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Evangelisch-Lutherische FreikircheReferate - Unsere Lehre von Kirche und Amt |
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Referat vor der Außerordentlichen Synode der Evangelisch-Lutherischen Freikirche
am 22.9.2001 in Zwickau
Inhalt:
Der Apostel Paulus schreibt an Timotheus, er solle die
Lehrenden (2Tim 2,2) in der Kirche anhalten, “dass sie nicht um Worte
streiten, was zu nichts nütze ist, als die zu verwirren, die zuhören”
(2,14). Und er fügt hinzu: “Aber die törichten und unnützen Fragen weise
zurück, denn du weißt, dass sie nur Streit erzeugen” (2,23). Das ist eine
ernste Mahnung, die auch wir uns zu Herzen nehmen sollten. Das Neue Testament
unterscheidet bis in die Wortwahl hinein sehr klar zwischen “nötigem Kampf” und
“unnötigem Streit”. [1]
Nötigem Kampf sollen wir nicht ausweichen. Der Teufel versucht immer
wieder, rechte Christen vom Glauben abzubringen und in Irrtum zu verführen. Ihm
sollen wir energisch Widerstand leisten (1Petr 5,9) und für die Wahrheit
kämpfen, damit wir unser ewiges Ziel erreichen. Solches Ringen um die Lehre
steht einer Kirche gut an. Es bewahrt uns davor, nachlässig und träge zu
werden. Es lässt uns tiefer in die biblische Wahrheit eindringen und in der
Erkenntnis wachsen (Joh 8,31f).
Unnötiger Streit dagegen schadet der Kirche. Er verwirrt die Gemeinden und
macht die Gläubigen am Glauben irre. Der Teufel hat seine helle Freude daran,
wenn er solchen Streit unter Christen schüren kann. Er weiß, dass er dadurch
ihre Botschaft unglaubwürdig macht und sie selbst in tiefe Zweifel stürzt. Der
Herr Christus warnt eindringlich: “Es müssen wohl Verführungen kommen; doch
weh dem Menschen, der zum Abfall verführt!” (Mt 18,8).
Deshalb mahnt uns der Apostel Paulus: “Seid darauf
bedacht zu wahren (Luther: seid
fleißig zu halten) die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens”
(Eph 4,3). Das gilt auch für unsere Debatte um die Lehre von Kirche und Amt.
Das Einzige, was uns zusammenhalten kann, ist nicht die äußerliche Organisation
einer Synode, sondern allein der eine Glaube, das Vertrauen auf die
unverbrüchliche Wahrheit des Wortes Gottes. Dieses Wort der Heiligen Schrift
verträgt es nicht, dass wir nach eigenem Gutdünken etwas davon weglassen oder
hinzufügen.
Unser lutherisches Bekenntnis kann uns dabei eine Hilfe
sein. Aber es darf sich nicht vor die Heilige Schrift drängen. Wir nehmen
dankbar an, was unsere Bekenntnisschriften an klarer biblischer Lehre
darbieten. Sie sind für uns nicht nur “Wegweiser hin zur Bibel”, sondern aus
der Heiligen Schrift geschöpfte Zusammenfassung der Lehre. Aber sie geben nicht
auf alle heutigen Fragen Antwort. Manches, was heute in Bezug auf Kirche und
Amt diskutiert wird, war bei ihrer Abfassung im 16. Jahrhundert noch gar kein
Problem. Letzter Maßstab muss die Bibel bleiben. An ihr ist auch das Bekenntnis
zu messen (es ist eine an der Bibel “genormte Norm”).
Nur durch unvoreingenommenes Hören auf die Schrift und
demütiges Sich-Beugen unter die Worte der Schrift werden wir die Einigkeit
unter uns wahren können. Dazu möge Gott uns helfen!
1. Teil: Die Lehre von der Kirche
1.1.
Kirche und Gemeinde (vgl. These A
1)
Bei der Lehre von der Kirche geht es zuerst darum, dass wir
genau hinhören, was die Bibel sagt und was sie nicht sagt. Wenn wir uns nicht
missverstehen wollen, müssen wir uns auch klar werden, was wir mit bestimmten
Ausdrücken (Begriffen) meinen. Andernfalls reden wir aneinander vorbei und
verstehen nicht, was der Andere überhaupt will.
