIA Frieden in ganz Judäa und Galiläa und Samarien und baute sich auf und lebte in der Furcht des Herrn und mehrte sich unter dem Beistand des Heiligen Geistes.” Es geht dabei nicht um die Frage, ob hier mit EKKLESIA nur die “eine heilige christliche Kirche” oder die sichtbare Kirche gemeint ist. Natürlich ist auch die “una sancta” gemeint. Sie ist überall vorhanden, wo sich Christen um die Gnadenmittel sammeln. Aber es fällt auf, dass Lukas für die ganze Schar der Christen in den drei Landschaften ebenfalls die Bezeichnung EKKLESIA verwendet und nicht ausschließlich für die Ortsgemeinden. Denn im folgenden Vers, wo dem Besuch des Apostels Petrus in der konkreten Ortsgemeinde die Rede ist, benutzt Lukas EKKLESIA gar nicht, sondern redet von “den Heiligen, die in Lydda wohnten”. Wenn der Begriff EKKLESIA nur für die Ortsgemeinden reserviert wäre, dürfte Lukas so nicht reden.

Vergleichbares kann man im Römerbrief beobachten. Dort spricht Paulus die gesamte Gemeinde überhaupt nicht als EKKLESIA an, sondern als die “berufenen Heiligen” (Röm 1,7). Andererseits aber nennt er die “Gemeinde im Haus” des Aquila und der Priska EKKLESIA (Röm 16,5).

Man könnte weitere Beispiele anführen, aber diese beiden Stellen mögen genügen. Selbstverständlich soll damit nicht bestritten werden, dass im Neuen Testament häufig der Name EKKLESIA mit einem Ortsnamen verbunden wird (“die EKKLESIA in...”, 1Kor 1,2; 2Kor 1,1; 1Tess 1,1 u.ö.). Solche Redeweisen haben den Begriff “Ortsgemeinden” nahe gelegt.

 

(b) In Mt 18,20 spricht Jesus davon, dass da, “wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen”, er mitten unter ihnen ist.

Man hat gemeint, dieser Vers beziehe sich nur auf das, was im vorhergehenden Vers über das Gebet gesagt wird: “Wahrlich ich sage euch auch: Wenn zwei unter euch eins werden auf Erden, worum sie bitten wollen, so soll es ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel” (V. 19).[9]

Aber wir dürfen den Zusammenhang nicht übersehen, indem dieser Vers steht. Unmittelbar davor redet Jesus vom Schlüsselamt und der sogenannten Kirchenzucht. Wenn die brüderliche Ermahnung unter vier Augen und zusammen mit einzelnen Zeugen nichts nützt, soll die Angelegenheit vor die EKKLESIA gebracht werden (V. 17). Daraus hat man den falschen Schluss gezogen, hier werde mit Absicht nur der versammelten (Orts-)Gemeinde der Name EKKLESIA beigelegt, nicht aber den zwei oder drei Zeugen der 2. Stufe.[10] Aber dem ist nicht so, sondern dieser Sprachgebrauch hängt lediglich damit zusammen, dass in V. 16 (bei der 2. Stufe) ein Zitat aus dem AT verwendet wird (5Mose 19,15). Ja, gerade um das Missverständnis abzuwehren, dass nur größere oder als Ortsgemeinde organisierte Versammlungen von Christen diesen Namen verdienen sollten, fügt Jesus den V. 20 hinzu, in dem er sagt: “Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen." Was ist “im Namen Jesu versammelt sein” anderes gemeint, als im Auftrag Jesu zum Zweck der eigenen Erbauung und zur Ausbreitung seines Reiches zusammenzukommen? Der Bau des Reiches Gottes geschieht nie ohne sein Wort.[11]

So jedenfalls haben es die Väter der lutherischen Kirche verstanden und Mt 18,20 auf die EKKLESIA bezogen. C.F.W. Walther schreibt in seinem Buch “Kirche und Amt”:

So spricht der Herr Mt 18,17: “Sage es der Gemeinde. Höret er die Gemeinde nicht, so halte ihn als einen Heiden und Zöllner.” Dass der Herr hier von einer sichtbaren Partikularkirche [= Teilkirche] rede, bedarf keines Beweises. Wenn aber der Herr unmittelbar nach jenen Worten fortfährt: “Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein” (V. 18), so spricht er hiermit offenbar die Schlüssel des Himmelreichs oder die Kirchengewalt, welche ER Mt 16,19 in Petrus seiner ganzen Kirche gegeben hatte, auch jeder sichtbaren Partikularkirche zu. Damit man aber nicht meinen möge, dass diese große Gewalt nur großen volkreichen Gemeinden gegeben sei, so setzt er auch V. 19 und 20 noch hinzu: “Weiter sage ich euch: Wo zwei unter euch eins werden auf Erden, worum es ist, dass sie bitten wollen, das soll ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel. Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.” Wären daher in einer Partikularkirche auch nur zwei oder drei wahrhaft Gläubige, wahre Kinder Gottes, wahre Glieder des geistlichen Leibes Jesu Christi, so wäre um dieser willen die Gemeinde eine Gemeinde Gottes und eine rechtmäßige Inhaberin aller Rechte und Gewalten, die Christus seiner Kirche erworben und geschenkt hat.[12]

Ganz ähnlich kann man es im lutherischen Bekenntnis lesen (vgl. Traktatus § 24). Und Luther schreibt dazu:

Nun haben wir bis daher noch nie können von den Papisten erlangen, dass sie beweisen wollten, warum sie doch die rechte Kirche seien, sondern sie stehen auf dem Spruch Mt 18,17: Man soll die Kirche hören, oder müsse verloren sein. So doch Christus daselbst nicht sagt: wer, wo oder was die Kirche sei, sondern, wo sie ist, da soll man sie hören. Das bekennen und sagen wir auch; aber wir fragen, wo und wer die Kirche Christi sei? Non de nomine, nicht dem Namen nach, sondern vom Wesen fragen wir.[13]

 

Daraus ergibt sich: Mt 18,17 ist nicht geeignet, etwas über die größenmäßige Ausdehnung der einzelnen EKKLESIA am Ort zu sagen. Es werden dort keine Angaben zur Versammelbarkeit oder Zusammensetzung (Alter, Geschlecht) gemacht. Im Gegenteil: Es geht offenbar lediglich darum, dass die EKKLESIA in irgendeiner Form anwesend ist. Dieser konkreten Versammlung soll der Fall vorgelegt und von ihr entschieden werden.

 

Schließlich ist zu bedenken:

(c) Wo die Heilige Schrift nichts vorschreibt, da gilt die christliche Freiheit. Das Neue Testament aber macht nirgends eine bestimmte Form der Versammlung von Christen zum Gesetz für die christliche Kirche. (Vgl. Augsb. Bek. 7)

Es schreibt uns auch nicht vor, dass wir nur die Ortsgemeinde EKKLESIA nennen dürften. Wir haben nie bestritten, dass im Neuen Testament die Bezeichnung EKKLESIA häufig in Verbindung mit Orten gebraucht wird (sog. Ortsgemeinden). In der Zeit, in der die ersten christlichen Gemeinden entstanden, gab es offenbar noch kaum Zusammenschlüsse von Gemeinden zu Synoden oder die Zusammenarbeit in Missionsgesellschaften u.ä.[14] Aber wie will man aus dieser Tatsache ableiten, dass deshalb nur die Ortsgemeinde dem göttlichen Willen entspricht und göttliches Recht für sich beanspruchen kann?

Mit dem gleichen Argument könnte man (wie es die Baptisten tun) die Kindertaufe ablehnen, weil im Neuen Testament keine Taufe von Kindern ausdrücklich erwähnt wird. Das liegt daran, dass die ersten Christen meistens als Erwachsene zum Glauben kamen und getauft wurden. Wir halten uns hier vielmehr an das klare Zeugnis des Neuen Testaments, das Kinder nicht von der Taufe ausschließt. Ja, sie gehören zweifellos zu dem “alle Völker”, die nach dem Missionsbefehl getauft werden sollen.