In der deutschen Sprache bezeichnen wir mit den Begriffen
“Kirche” oder “Gemeinde” etwas Verschiedenes. Unter einer “Gemeinde” verstehen
wir gewöhnlich die Versammlung von Christen an einem bestimmten Ort. “Kirche”
dagegen steht vor allem für die ganze Christenheit.[2]
Das Neue Testament kennt für beides
nur ein Wort: EKKLESIA (d.h. wörtlich: die Herausgerufene). Die
Griechen bezeichneten mit diesem Ausdruck eine Volksversammlung. So allgemein
wird der Begriff EKKLESIA z.B. in Apg 19,32-40 verwendet. Ansonsten steht
EKKLESIA im Neuen Testament als Fachausdruck für die Kirche. Dabei kann mit
EKKLESIA
- sowohl die ganze Christenheit
(Gottesvolk) gemeint sein,
- als auch die konkrete Versammlung
von Christen an einem Ort.
Der Herr Christus sagt in Mt 16,18: “Du bist Petrus, und
auf diesen Felsen will ich meine EKKLESIA bauen, und die Pforten der Hölle
sollen sie nicht überwältigen.” Diese Zusage gilt offenbar nicht einer
einzelnen Gemeinde oder einem Kirchenkörper, sondern der “einen heiligen
christlichen Kirche” aller Zeiten und Länder.
Aber schon zwei Kapitel später spricht Jesus im gleichen
Evangelium davon, dass man bei den Stufen der Ermahnung am Ende alles der
EKKLESIA vorlegen soll: “Hört er die (zwei oder drei Zeugen) nicht, so sage
es der EKKLESIA” (Mt 18,17). Da kann nicht die Christenheit aller Zeiten
und Länder gemeint sein, sondern nur eine bestimmte Gruppe (Versammlung) von
Gläubigen, die auch in der Lage ist, diesen Auftrag des Herrn auszuführen.
Im Deutschen müssten wir - wenn wir diese Unterschiede zum
Ausdruck bringen wollten - in unseren Bibeln den Begriff EKKLESIA ein Mal mit
“Kirche” und ein anderes Mal mit “Gemeinde” wiedergeben. Aber mit Recht tut das
kein Bibelübersetzer. Denn es geht ja bei EKKLESIA nicht um zwei verschiedene
Dinge, sondern um eines: die Schar der Christen, die an einzelnen Stellen durch
ihr Handeln in Erscheinung tritt.
Martin Luther z.B. hat ganz bewusst EKKLESIA an allen
Stellen mit “Gemeinde” übersetzt. Auch die ganze Christenheit nennt er einfach
“Gemeinde”. Er grenzte sich damit gegen den römisch-katholischen Missbrauch des
Wortes “Kirche” ab und wollte zeigen, dass jede christliche Gemeinde – auch
ohne Zugehörigkeit zur Römischen Kirche – all die Rechte und Segnungen der
neutestamentlichen EKKLESIA genießt. Luther schreibt im Großen Katechismus:
Denn das Wort EKKLESIA heißt eigentlich auf Deutsch eine
VERSAMMLUNG. Wir aber sind dafür das Wörtlein KIRCHE gewöhnt – das die
einfachen Leute nicht von einem versammelten Haufen, sondern von dem geweihten
Haus oder Gebäude verstehen. In Wirklichkeit sollte das Haus nur deshalb eine Kirche heißen, weil
der Haufen darin zusammenkommt. Denn wir, die wir zusammenkommen, machen und
nehmen uns einen besonderen Raum und geben dem Haus nach dem Haufen den Namen.
Somit heißt das Wörtlein KIRCHE eigentlich nichts anderes als “eine
allgemeine Versammlung”, und zwar ist es seiner Herkunft nach nicht
deutsch, sondern griechisch wie auch das Wort EKKLESIA... Darum sollte es auf
gut Deutsch und in unserer Muttersprache heißen “eine christliche Gemeinde oder
Versammlung” oder aufs allerbeste und klarste “eine heilige Christenheit” (Gr. Kat. II,48; BSLK 656)[3].
1.2.
Verborgen und doch erkennbar (vgl. These A
2)
Wie kommt es, dass das Neue Testament nur dieses eine
Wort EKKLESIA verwendet, wenn man doch unterscheiden kann (muss) zwischen der
ganzen Christenheit (Kirche) und der konkreten Versammlung der Christen an einem
bestimmten Ort (Gemeinde)? Dieser Umstand hängt damit zusammen, dass die Kirche
(EKKLESIA) ein geheimnisvolles Wunder Gottes ist.
Gott ruft Menschen durch sein Wort (Evangelium) zum Glauben.
Jeder, der an Jesus Christus als seinen Retter von Sünde, Tod und Teufel
glaubt, gehört zum Gottesvolk des Neuen Bundes, zur Kirche Christi (EKKLESIA).
Dies gilt ganz unabhängig davon, wann und wo dieser Mensch lebt oder gelebt
hat. Zu dieser Kirche gehören die Apostel und Propheten der Anfangszeit genauso
wie die einfachen Christen aller Zeiten. Durch ihren Glauben sind sie Glieder
am Leib Christi.
Der Glaube ist aber eine Herzenssache. Nur Gott kennt die
Herzen (Apg 15,8). Nur er weiß, wer wirklich an Jesus Christus glaubt. Wir
Menschen sind nicht in der Lage, jemandem ins Herz zu sehen. Wir können nur von
außen urteilen. Wenn jemand offensichtlich in Sünden lebt und nicht davon
lassen will, sollen wir ihn nicht länger für einen Christen halten, sondern ihn
aus der Schar der Christen ausschließen (Mt 18,15-17). Aber es gibt immer
wieder Leute, die es verstehen, nach außen hin den Anschein zu erwecken, als ob
sie Christen seien, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht sind.
Wir sagen deshalb mit Recht, dass die KIRCHE ein
Glaubensartikel ist. Dementsprechend bekennen wir im Apostolischen
Glaubensbekenntnis: “Ich glaube eine heilige christliche Kirche”.
Wir können sie nicht sehen, sondern nur glauben. Es ist ein Wunder, wie Gott
die Christenheit durch sein Evangelium ins Leben ruft und im Glauben erhält.
Man kann also sagen: Das Wesentliche an der Kirche – das,
was sie ausmacht, der Glaube ihrer Glieder – ist keine äußerliche Sache (Lk
17,20). Wir können es nicht mit unseren Augen wahrnehmen. Diese Verborgenheit hängt mit unserer
Erkenntnisschwäche zusammen. Die Kirche ist an sich nicht unsichtbar, aber sie
hat Dimensionen, die wir nicht erfassen können.[4]
Sie ist das Hereinbrechen des Reiches Gottes in diese vergehende Welt.
Aber Gott hat uns eine Hilfe gegeben. Es gibt Kennzeichen,
an denen wir merken können, ob irgendwo Gläubige vorhanden sind. Überall dort,
wo das Wort Gottes[5] verkündet
wird, kommen auch Menschen zum Glauben. Wir wissen zwar nicht, wer im Einzelnen
glaubt. Aber wir haben die feste Zusage Gottes, dass dies geschieht.
Gleichwie der Regen und Schnee vom Himmel fällt und nicht
wieder dahin zurückkehrt, sondern feuchtet die Erde und macht sie fruchtbar...,
so soll das Wort, das aus meinem Munde geht, auch sein: Es wird nicht wieder
leer zu mir zurückkommen, sondern wird tun, was mir gefällt. Und ihm wird
gelingen, wozu ich es sende (Jes 55,10f).
So dürfen wir
überall dort, wo das Evangelium laut wird und Menschen sich darum versammeln,
glauben, dass der Heilige Geist da auch Glauben wirkt und Menschen aus dem
ewigen Verderben rettet.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten. Die
Heilige Schrift enthält keine Festlegungen (Vorschriften) in Bezug auf:
(a) die
Intensität des Evangeliumsgebrauchs:
Jes 55 macht keine Aussage darüber, wie häufig und intensiv
das Wort Gottes (Evangelium) verkündet werden muss, damit es Glauben wirken
kann. Wohl ermahnt Paulus uns Christen, das Wort Christi “reichlich unter
sich wohnen zu lassen” (Kol 3,16). Aber damit ist nicht gesagt, dass der
Heilige Geist nur dann einen Menschen bekehren kann, wenn er das Wort
“reichlich” hört (vgl. den Schächer am Kreuz, Lk 23,39-43). In Jes 55 knüpft
Gott seine Verheißung jedenfalls nicht an eine solche Bedingung.