 

Wir können nur sagen: Wo eine Versammlung von Christen im Namen Jesu um Wort und Sakrament zusammenkommt, da ist dem Wesen nach das Volk Gottes, die EKKLESIA.

Unsere Kirche hat sich jedenfalls schon lange dazu bekannt, dass auch eine Synode als EKKLESIA handeln darf. Sie tut dies etwa, wenn sie Bezirks- oder Synodalberufungen ausstellt.[15] Das will wohl auch niemand unter uns ändern. Strittig ist nur die Frage, aus welchem Grund eine Synode so handeln darf.

Man hat behauptet, die Synode dürfe nur als EKKLESIA handeln, weil ihr von den Ortsgemeinden bestimmte Rechte abgetreten (delegiert) worden seien. Nur die Ortsgemeinden seien eigentlich EKKLESIA, die Synoden seien dagegen nur im abgeleiteten Sinn “Kirche”. Bei dieser Vorstellung hat offenbar unsere Synodalverfassung Pate gestanden. Denn nach ihr ist es so, dass der Synode nur bescheidene Rechte (eine beratende Funktion) zukommen. Die Frage ist aber: Wo steht im Neuen Testament, dass es nur so sein darf? Es gab Zeiten in der lutherischen Kirche, in denen das Kirchenregiment (Kirchenleitung) viel weitgehendere Rechte für sich in Anspruch genommen hat (bis in einzelne Kirchenzuchtsfälle eingreifen konnte). Eine solche Ordnung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aber wir halten sie nicht für gut, weil sie die Gemeinden und Pastoren entmündigt.[16]

Man hat eingewendet, dass Synoden schon deshalb weniger göttliches Recht für sich beanspruchen dürften, weil sie nicht überall und zu jeder Zeit notwendig seien. Daran ist richtig, dass die Einrichtung von Synoden in der Tat nirgends von Gott befohlen ist. Sie können eingerichtet werden, wo Gemeinden sich zu bestimmten Aufgaben verbinden wollen. Aber da, wo eine rechte Synode besteht, da versammelt sie sich im Namen Jesu und um Gottes Wort. (Ja, es wird bei Synoden so manches Mal mehr für die Ausbreitung des Reiches Gottes getan als in manchen Ortsgemeinden.) Wo sich aber Christen um die Gnadenmittel sammeln, da ist die EKKLESIA vorhanden, und zwar im Vollsinn des Wortes, nicht nur teilweise. Deshalb darf eine Synode auch Berufungen aussprechen.

Wilhelm Oesch schrieb 1934 in einer Thesenreihe für die Pastoralkonferenz unserer Kirche:

Gemeinde im Sinne der Schrift ist nicht nur die Ortsgemeinde. Wenn alle Gemeinden in einer Stadt, obwohl sie verschiedene Pfarrer haben, in einer Missionssache zusammen handeln, sind sie auch wieder EKKLESIA. So auch die Synode. Sie alle können [das Predigtamt] übertragen. Die Priorität der Ortsgemeinde ist nicht gesetzlich zu verstehen, sondern nur als Ausdruck der Tatsache, dass, wo zwei oder drei in Jesu Namen versammelt sind, schon alle Rechte der Kirche sind, und keine Abhängigkeit von einem übergeordneten Kirchenregiment jure divino [nach göttlichem Recht] besteht.

 

Was aber von Synoden gilt, kann man auch anderen Versammlungen von Christen im Namen Jesu nicht vorenthalten. Wenn ein Schul-Trägerkreis einen Pastor als Seelsorger für eine christliche Schule berufen will, muss er nicht erst die Gemeinden, aus denen seine Mitglieder kommen, um ihre Erlaubnis fragen. Sondern weil hier eine Gruppe von Christen im Namen Jesu um Gottes Wort zusammenkommt, darf sie als EKKLESIA handeln – solange es nicht im Gegensatz zu anderen Versammlungen von Christen geschieht (z.B. Gemeinden).

 

Mit Recht heißt es in den “Doctrinal Statements” der WELS:

Dem Wesen nach liegen die verschiedenen Zusammenschlüsse in Jesu Namen zwecks der Verkündigung seines Evangeliums alle auf einer Ebene. Sie sind alle Kirche in ein und demselben Sinn, nämlich in dem Sinn, dass der Herr uns aufgrund der Kennzeichen der Kirche in jeder solchen Gruppe[17] von Menschen die Gegenwart der una sancta (der heiligen christlichen Kirche) erfassen lässt und uns damit ermächtigt, sie als Versammlung von Gläubigen anzuerkennen, die das Schlüsselamt besitzen und das Recht, dieses Amt auszuüben unter Berücksichtigung von Liebe und guter Ordnung. Hier müssen wir unterscheiden zwischen dem Besitz eines Rechtes und der gottgefälligen Ausübung dieses Rechtes (DS, Kirche+Amt, I,D 4,c).

 

 

1.5. Die EKKLESIA in verschiedenen Formen    (vgl. These A 7)

 

Wichtig ist aber eben der Unterschied, der im letzten Satz des Zitats deutlich hervorgehoben wird: Was einer Gruppe von Christen “ihrem Wesen nach” - wie jeder EKKLESIA - als Recht zusteht, muss nicht automatisch praktiziert werden. Es gilt, gute christliche Ordnung und den Frieden untereinander zu bewahren.

Der Unterschied zwischen grundsätzlichem Recht und seiner Anwendung in der Praxis kann an einem Beispiel deutlich werden: Jeder Christ hat grundsätzlich das Recht zu taufen. Im Notfall darf und soll er die Taufe vollziehen. Und diese Taufe ist wirksam und gültig. Aber die Ausübung dieses Rechtes überträgt eine Gemeinde gewöhnlich ihrem Pastor. Im Normalfall nimmt er die Taufen vor. Es wäre nicht recht und nicht christlich, wenn sich jemand anmaßen wollte, seine Kinder einfach selbst zu taufen, nur weil er grundsätzlich das Recht dazu hat. Solches unchristliche Verhalten ist Sünde.

 

Das Gleiche gilt im Blick auf das Verhältnis von Synode und Gemeinde oder Gemeinde und Jugendkreis oder ähnlichem. Wo sich Christen zum Zweck des gemeinsamen Dienstes für das Reich Gottes um sein Wort sammeln, ist die EKKLESIA vorhanden[18], sei es in einer Ortsgemeinde oder Synode oder in einem Gemeindekreis. Wo die EKKLESIA ist, da darf grundsätzlich das Schlüsselamt ausgeübt werden. Aber dies kann nie im Gegensatz zu anderen Formen der EKKLESIA geschehen. Eine Synode darf sich nicht in Angelegenheiten der Gemeinden einmischen, die ihr nicht übertragen sind.

Eine solche Ordnung kann sehr schmerzlich sein, wie wir das im Fall der Steedener Immanuelgemeinde erlebt haben. Nach unserer Synodalverfassung darf der Synodalrat nur dann in Streitigkeiten eingreifen, wenn es beide Seiten wünschen (AF III,5 A4). Die Steedener aber haben dieses abgelehnt. So waren unserem Synodalrat die Hände gebunden.

Ebenso darf ein Jugendkreis nicht einfach das Abendmahl unter sich austeilen oder einen eigenen Pastor berufen. Denn dieser Kreis ist ja Teil einer Gemeinde, die diese Aufgaben bereits ihrem Pastor übertragen hat. Und zu den Aufgaben des Pastors gehört bei uns auch die Verantwortung für die konfirmierte Jugend.

Schauen wir ins Neue Testament! Da merken wir, dass uns dort recht unterschiedliche Gemeindeverhältnisse geschildert werden. Die Gemeinde in Jerusalem kam anfangs täglich zusammen. Außer im Tempel traf man sich auch in den Häusern. Immerhin gehörten seit Pfingsten mehr als 3000 Menschen in Jerusalem zur EKKLESIA (Apg 2,41ff). – In Korinth veranstaltete man vor dem eigentlichen Gottesdienst ein gemeinsames Mahl (1Kor 11,20ff). In Troas feierte man am Sonntag Gottesdienst, der bis in die Nacht dauern konnte (Apg 20,7ff).