(b) die
Koppelung von Wort und Sakrament:
Die Verheißung von Jes 55 gilt ganz allgemein dort, wo der
Dienst mit dem Evangelium nach Christi Befehl geschieht. Dazu gehört unter
anderem auch die einsetzungsgemäße Verwaltung der Sakramente. Auch bei Taufe
und Abendmahl ist ja das Wort “die Hauptsache im Sakrament”. Deshalb hat
die lutherische Kirche immer davon gesprochen, dass “Wort und Sakrament”
die Erkennungszeichen der Kirche sind (vgl. Augsb. Bek. 7).
Diesen Satz darf man allerdings nicht so missverstehen, als
ob das Vorhandensein der Kirche nur dort geglaubt werden dürfe, wo gleichzeitig
beides – Wort und Sakrament – gebraucht wird. Die Heilige Schrift sagt
nirgends, dass Wort und Sakrament stets gekoppelt vorkommen müssen. Sonst wäre
jeder einfache Predigtgottesdienst minderwertig, jedenfalls aber wären die
dabei Versammelten nicht “Kirche”.
Wohlgemerkt: Wir sollen die Sakramente nicht verachten, weil
sie uns dazu gegeben sind, uns (durch äußere Zeichen) ganz besonders im Glauben
zu stärken. Aber trotzdem müssen wir festhalten, dass weder Taufe noch
Abendmahl absolut heilsnotwendig sind (Mk 16,16).
(c) eine
Mindestzahl von Gläubigen:
Jesus selbst nennt keine Mindestzahl von Gläubigen, ab welcher sich eine Versammlung EKKLESIA (Kirche oder Gemeinde) nennen darf. Er sagt vielmehr: “Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen” (Mt 18,20; vgl. Traktatus § 68). Oder: “Meine Schafe hören meine Stimme” (Joh 10,3; vgl. Schmalk. Art. C XII,2). [Ausführlicher zu Mt 18,20 siehe unter Pkt. 1.4. (b)!]
1.3.
Privat und gemeinsam (vgl. Thesen A
3,4+6)
Der Herr Christus hat seinen Jüngern den Auftrag gegeben: “Predigt
das Evangelium aller Kreatur!” (Mk 16,15). Oder: “Geht hin und macht zu
Jüngern alle Völker: Tauft sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen
Geistes und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe!” (Mt
28,19f). Diesen Auftrag erteilt der Herr zunächst seinen Aposteln. Aber schon
an dem Nachsatz wird deutlich, dass hier etwas aufgetragen wird, was weit über
die Zeit der ersten Generation hinaus reicht: “Siehe, ich bin bei euch alle
Tage bis an der Welt Ende”. Dieser Befehl gilt also der ganzen Christenheit
aller Zeiten und Länder.
Man kann diesen Dienst auch als “Schlüsselamt”
bezeichnen, wie es unser lutherisches Bekenntnis tut. Wenn wir jemandem das
Evangelium von Christus verkündigen und er glaubt dieser Botschaft, wird diesem
Menschen der Himmel aufgeschlossen. Nimmt er das Evangelium nicht an, schließt
er sich selbst den Himmel zu. Beides sollen wir ihm im Auftrag unseres Herrn
bezeugen.
Der Dienst des Schlüsselamtes ist nicht nur bestimmten
Personen (wie etwa den Aposteln) gegeben, sondern der ganzen Kirche.[6]
Jeder einzelne Christ soll, was er an Gnade durch Christus empfangen hat, auch
an andere weitergeben. Jeder Gläubige soll an seinem Platz ein Zeuge seines
Herrn sein. “Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche
Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen
sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem
wunderbaren Licht” (1Petr 2,9). Diesen Dienst nennen wir das Allgemeine
Priestertum.
Über diesen privaten Bereich hinaus gilt dieser Auftrag auch
allen Christen gemeinsam. Wo mehrere Christen zusammen sind, sollen sie
einzelne Personen mit der gemeinschaftlichen Ausübung beauftragen (öffentlicher
Verkündigungsdienst). Luther schreibt dazu:
Hier sollst du den Christen an
zweierlei Orte stellen: Aufs erste, wenn er ist an dem Ort, da keine
Christen sind, da bedarf er keines anderen Berufs, denn dass er ein Christ ist,
inwendig von Gott berufen und gesalbt; da ist er schuldig, den irrenden Heiden
oder Unchristen zu predigen und zu lehren das Evangelium aus Pflicht
brüderlicher Liebe...
Aufs andere, wenn er aber ist,
da Christen an dem Ort sind, die mit ihm gleiche Macht und Recht haben, da soll
er sich selbst nicht hervortun, sondern sich berufen und hervorziehen lassen,
dass er an Statt und Befehl der anderen predige und lehre (W² 10,1543).