Trotzdem wird keiner dieser Bräuche zum Gesetz für alle Zeiten gemacht. Im Gegenteil: Das Augsburger Bekenntnis spricht davon, dass die Ordnung des Sonntags ein Beispiel der christlichen Freiheit ist (28,57-60). Als unumstößlich festgehalten wird nur, dass es überall in den christlichen Gemeinden “ordentlich und ehrbar” zugehen soll (1Kor 14,33.40). Alles hat in christlicher Liebe zu geschehen (1Kor 16,14).

Manchem ist das zu wenig. Er befürchtet, wenn alles der christlichen Liebe überlassen bleibt, müsse das ja zum Missbrauch führen. Doch auch weitergehende Ordnungen können missbraucht werden. Wir sollten uns hüten, “ein Joch auf den Hals der Jünger” (Apg 15,10) zu legen und mehr Gesetze zu machen, als uns in der Heiligen Schrift aufgetragen sind.

Nach all dem Gesagten muss ich bekennen, dass ich beim besten Willen nicht weiß, was an der folgenden Verwerfung der WELS unbiblisch und falsch sein soll:

Wir achten es für unhaltbar zu sagen, dass die örtliche Gemeinde spezifisch von Gott gestiftet ist im Unterschied zu anderen Gruppen von Gläubigen im Namen Jesu, und dass das Amt der Schlüssel ausschließlich der örtlichen Gemeinde gegeben sei (DS, Schluss von Teil I).

 

 

2. Teil:    Die Lehre vom öffentlichen Predigtamt

 

2.1. Das Amt des Evangeliums   (vgl. Thesen B 2,3+6)

 

Bei seiner Himmelfahrt erteilte der Herr Christus seinen Jüngern den Auftrag: “Geht hin in alle Welt und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe” (Mt 28,19f). Dieser Auftrag galt zunächst den Aposteln. Er weist aber auch deutlich über sie hinaus, denn er soll “bis an der Welt Ende” erfüllt werden. Die Apostel empfingen diesen Auftrag also auch als Repräsentanten (Stellvertreter) der ganzen Christenheit.

Dieser “Dienst des Evangelium” (Mk 16,15) oder “der Dienst, der die Versöhnung predigt” (2Kor 5,18) ist dadurch auch allen Christen befohlen. Der Apostel Petrus macht das deutlich, wenn er an die Christengemeinden in Kleinasien schreibt:

Ihr seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht (1Petr 2,9).

Jeder Christ soll an seinem Platz ein Zeuge seines Herrn sein. Wir nennen dies das Allgemeine Priestertum aller Gläubigen.

Im Neuen Bund gibt es keinen Priesterstand mehr, der als Mittler zwischen Gott und den Menschen steht. Jesus Christus ist dieser Mittler geworden (Hebr 9,15; 12,24). Nun darf jeder Christ direkt zu Gott kommen. Das öffentliche Predigtamt hat nichts mit dem alttestamentlichen Priesteramt zu tun, sondern es ist ein Dienst an den Gläubigen (d.h. den Priestern) des neuen Bundes, “damit die Heiligen zugerüstet werden zum Werk des Dienstes; dadurch soll der Leib Christi gebaut werden” (Eph 4,12).

Dieser Dienst ist klar zu unterscheiden vom Allgemeinen Priestertum. Priester werden Christen durch ihre Taufe. Ins Predigtamt gelangt man nur durch eine ordentliche Berufung (Augsb. Bek. 14). Aber es gibt auch Gemeinsamkeiten: Beide gehen auf den Missionsbefehl zurück. Beide haben teil an dem einen Dienst des Evangeliums. Aber beide tun diesen Dienst in verschiedenen Bereichen: das Allgemeine Priestertum im privaten Bereich, das öffentliche Predigtamt im öffentlichen Bereich (als Dienst an der Gemeinschaft).

Das öffentliche Predigtamt ist nicht etwa nur aus Nützlichkeitserwägungen eingerichtet worden (damit es nicht jeden Sonntag eine Debatte gibt, wer denn heute predigen darf). Der Herr Christus hat diesen öffentlichen Dienst durch die Apostel einrichten lassen. Dieser Dienst wird Einzelnen übertragen. Paulus schreibt an Timotheus: “Was du von mir gehört hast vor vielen Zeugen, das befiehl treuen Menschen an, die tüchtig sind, andere zu lehren” (2Tim 2,2). Oder an Titus schreibt er: “Deshalb ließ ich dich in Kreta, dass du vollends ausrichten solltest, was noch fehlt, und überall in den Städten Älteste einsetzen, wie ich dir befohlen habe” (Tit 1,5).

Das öffentliche Predigtamt ist also von Christus eingesetzt und wird nicht nur vom Allgemeinen Priestertum abgeleitet. Das lutherische Bekenntnis hat Recht, wenn es feststellt: “Das Predigtamt kommt vom gemeinen [gemeinsamen] Beruf der Apostel her” (Trakt. 10; BSLK 474)[19].

 

 

2.2. Predigtamt und Pfarramt    (vgl. Thesen B 1+8)

 

An dieser Stelle ist eine Klärung der Begriffe (Bezeichnungen) nötig. Wir haben bisher vom “öffentlichen Predigtamt” geredet. Damit war der über das Allgemeine Priestertum hinausgehende Dienst des Evangeliums im öffentlichen Bereich gemeint (d.h. im Auftrag einer Gemeinschaft von Christen).

Der Begriff “Predigtamt” kann aber auch anders verwendet werden.[20] Es hat sich eingebürgert, dass man in Deutschland (Europa) unter Predigtamt gewöhnlich das Amt des Pastors versteht. Das ist nicht falsch, denn der Pastor steht zweifellos im öffentlichen Predigtamt. Ihm übertragen unsere Gemeinden die volle Aufsicht über die Herde Christi, angefangen bei der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung bis hin zur Seelsorge und Kinderunterweisung. Ihm steht normalerweise auch die Aufsicht über alle anderen Dienste in der Gemeinde zu. Man kann deshalb sagen, dass ein Pastor das öffentliche Predigtamt in umfassender Form ausübt.[21]

Daher ist es richtig und sachgemäß, wenn bei der Ordination oder Amtseinführung unserer Pastoren all jene Bibelstellen verlesen werden, die im Neuen Testament vom öffentlichen Predigtamt handeln. Aber es ist eben auch zu fragen, ob nur Pastoren im öffentlichen Predigtamt stehen. Dieses Missverständnis hat es leider auch in unserer Kirche immer wieder gegeben. Weil wir in unseren kleinen Gemeinden gewöhnlich nur das eine (hauptberufliche) Amt des Pastors kennen, meint mancher, nur dieses eine Amt habe auch göttliches Recht und Einsetzung für sich. (Aber dies deckt sich nicht mit den biblischen Aussagen, wie wir noch sehen werden.) Mit diesem Irrtum haben sich unsere Väter schon vor Jahren auseinander gesetzt. Zwei Beispiele seien genannt. C.M. Zorn schreibt 1921:

Unser Bekenntnis hat es sonderlich in dem Schmalkaldischen Artikeln beigefügtem Traktat “Von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes”, woraus wir zitiert haben, mit der Überhebung des Papstes und seiner Bischöfe über die Priester, Pfarrherren, Pastoren zu tun und nennt daher mit Bezug auf die Schriftausdrücke, welche das öffentliche Kirchenamt bezeichnen, gerade diese, nämlich die Priester, Pfarrherren und Pastoren.

Da das “Pfarramt”, wie es jetzt gestaltet ist und zur Zeit der Abfassung des Bekenntnisses gestaltet war, alle und jede Funktionen in sich schließt, welche nach der Schrift die Hirten und Lehrer, Ältesten, Bischöfe (Vorstehenden, Regierer, Führer) als “Haushalter Gottes” haben, so ist es füglich korrekt und schriftgemäß, dass unser Bekenntnis - da es eben gerade mit dem Pfarramt zu tun hat - das “Hirten und Lehrer” usw. der Schrift mit “Pfarrherren” übersetzt. Die Pfarrherren sind in der Tat und ganz gewiss “Hirten und Lehrer” usw., wenn auch nicht nur die Pfarrherren “Hirten und Lehrer” usw. sind. Alle Pfarrherren sind “Hirten und Lehrer” usw., aber nicht alle “Hirten und Lehrer” usw., sind Pfarrherren.[22]

 

Und der spätere Prof. W. Oesch sagt 1936 in einem Referat für die Pastoralkonferenz:

[Ich habe...] bereits ausgeführt, dass der Auftrag der Kirche, das Evangelium zu predigen, immer nach innen und außen geht, dass das öffentliche Amt in der Kirche, wie es zuerst in den Aposteln uns entgegentrat, ebenfalls nach innen und außen wirkt, dass im historischen Gemeindepfarramt wohl dieses Gesamtamt vorliegt, dass aber die historische Entwicklung hier den Nachdruck auf das Pastorieren gelegt hat und legen musste, dass darum, wenn das neutestamentliche Amt voll ausgenutzt werden soll, es nötig ist, dass das Amt des Missionars aufrecht erhalten bleibt. Hier sei nur kurz erinnert an die vielen Ämter 1Kor 12,28-31; Eph 4,11 und in den Berichten der Apostelgeschichte.[23]

 

 

2.3. Verschiedene Formen des einen Amtes    (vgl. Thesen B 4,5+7)

 

W. Oesch weist in seinem Zitat schon auf das hin, was an dieser Stelle wichtig ist. Es kann nicht gut gehen, wenn wir unsere Gemeindeverhältnisse und Ämterstrukturen in die biblischen Texte hinein lesen. Wir müssen lernen, unvoreingenommen zu hören, was uns Gott durch sein Wort sagt. Die neutestamentlichen Texte reden in der Tat von einer Reihe von Ämtern:

1Kor 12,28: Gott hat in der Gemeinde eingesetzt erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer, dann Wundertäter, dann Gaben, gesund zu machen, zu helfen, zu leiten und mancherlei Zungenrede.

Eph 4,11: Und er hat einige als Apostel eingesetzt, einige als Propheten, einige als Evangelisten, einige als Hirten und Lehrer...

Apg 13,1: Es waren aber in Antiochia in der Gemeinde Propheten und Lehrer, nämlich Barnabas und Simeon, genannt Niger, und Luzius von Kyrene und Manaën, der mit dem Landesfürsten Herodes erzogen worden war, und Saulus.

Vgl. auch die Ältesten und Bischöfe in Tit 1,5ff; Apg 20,17ff (bes. V. 28)!

Wenn es aber in den ersten christlichen Gemeinden verschiedene Ämter (Formen) der Wortverkündigung gegeben hat, warum sollten wir diesen Dienst heute grundsätzlich auf eine Form (die des Pastors) einschränken? Führt das nicht dazu, dass wir die christliche Freiheit dadurch unzulässig beschneiden?[24]

Gegen diese Argumentation ist Verschiedenes eingewendet worden. Wir wollen diesen Einwänden nachgehen:

 

(a) Handelt es sich in 1Kor 12,28 oder Eph 4,11 wirklich um verschiedene Ämter oder nur um verschiedene Geistesgaben?

Es ist richtig, dass etwa im Kapitel 1Kor 12 von den verschiedenen Gaben die Rede ist, die der Heilige Geist der Kirche schenkt. Jedes Glied am Leib Christi hat seine Aufgabe und soll sich für das Ganze einsetzen. Auch in 1Kor 12,28 werden am Ende des Verses besondere Gaben genannt: “...dann Gaben, gesund zu machen, zu helfen, zu leiten und mancherlei Zungenrede.” Und es steht ebenso fest, dass für die Wortdienste in der Kirche vom Heiligen Geist besondere Gaben verliehen werden.

Bei 1Kor 12,28 ist aber zu beachten, dass die ersten Glieder der Aufzählung nummeriert und personal formuliert sind. Da ist von “erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer” die Rede. Es fällt auf, dass es sich bei den nummerierten Positionen um Dienste handelt, die mit der Wortverkündigung zu tun haben. Außerdem wird hier anders formuliert, indem Personen – nicht nur Gaben – genannt werden. Das kann kein Zufall sein. Offensichtlich sollen diese Ämter (Personen) von den nachfolgenden Gaben unterschieden werden.[25] An der personalen Formulierung wird deutlich, dass es sich bei den Formen keineswegs um abstrakte Funktionen des Predigtamtes handelt, sondern um konkrete Dienste, zu denen der Heilige Geist die nötigen Gaben an bestimmte Personen verleiht.

 

(b) Handelt es sich bei den aufgeführten Ämter nur um verschiedene Bezeichnungen für die gleiche Sache?

Man hat eingewendet, dass es sich bei den Aposteln, Propheten, Evangelisten, Hirten, Lehrern usw. nur um unterschiedliche Bezeichnungen für ein und dasselbe Amt handle. Dieses eine Amt aber sei das des Gemeindepastors. Es könne heute zwar auch solche speziellen Ämter geben - wie etwa Missionare (die damaligen Evangelisten?) oder Theologieprofessoren (die damaligen Lehrer?). Aber jedem, der ein solches Amt übernehme, müsse erst einmal das Pastorenamt mit der umfassenden Verwaltung aller Gnadenmittel übertragen werden – auch wenn er sie diese dann in seinem Dienst gar nicht auszuüben brauche.

Auch hier scheint unsere eigene kirchliche Verfassung bei dem Gedanken Pate gestanden zu haben. Denn bei uns ist es so geregelt, dass nur ordinierte Pastoren Dozenten am Seminar werden dürfen.[26] In unseren kleinen Verhältnissen kann man das als sinnvolle Ordnung ansehen, weil auf diese Weise Dozenten in den Gemeinden aushelfen und Vertretungsdienste übernehmen dürfen. Aber es bleibt die Frage: Wo steht das in der Heiligen Schrift? Wo wird festgelegt, dass nur da von “öffentlichem Predigtamt” geredet werden darf, wo alle Funktionen übertragen werden? Und wo wird uns geboten, so zu handeln?

Außerdem widerspricht dieser Ansicht die nummerierte Aufzählung in 1Kor 12,28. Es macht keinen Sinn, Apostel, Propheten und Lehrer zu nummerieren, wenn mit allen drei Ämtern das Gleiche gemeint ist. Das wäre ungefähr so, als wenn wir sagen würden: “Wir haben 1. Pfarrer, 2. Pastoren, 3. Gemeindeseelsorger...” - obwohl wir mit diesen drei Begriffen das gleiche Amt bezeichnen.

 

(c) Wenn das Predigtamt so verschiedene Formen annehmen kann, wird es nicht zu einem bloßen “Sammelbegriff” oder das Pastorenamt zu einem “Mittelding” gemacht?

Es geht hier nicht darum, dass wir oder andere das Predigtamt zu einem Sammelbegriff machen (abwerten). Wir möchten nur festgehalten wissen, dass das Neue Testament uns verschiedene Ausformungen des öffentlichen Predigtamtes nennt. Man kann diese verschiedenen Gestalten des Predigtamtes unterschiedlich bezeichnen. Es hat sich gezeigt, dass der Ausdruck “Formen” recht treffend ist, weil er gut      

- das Gemeinsame des einen öffentlichen Evangeliumsdienstes und

- gleichzeitig auch die unterschiedliche Gestaltung im Einzelfall zum Ausdruck bringt.[27]

 

Tatsache ist jedenfalls, dass das öffentliche Predigtamt kein “Mittelding” ist. Denn man kann nicht sagen, dass Gott offen gelassen habe, ob wir das Predigtamt einrichten oder nicht. Auch wenn es kein direktes Stiftungswort dafür gibt (sondern nur das indirekte des Missionsbefehls an die Apostel), ist seine gottgewollte Einsetzung durch die Apostel aus den genannten Stellen (Apg 20,28; 1Kor 12,28; Eph 4,11; Tit 1,5 usw.) unzweifelhaft zu entnehmen. Fest steht außerdem, was durch das öffentliche Predigtamt gewährleistet sein muss, nämlich die verantwortliche Versorgung (Hebr 13,17) der ganzen Gemeinde (Mt 28,18ff; Eph 4,1-14) mit Wort und Sakrament (Mt 28,19f). Deshalb können auch nicht willkürlich lauter Formen des Predigtamtes eingerichtet werden, die nur Teile der Gemeinde versorgen.