Aber hier soll
es noch nicht um das öffentliche Predigtamt gehen. Das bleibt dem 2. Teil
vorbehalten. Im Zusammenhang mit der Kirche ist nur soviel festzuhalten: “Gott
will, dass sich Christen in Versammlungen zusammenfinden, um die Gnadenmittel
rein und unverändert zu gebrauchen...” (These A 4).
Das ist gerade in unserer Zeit wichtig. Viele behaupten
heute, durchaus “einen Glauben” zu haben. Aber sie wollen nichts von Christus
und seiner Kirche wissen. Das Neue Testament verwendet u.a. das Bild vom Körper
und seinen Gliedern, wenn es die Kirche beschreibt. Die Gläubigen sind Glieder
am Leib Christi (1Kor 12,12ff). Losgerissen vom Körper, kann kein Glied lange
überleben. Deshalb gehören Christen in die Gemeinschaft der Gläubigen. Sie
sollen sich sichtbaren Versammlungen von Christen anschließen, um geistlich zu
überleben. Das Zusammenkommen von Christen geschieht ja nicht nur zur eigenen
Erbauung, sondern genauso, um die gute Nachricht von der Rettung in Christus zu
anderen Menschen zu bringen (Mission).
Deshalb ist es ein Trugschluss, wenn man meint, es genüge,
nur zur unsichtbaren Kirche zu gehören. Solange wir in dieser Welt
leben, brauchen wir die Gemeinschaft der sichtbare Kirche, die uns Gott selbst
als Hilfe gegeben hat. Wir sollen uns zu einer sichtbaren Kirche halten, die
Gottes Wort unverfälscht verkündet und nach Kräften zu ihrer Unterstützung
beitragen.[7]
1.4.
Sichtbare Versammlungen von Christen (vgl. These
5)
Darüber, dass Christen sich um Wort und Sakramente
versammeln sollen, besteht unter uns kein Streit. Einig sind wir uns auch
darin, dass es durchaus verschiedene Formen solcher sichtbaren Versammlungen
von Christen geben kann. Über die Ortsgemeinden hinaus können sich Christen
z.B. auch zu Synoden, Missionsgesellschaften oder Schul-Trägervereinen
versammeln. Umstritten ist dagegen die Frage, in welchen Formen dieses
Versammeln der Christen geschehen darf und soll. Einige unter uns behaupten, es
könne zwar verschiedene Zusammenkünfte von Christen geben, aber nur
(Orts-)Gemeinden verdienten den neutestamentlichen Ehrennamen EKKLESIA. Denn im
NT würden nur “Kirchengemeinden” als EKKLESIA bezeichnet.
Dazu ist
Folgendes zu bedenken:
(a) Das Neue
Testament verwendet den Namen “ekklesia” nicht nur für sog.
Ortsgemeinden.
In Apg 9,31 wird z.B. von “der Kirche” (Singular)[8]
in Judäa, Galiläa und Samarien gesprochen: “So hatte die EKKLESIA Frieden in
ganz Judäa und Galiläa und Samarien und baute sich auf und lebte in der Furcht
des Herrn und mehrte sich unter dem Beistand des Heiligen Geistes.” Es geht
dabei nicht um die Frage, ob hier mit EKKLESIA nur die “eine heilige
christliche Kirche” oder die sichtbare Kirche gemeint ist. Natürlich ist
auch die “una sancta” gemeint. Sie ist überall vorhanden, wo sich Christen um
die Gnadenmittel sammeln. Aber es fällt auf, dass Lukas für die ganze Schar der
Christen in den drei Landschaften ebenfalls die Bezeichnung EKKLESIA verwendet
und nicht ausschließlich für die Ortsgemeinden. Denn im folgenden Vers, wo dem
Besuch des Apostels Petrus in der konkreten Ortsgemeinde die Rede ist, benutzt
Lukas EKKLESIA gar nicht, sondern redet von “den Heiligen, die in Lydda
wohnten”. Wenn der Begriff EKKLESIA nur für die Ortsgemeinden reserviert wäre,
dürfte Lukas so nicht reden.
Vergleichbares kann man im Römerbrief beobachten. Dort
spricht Paulus die gesamte Gemeinde überhaupt nicht als EKKLESIA an, sondern
als die “berufenen Heiligen” (Röm 1,7). Andererseits aber nennt er die
“Gemeinde im Haus” des Aquila und der Priska EKKLESIA (Röm 16,5).