Es ist im übrigen durchaus nicht ungewöhnlich, dass Gott im Neuen Bund Ordnungen ganz allgemein einrichtet, ohne sie an eine bestimmte Form zu binden. Als Beispiel dafür kann die Ordnung der “Obrigkeit” gelten. Nach Röm 13,1 ist alle Obrigkeit von Gott angeordnet (eine göttliche Stiftung). Aber die Bibel schreibt uns nicht eine bestimmte Regierungsform vor. Wenn das so wäre, müssten wir die Monarchie für die einzig gottgewollte Staatsform halten, weil im Neuen Testament nur  von Kaisern, Königen und Statthaltern die Rede ist, aber z.B. nicht von einer modernen Demokratie.[28]

 

 

2.4. Amt und Hilfsämter   (vgl. Thesen B 8+9)

 

Weil das neutestamentliche Predigtamt offenbar mehr umfasst als unser Pfarramt, haben wir vorgeschlagen, dafür den Begriff “öffentlicher Verkündigungsdienst” zu verwenden. Dadurch kann die Verwechslung mit dem Pastorenamt vermieden werden, für das wir im Deutschen - wie erwähnt - auch den Ausdruck Predigtamt benutzen.

Es geht dabei allerdings nicht nur um eine Begriffs- und Definitionsfrage. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass nach den Aussagen des Neuen Testaments nur dieser öffentliche Verkündigungsdienst die göttliche Einsetzung für sich in Anspruch nehmen kann, ohne ihn auf eine bestimmte Form einzuschränken. Das Pastorenamt gehört zweifellos zu diesem Verkündigungsdienst - ja es übt diesen Dienst im umfassenden Sinn aus -, aber es ist nicht die einzige Form, die dieser Dienst annehmen kann.

Nichts anderes ist es, was die WELS-Verwerfung zum Thema “Amt” sagt:

Wir achten es für unhaltbar zu sagen, dass das Pfarramt der örtlichen Gemeinde als eine spezifische Form des öffentlichen Predigtamtes besonders vom Herrn eingesetzt sei - im Unterschied zu anderen Formen des öffentlichen Predigtamtes (DS, Schluss von Teil II).

 

Man hat gemeint, dieser Konsequenz entgehen zu können, indem man alle anderen Formen neben dem Pfarramt als “Hilfsämter” des Predigtamtes bezeichnet hat. Aber der Begriff “Hilfsamt” ist auch nicht biblisch. Und es ist Vorsicht geboten. Von Hilfsämter kann man bei anderen Diensten zwar in dem Sinne reden, dass in einer Gemeinde gewöhnlich dem Pastor die Aufsicht über alle Dienste in der Gemeinde aufgetragen wird. Grundsätzlich aber sperrt sich diese Bezeichnung gegen die neutestamentlichen Aussagen vom Predigtamt. Wer will sich anmaßen, etwas als “Hilfsamt” zu disqualifizieren, was selbst auf göttlichen Willen zurückgeht? Und es werden im Neuen Testament ja verschiedene Formen des öffentlichen Verkündigungsdienstes genannt (Bischöfe, Hirten, Evangelisten, Lehrer, Älteste, Propheten). Woher nehmen wir das Recht, aus diesen einfach die Bischöfe und Hirten (Pastoren) auszuwählen und für göttlich gestiftete Ämter zu erklären, während wir die übrigen zu Hilfsämtern machen?

Denn soviel steht fest: Das, was den öffentlichen Verkündigungsdienst ausmacht, haben auch die anderen Ämter. Sie arbeiten mit dem Gnadenmittel “Wort Gottes” und sie tun dies im Auftrag der Gemeinschaft (öffentlich). Ein Lehrer an einer Gemeindeschule oder der Katechet einer Gemeinde verrichtet seinen Dienst nicht nur aufgrund des Allgemeinen Priestertums (wie etwa Eltern, die ihre Kinder lehren). Er wird zu seinem Dienst von der Gemeinde oder Kirche berufen.[29]

Ein Lehrer oder Katechet ist natürlich nur dazu berufen, einen Teil der Gemeinde zu lehren (nämlich die Kinder). Es ist sehr wichtig, dass bei Berufungen in die verschiedenen Formen des öffentlichen Verkündigungsdienstes genau auf den Umfang der Beauftragung geachtet wird. Ein Lehrer oder Katechet hat normalerweise eben nicht den Auftrag, sonntags im Gottesdienst zu predigen oder das Abendmahl auszuteilen. Wenn er sich das trotzdem anmaßt, verstößt er gegen die christliche Ordnung und Liebe. Und das ist Sünde. Aber solcher Missbrauch ist auch dort nicht auszuschließen, wo man mit dem missverständlichen Begriff “Hilfsamt” arbeitet.[30]

Sehr nützlich sind etwa die Unterscheidungen, die unsere Schwesterkirche ELS (die Evangelical Lutheran Synod/Norwegische Synode) in Bezug auf die verschiedenen Formen des öffentlichen Verkündigungsdienstes vornimmt. Man hält zwei Ebenen auseinander:

   1. Gemeindeebene

Es gibt Formen, die in ihrem Aufgabenbereich begrenzter und gewöhnlich nur örtlich von Bedeutung sind. Dazu gehören z.B. Vorsteher, die dem Pastor bei Kranken- und Gefangenenbesuchen helfen. Oder sie helfen bei der Austeilung des Sakraments. Mitglieder des Missionsvereins helfen in Missionssachen. Sonntagsschullehrer helfen dem Pastor oder den Schullehrern bei der Betreuung der Jugend. Ein Bibelkreisleiter unterstützt den Pastor beim Lehren des Wortes Gottes. Je nach Größe der Gemeinde kann diese Liste länger oder kürzer sein. Alle diese Personen werden von der Gemeinde ernannt und formlos berufen. Die Ortsgemeinde sorgt dafür, dass diese Leute in ihren Formen des Predigtamtes qualifiziert dienen.

   2. Kirchenebene:

Die zweite Kategorie des Amtes hat einen breiteren Aufgabenbereich und reicht gewöhnlich über den Ort hinaus. Solche Berufungen ergehen durch die Synode. Dazu gehören z.B. christliche Schullehrer, Pastoren, Seminarprofessoren, Präsides usw. Kandidaten für solche Ämter werden von der Synode bestätigt, die dafür zu sorgen hat, dass sie für die Aufgaben qualifiziert sind, in die sie berufen werden. Sie sind befähigt für eine Berufung nicht nur in einer Gemeinde oder an einen Ort, sondern in der ganzen Synode. Ihre Berufung ist durch eine öffentliche Ordination oder Einführung zu bestätigen."[31]

 

Das, was den – im Neuen Testament eingesetzten - öffentlichen Verkündigungsdienst ausmacht, ist bei all den verschiedenen Diensten grundsätzlich (ihrem Wesen nach) das Gleiche: Sie arbeiten mit dem Wort und sie tun es im Auftrag der Kirche (Gemeinschaft). Dagegen hat man eingewendet:

 

(a) Werden dadurch nicht alle Unterschiede zwischen den Ämtern eingeebnet? Muss das nicht zum Chaos in der Kirche führen?

Durch die grundsätzliche Feststellung, dass diese Ämter alle zum öffentlichen Verkündigungsdienst gehören, werden durchaus nicht alle Unterschiede beseitigt.[32] Auch Abstufungen zwischen einzelnen kirchlichen Ämtern sind weiter möglich (Über- und Unterordnung). Hier gilt das Gleiche wie etwa im Blick auf Gal 3,28: “Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.” Obwohl also vor Gott alle Menschen gleich sind, hebt das doch die innerweltlichen Ordnungen keineswegs auf. So kann Paulus an anderer Stelle weiter die Unterordnung der Frau unter den Mann fordern (Eph 5,21ff).

Ein Beispiel soll das Gemeinte noch deutlicher machen: Im medizinischen Dienst gibt es die verschiedensten Berufe wie Fachärzte, Hausärzte, Chefärzte, Krankenschwestern, Oberschwestern, Pfleger, Schwesternschülerinnen usw. Zwischen diesen Berufen bestehen ganz erhebliche Unterschiede (z.B. in der Kompetenz und der Bezahlung). Aber eines haben sie alle gemeinsam: Man kann sie unter dem Oberbegriff (Genus) “medizinischer Dienst” zusammenfassen. Das heißt, alle diese Leute kurieren sich nicht einfach selber, sondern leisten einen Dienst für die Gemeinschaft (einen öffentlichen Dienst), an den z.B. bestimmte ethische Anforderungen gestellt werden (etwa Hilfe für jeden Kranken ohne Ansehen der Person).

Ist das nicht beim öffentlichen Verkündigungsdienst ähnlich? Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einem Katecheten, einer Kindergottesdiensthelferin, einem Lehrer oder einem Pfarrer. Aber grundsätzlich (im Wesentlichen) tun sie doch alle das Gleiche: Sie lehren mit dem Wort Gottes im Auftrag der christlichen Gemeinde oder Kirche.

 

(b) Führt das nicht dazu, dass auch Frauen ins Predigtamt berufen werden?

Das Neue Testament gebietet eindeutig, dass Frauen in der Kirche nicht lehren dürfen oder gar schweigen sollen. Wie kann dann eine Frau z.B. als Lehrerin oder Katechetin ein Amt des öffentlichen Verkündigungsdienstes übernehmen?

In 1Kor 14,34 heißt es, dass “Frauen in der Gemeinde (EKKLESIA) schweigen” sollen. Damit ist offenbar nicht gemeint, dass Frauen im Gottesdienst nicht mitbeten oder mitsingen dürften. - In 1Tim 2,13 untersagt Paulus den Frauen zu lehren. Dass damit nicht jedes Lehren von Frauen ausgeschlossen ist, zeigt Tit 2,3f. Dort wird älteren Frauen aufgetragen, jüngere Frauen zu “lehren”. Entscheidend ist, was bei 1Tim 2,12 im Nachsatz zum Lehrverbot für Frauen hinzufügt wird: “Einer Frau gestatte ich... auch nicht, dass sie über den Mann Herr sei.” Es geht also nicht darum, dass eine Frau überhaupt nicht lehren dürfte, sondern darum, dass sie Männer nicht (öffentlich) belehren soll, weil dies gegen die von Gott gebotene Unterordnung im Verhältnis der Geschlechter verstoßen würde.

Deshalb sind für Frauen nicht generell alle Formen des öffentlichen Verkündigungsdienstes ausgeschlossen. Dort, wo sie die biblische Geschlechterordnung nicht verletzen, dürfen Frauen lehren, z.B. andere Frauen oder Kinder. Dies ist etwa bei Lehrerinnen oder Katechetinnen der Fall.[33]

 

(c) Hat die Kirche überhaupt ein Recht, über die in der Bibel genannten Ämter hinaus, weitere Verkündigungsämter einzurichten?

Der Herr Christus oder seine Apostel haben uns nirgends im Neuen Testament vorgeschrieben, dass wir bestimmte Ämter einrichten müssten. Auch aus Tit 1,5ff lässt sich ein solcher allgemeiner Einsetzungsbefehl nicht ableiten. Dort heißt es: “Deswegen ließ ich dich in Kreta, dass du vollends ausrichten solltest, was noch fehlt, und überall in den Städten Älteste einsetzen, wie ich dir befohlen habe...” Es geht hier um eine Anweisung für Titus in einer konkreten Situation. Wir erfahren nicht, was Paulus alles schon auf Kreta getan hat. Er sagt uns auch nicht, was er Titus in Bezug auf die Ältesteneinsetzung befohlen hat. Wir wissen nicht einmal genau, ob es bei den Ältesten um reine Wortverkündiger ging oder nicht, denn es gab zu neutestamentlicher Zeit auch Älteste, die nicht vorrangig mit dem Wort arbeiteten (1Tim 5,17).[34]

Wenn man die im Neuen Testament erwähnten Formen des öffentlichen Verkündigungsdienstes für die Kirche aller Zeiten zum Gesetz macht, landet man schnell bei der 4-Ämter-Lehre Calvins. Er forderte als ständige Ämter in der Kirche: Pastoren (Hirten), Doktoren (Lehrer), Älteste (Vorsteher) und Diakone.[35]

Das Augsburger Bekenntnis betont in seinem 28. Artikel mit Recht, dass die Kirche die christliche Freiheit nicht verlieren darf. Wo das Neue Testament keine Vorschriften erlässt, sollen auch wir keine zusätzlichen Sicherungen einbauen. Dies gilt umso mehr, da im Neuen Testament unterschiedliche Gemeinde- und Ämterverhältnisse geschildert werden. Zur Vielfalt der Ämter in der korinthischen Gemeinde schreibt Luther zusammenfassend (zu 1Kor 14):

St. Paulus dringt nicht so hart darauf, dass man so eben solche Weise müsse halten; sondern darauf dringt er, dass es solle ordentlich und ehrbarlich zugehen, und gibt es solche Weise zum Exempel. Weil nun unsere Weise ordentlicher ist bei unserem tollen Volke, denn jene, sollen wir sie behalten.[36]

 

(d) Wer richtet überhaupt neue Ämter in der Kirche ein?

Wir sagen, dass die Kirche die Freiheit hat, zu allen Zeiten die Ämter und Formen des Verkündigungsdienstes einzurichten, die nötig sind. Der Mitverfasser der Konkordienformel, Martin Chemnitz, schreibt dazu:

Es war zu der Apostel Zeit nicht eine solche Verteilung jener Stufen (des Predigtamtes), dass nicht öfters ein und derselbe alle Verrichtungen, welche zum Ministerium gehören, übernahm und ausführte, was aus der apostolischen Geschichte bekannt ist. Solche Ordnungen waren daher zur Zeit der Apostel frei, und man nahm dabei Rücksicht auf Ordnung, Wohlanständigkeit und Erbauung; nur dass damals gewisse Gaben, wie die der Sprachen, der Weissagung, des Apostolats und der Wunder gewissen besonderen Personen von Gott mitgeteilt waren. Jene Stufen (gradus) aber, von denen wir bisher geredet haben, waren nicht über und außer dem Amt des Worts und der Sakramente, sondern die wahren Verrichtungen des Ministeriums selbst waren in jene Stufen eingeteilt.[37]

 

M. Chemnitz macht hier deutlich, worum es bei den verschiedenen Formen des öffentlichen Verkündigungsdienstes geht. Es ist nicht die Kirche, die sich anmaßt, in eigener Vollmacht Neues einzuführen, sondern es ist Gott selbst, der sie durch seinen Geist dazu anleitet, nötige Aufgaben und Dienste zu erkennen und wahrzunehmen. Das Handeln der Apostel, die an verschiedenen Stellen unterschiedliche Ämter und Dienste einrichteten, gibt uns dazu die Freiheit. Die Form des öffentlichen Verkündigungsdienstes kann je nach Bedarf der Kirche verschieden sein (These B 7), aber dadurch wird das “öffentliche Predigtamt” nicht zu einem Mittelding. Es steht nicht im Belieben einer Gemeinde oder Kirche, ob sie den öffentlichen Verkündigungsdienst aufrichtet, sondern nur, in welchen Formen sie ihn ordnet (vgl. das Beispiel Obrigkeit). Nötig ist allerdings, dass die Gemeinde durch diese Verkündigungsämter in rechter Weise mit Wort und Sakrament “geweidet” wird.

Wenn die Kirche oder Gemeinde Menschen in den öffentlichen Verkündigungsdienst beruft, dann handelt sie im Auftrag ihres auferstandenen Herrn. Es ist der Herr Christus selbst, der heute nicht mehr - wie bei den Aposteln - unmittelbar beruft, sondern mittelbar durch Versammlungen von Christen. Deshalb gilt von allen zu diesem Dienst Berufenen: Wenn sie das Wort ihres Herrn verkündigen, ist ihre Verkündigung so anzunehmen, als wenn unser Herr selbst zu uns redet. Denn er sagt: “Wer euch hört, der hört mich” (Lk 10,16).

Über das Wort ihres Herrn hinaus haben die zum öffentlichen Verkündigungsdienst Berufenen jedoch keine weitere Autorität. Wo sie aber diesen Dienst recht ausrichten, gebührt ihnen die höchste Achtung (Hebr 13,7; 1Tim 5,17).

 

 

3. Schluss

 

Ich komme zum Schluss. Mancher hat vielleicht mehr von diesem Referat erwartet. Man kann sicher noch vieles Andere zur Lehre von Kirche und Amt sagen.

Ich bin vorher von verschiedenen Seiten gebeten worden, möglichst klar auf die unter uns aufgeworfenen Fragen einzugehen. Dazu war es nötig, die Schriftbegründungen und praktischen Auswirkungen näher zu betrachten. Indem ich diese Anliegen aufgenommen habe, war es nicht sinnvoll, sklavisch der Thesenreihe zu folgen, die ja auch manches enthält, was unter uns nicht strittig ist. Ich hoffe, dass sich die Mühe trotzdem gelohnt hat.

Schließen möchte ich mit einem Wort Luthers. Er schreibt:

Ich weiß keine größere Gabe, die wir haben, als die Concordia Docentium [die Eintracht der Lehrenden], dass hin und her in den Fürstentümern und in den Reichsstädten man mit uns gleichförmig lehret. Wenn ich gleich die Gabe hätte, dass ich Tote könnte auferwecken, was wäre es, wenn die Prediger alle wider mich lehrten? Ich wollte für diese Einmütigkeit nicht das türkische Kaisertum nehmen.[38]

 

Gott schenke uns wieder solche Einigkeit in der Wahrheit und ein Ende des Misstrauens und der Verdächtigungen, damit sein Reich weiter unter uns und durch uns gebaut werde. Amen.

 

 

Dr. Gottfried Herrmann

Zwickau, September 2001



[1] Griech. “agoon” = Kampf (z.B. 1Tim 6,12) und griech. “machaia” = Streit (z.B. 2Tim 2,14).

[2] Von da abge­leitet kann der Aus­druck auch für Kirch­ge­bäude, für den Gottes­dienst oder für einen Kir­chen­körper (Synode) ver­wendet werden.

[3] Zi­tiert nach: Pöhl­mann, Unser Glaube, Die Be­kennt­nis­schrif­ten der ev.-luth. Kirche (im heuti­gen Deutsch), 4. Aufl. Göt­tingen 2000, § 744.

[4] Ernst Kinder unter­schei­det mit Recht eine “noeti­sche (er­kennt­nis­mäßige) Un­sicht­bar­keit” im Gegen­satz zur “onti­sche (seins­mäßi­gen) Un­sicht­bar­keit” der Kirche. Luther spricht in der Regel von der “ver­borge­nen” Kirche, weni­ger von der “un­sicht­baren”. Vgl. E. Kinder, der Evange­lische Glaube und die Kirche, Berlin 1958, S. 93.

[5] Genau genommen ist es das Evange­lium, durch das Gottes Geist den Glau­ben wirkt. Das Ge­setz be­reitet ihm nur den Weg und leitet später zur Heili­gung an.

[6] Vgl. Traktatus § 24+68 (BSLK 478.491).

[7] Diese wich­tige Frage ist hier nicht unser Thema. Vgl. aus­führ­licher: ELFK-Kate­chis­mus, Was wir glau­ben, Fr. 182-186!

[8] Dass es auch Hand­schrif­ten gibt, die an dieser Stelle den Plural ver­wenden, zeigt nur, wie man sich schon in früher Zeit an dieser un­gewöhn­lichen Rede­weise ge­stoßen (und sie zu korri­gieren ver­sucht) hat. Vgl. da­zu: W. Oesch, Drei Kapi­tel von der Kirche und ihrem Amt (Dogma­tik-Vor­lesung), Ver­viel­fälti­gung hg. von Th. Voigt 2000, S. 14; und H. Kirs­ten, Die Kirche in der Welt, Groß Oesingen 1983, S. 8f.

[9] In V. 19 ist übri­gens nicht aus­drück­lich ge­sagt, dass die beiden, die im Ge­bet eins werden, an einem Ort ver­sam­melt sein müssten. Nur das Ver­sam­meln von V. 20 setzt offen­bar ein sol­ches loka­les Zu­sammen­kommen voraus. (Vgl. Th. Zahn, Das Evange­lium des Mat­thäus, 2. Aufl., Leip­zig 1905, S. 574, Anm.)

[10] Man hat auch be­haup­tet, dass die Be­zeich­nung EKKLE­SIA hier nur ver­wendet werde, weil die ganze Ge­meinde ge­meint ist. Aber es ist auch in unse­ren Ge­mein­den so, dass etwa über einen Kir­chen­aus­schluss nicht die “ganze” Ge­meinde ent­schei­det (zu ihr ge­hören doch auch Frauen und Kinder), son­dern die Repräsen­tanten der Ge­meinde (d.h. die Ge­meinde­ver­samm­lung). Auch bei der 3. Stufe han­delt also bei uns nicht die “ganze” Ge­meinde, son­dern ein Gre­mium in ihrem Auf­trag.

[11] Hier ist auf die ge­naue Wort­wahl zu achten. Darauf macht uns die Näher­bestim­mung “in meinem (Jesu) Namen” auf­merk­sam. Man kann ja in einem ge­wissen Sinn sagen: Über­all wo nur Chris­ten zu­sam­men sind, ist die EKKLE­SIA vor­handen (vgl. Eccard, Homile­tisches Real­lexi­kon, Battle Creek u. St. Louis 1912, Bd. V, S. 479c: “Jede christ­liche Fami­lie ist eine ecclesia.”) Aber wir meinen, man sollte präzi­ser mit dem Be­griff um­gehen. Eine christ­liche Fami­lie ist nicht in erster Linie da­zu da, das Reich Gottes aus­zu­brei­ten. Sie hat von Gott wesent­liche Auf­gaben im welt­lichen Be­reich zu­gewie­sen be­kommen. Man sollte des­halb an dieser Stelle den Be­griff EKKLE­SIA meiden, um dem Miss­ver­ständ­nis aus dem Weg zu gehen, als sei die Fami­lie ge­nau­so wie eine christ­liche Ge­meinde vor­rangig  (oder über­haupt nur) eine gött­liche Ein­rich­tung für den Bau des Rei­ches Gottes.

[12] Wal­ther, Kirche und Amt, 4. Aufl., Zwickau 1894, S. 78.

[13] Luther, Wider Hans Worst (1541), in: W² 17,1322 (Her­vor­hebung GH).

[14] Erste An­sätze zu sol­chen Zu­sammen­schlüs­sen lassen sich aller­dings schon erkennen, z.B. in 2Kor 8,19, wo sich meh­rere Ge­mein­den zu einer ge­mein­samen Auf­gabe (Kol­lekte) zu­sammen­finden und mit der Aus­füh­rung ge­mein­sam einen Diener be­auf­tragen (Titus).

[15] Vgl. Richt­linie für Syn­odal­berufe, in: ELFK-Verfassung, Zwickau 1990, An­hang 3.

[16] Vgl. C.F.W. Wal­ther, Luthe­rische Brosa­men, St. Louis 1876 (Syn­odal­rede von 1848), S. 523f.

[17] Der von man­chen be­anstan­dete Aus­druck “Gruppe” im Zu­sammen­hang mit EKKLE­SIA findet sich übri­gens auch in unse­rem eige­nen Syn­odal­kate­chis­mus “Was wir glau­ben”, Frage 178!

[18] Auch hier ist auf den Sprach­ge­brauch zu achten. Es ist miss­ver­ständ­lich, zu sagen: “Die Synode, der Jugend­kreis usw. ist eine Kirche (EKKLE­SIA)” und dann weiter zu fragen: Kann denn ein Christ gleich­zeitig zu ver­schie­denen Kir­chen ge­hören? Ge­nauer soll­ten wir sagen: “Die Synode, der Jugend­kreis ist [auch] Kirche (EKKLE­SIA)”, d.h. auch in diesen Ver­samm­lungen ist (sofern die Gnaden­mittel ge­mein­sam ge­braucht werden) die eine Kirche (EKKLE­SIA) vor­handen.

[19] Dieser Satz findet sich nur in der deut­schen Über­set­zung, aber nicht im lateini­schen Origi­nal des Traktatus. Im Zu­sammen­hang der Stelle geht es darum, dass das Schlüs­sel­amt nicht Petrus allein über­tragen worden ist.

[20] Luther redet manch­mal sogar davon, dass jeder Christ ein Predi­ger des Evange­liums ist. Er meint dann damit nicht das öffent­liche Pre­digt­amt, son­dern das All­ge­meine Pries­ter­tum.

[21] Diese Form hat sich im Lauf der Kir­chen­geschich­te heraus­ge­bildet. Schon am Ende des 1. Jahr­hun­derts wurde die Lei­tung der Ge­meinde immer mehr in den Händen der Bischö­fe konzen­triert. Im Neuen Testa­ment findet sich diese Ord­nung höchs­tens in Offb 2+3 an­gedeu­tet (wenn mit dem “Engel der Ge­meinde” der Bi­schof ge­meint ist). An ande­ren Stel­len ist von mehre­ren Bischö­fen oder Ältes­ten in Ge­mein­den die Rede (z.B. Apg 20,17.28; Phil 1,1).

[22] Schrift und Be­kennt­nis (Theo­logi­sche Zeit­schrift der ELFK 1920-1932) 1921, S. 79.

[23] W. Oesch, Wie sollen wir unsere Mis­sions­arbeit in Deutsch­land aus­rich­ten? Ver­viel­fäl­tigtes Manu­skript (1936), S. 2.

[24] Vgl. Gal 5,1; 1Kor 7,23.

[25] Der Unter­schied kann nicht allein darin be­stehen - wie manche ge­meint haben -, dass die Gaben nur zeit­weilig in der Kirche vor­han­den waren (in der An­fangs­zeit), wäh­rend die Ämter dauer­haft sein sollen. Denn das Amt der Apo­stel ist auch keine Dauer­ein­rich­tung ge­wesen!

[26] Vgl. Dozen­ten­beru­fungs­ord­nung § 1, in: ELKF-Kirchenverfassung, An­hang 5.

[27] Ver­wendet wurden ge­legent­lich auch Aus­drücke wie: Stufen, Grade. Vgl. zur Be­griff­lich­keit: J. Brug, Forms Of Ministry, in: Wis­consin Luthe­ran Quarterly (WLQ) 2000, Nr. 2, S. 122ff. - Indem wir die ver­schie­denen mög­lichen Formen des einen neu­testa­ment­lichen Wort­amtes fest­halten, wird auch jede be­fü­rchtete “Zer­stücke­lung des Amtes” ver­mieden (vgl. C.M. Zorns Be­fürch­tung in: Die recht­gläu­bige christ­liche Orts­gemein­de und ihr Pastor, in: Syn­odal­be­richt des Mitt­leren Dis­trikts 1897, bes. S. 9f)

[28] Vgl. da­zu C.M. Zorn, in: Schrift und Be­kennt­nis 1921, S. 81.

[29] Auch die Lehrer an unse­rer frühe­ren Ge­meinde­schule in Planitz wurden nicht vom Pastor zu seinen Hel­fern be­stimmt, son­dern von der Ge­meinde be­rufen. Und sie waren den Pasto­ren grund­sätz­lich gleich­ge­stellt, in­dem sie wie diese “persön­liche Mit­glieder” der Synode waren und dort eine be­ra­tende Stimme hatten (vgl. ELFK-Verfassung von 1927, Aus­füh­rungs­bestim­mungen).

[30] Wenn man diesen Be­griff über­haupt ge­brau­chen will, sollte man ihn auf öffent­liche Diens­te in der Kirche be­schrän­ken, die nicht mit dem Wort arbei­ten (z.B. Reini­gungs­kraft, heuti­ger Küster). Auch im Neuen Testa­ment gab es z.B. Äl­teste, die nicht in erster Linie mit dem Wort arbei­teten (1Tim 5,17).

[31] Kom­mentar der Theol. Kommis­sion der ELS zu ihrem Thesenentwurf: The Office of the Public Ministry, 1996, These 5, § 62f (Übers. GH.).

[32] Die jahr­zehnte­lange Praxis der WELS zeigt das. Jeder, der WELS-Ge­mein­den aus eige­ner An­schau­ung kennt, kann das be­stäti­gen.

[33] Luther schreibt in die­sem Sinne: “Wenn es aber dahin käme, dass kein Mann vor­han­den wäre, möchte dann ein Weib auf­treten und den andern predi­gen aufs beste [= so gut es geht], so sie könnte. Sonst aber nicht” (Pfingst­pre­digt 1522; W² 11,1117). Und: “Wo aber nicht Männer da wären, son­dern eitel [= nur] Weiber, wie in Nonnen­klös­tern, da möchte man auch ein Weib unter ihnen auf­werfen, das pre­dige” (Epis­tel St. Petri ge­pre­digt, 1523; W² 9,1015).

[34] In der älte­ren missou­rischen Lite­ratur werden die “Ältes­ten” ge­legent­lich auch als Vor­steher ge­deutet. Vgl. da­zu Ludwig Für­brin­ger, Ein­lei­tung in das NT, St. Louis 1927, S. 75: “Im 1. Kapi­tel [Tit 1] gibt der Apo­stel nach einem länge­ren Ein­gang, V. 1-4, dem Titus An­wei­sung, was für Männer er in Kreta als Ge­meinde­vor­steher ein­setzen soll...” Und G. Stöckhardt zu 1Petr 5,1ff: “Jede Ge­meinde hatte in der Regel meh­rere Pres­byter, unter wel­chen die, die am Wort und an der Lehre arbei­teten, den Vor­rang hatten, 1Tim 5,17, wie auch jetzt zu­meist der öffent­liche Dienst an der Ge­meinde sich auf die Pasto­ren, resp. [= bzw.] Lehrer und Ge­meinde­vor­steher ver­teilt” (Stöckhardt, Kom­mentar über den Ersten Brief Petri, St. Louis 1912, S. 219). – Auch Luther identi­fi­ziert die Ältes­ten nicht immer mit den Pasto­ren (Pries­tern): “Wie­wohl ich nicht ge­wiss weiß, ob er wolle Pries­ter ver­stan­den haben, da er spricht Pres­byter, das ist, die Ältes­ten. Denn der ist nicht gleich ein Pries­ter, oder ein Diener der Kirche, der ein Ältes­ter ist” (Von der babylo­nischen Ge­fangen­schaft der Kirche, 1520, in: W² 19,122 zu Jak 5,16). - An ande­rer Stelle be­tont Luther, dass es seiner Mei­nung nach in Tit 1,5 um das öffent­liche Pre­digt­amt geht: “Wer da glaubt, dass hier der Geist Chris­ti in Paulus redet und ordnet, der er­kennt wohl, dass diese eine gött­liche Ein­set­zung und Ord­nung sei, dass in einer jeg­lichen Stadt viele Bischö­fe, oder aufs wenigs­te einer sei. Es ist auch offen­bar, dass Paulus die Ältes­ten und Bischö­fe für ein Ding hält...” (W² 19,1093).

[35] Heussi, Kompen­dium der Kir­chen­geschich­te, § 83k.

[36] Luther, Von Schlei­chern und Winkel­predi­gern (1532), in: W² 20,1675f.

[37] Deutsch zit. nach: C.F.W. Wal­ther, Kirche und Amt, 4. Aufl., Zwickau 1894, S. 354.

[38] Luther, Tisch­rede (ca. 1538), aus: W² 22,651.