Man könnte weitere Beispiele
anführen, aber diese beiden Stellen mögen genügen. Selbstverständlich soll
damit nicht bestritten werden, dass im Neuen Testament häufig der Name EKKLESIA
mit einem Ortsnamen verbunden wird (“die EKKLESIA in...”, 1Kor 1,2; 2Kor 1,1;
1Tess 1,1 u.ö.). Solche Redeweisen haben den Begriff “Ortsgemeinden” nahe
gelegt.
(b) In Mt
18,20 spricht Jesus davon, dass da, “wo zwei oder drei versammelt sind in
meinem Namen”, er mitten unter ihnen ist.
Man hat gemeint, dieser Vers beziehe
sich nur auf das, was im vorhergehenden Vers über das Gebet gesagt wird: “Wahrlich
ich sage euch auch: Wenn zwei unter euch eins werden auf Erden, worum sie bitten
wollen, so soll es ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel” (V. 19).[9]
Aber wir dürfen den Zusammenhang
nicht übersehen, indem dieser Vers steht. Unmittelbar davor redet Jesus vom
Schlüsselamt und der sogenannten Kirchenzucht. Wenn die brüderliche Ermahnung
unter vier Augen und zusammen mit einzelnen Zeugen nichts nützt, soll die
Angelegenheit vor die EKKLESIA gebracht werden (V. 17). Daraus hat man den
falschen Schluss gezogen, hier werde mit Absicht nur der versammelten
(Orts-)Gemeinde der Name EKKLESIA beigelegt, nicht aber den zwei oder drei
Zeugen der 2. Stufe.[10]
Aber dem ist nicht so, sondern dieser Sprachgebrauch hängt lediglich damit
zusammen, dass in V. 16 (bei der 2. Stufe) ein Zitat aus dem AT verwendet wird
(5Mose 19,15). Ja, gerade um das Missverständnis abzuwehren, dass nur größere
oder als Ortsgemeinde organisierte Versammlungen von Christen diesen Namen
verdienen sollten, fügt Jesus den V. 20 hinzu, in dem er sagt: “Wo zwei oder
drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen."
Was ist “im Namen Jesu versammelt sein” anderes gemeint, als im Auftrag Jesu
zum Zweck der eigenen Erbauung und zur Ausbreitung seines Reiches
zusammenzukommen? Der Bau des Reiches Gottes geschieht nie ohne sein Wort.[11]
So jedenfalls haben es die Väter der
lutherischen Kirche verstanden und Mt 18,20 auf die EKKLESIA bezogen. C.F.W.
Walther schreibt in seinem Buch “Kirche und Amt”:
So spricht der Herr Mt 18,17: “Sage
es der Gemeinde. Höret er die Gemeinde nicht, so halte ihn als einen Heiden und
Zöllner.” Dass der Herr hier von einer sichtbaren Partikularkirche [=
Teilkirche] rede, bedarf keines Beweises. Wenn aber der Herr unmittelbar nach
jenen Worten fortfährt: “Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden
werdet, soll auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet,
soll auch im Himmel los sein” (V. 18), so spricht er hiermit offenbar die
Schlüssel des Himmelreichs oder die Kirchengewalt, welche ER Mt 16,19 in Petrus
seiner ganzen Kirche gegeben hatte, auch jeder sichtbaren Partikularkirche zu.
Damit man aber nicht meinen möge, dass diese große Gewalt nur großen
volkreichen Gemeinden gegeben sei, so setzt er auch V. 19 und 20 noch hinzu:
“Weiter sage ich euch: Wo zwei unter euch eins werden auf Erden, worum es ist,
dass sie bitten wollen, das soll ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel.
Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter
ihnen.” Wären daher in einer Partikularkirche auch nur zwei oder drei wahrhaft
Gläubige, wahre Kinder Gottes, wahre Glieder des geistlichen Leibes Jesu
Christi, so wäre um dieser willen die Gemeinde eine Gemeinde Gottes und eine
rechtmäßige Inhaberin aller Rechte und Gewalten, die Christus seiner Kirche
erworben und geschenkt hat.[12]
Ganz ähnlich
kann man es im lutherischen Bekenntnis lesen (vgl. Traktatus § 24). Und Luther
schreibt dazu:
Nun haben wir bis daher noch nie
können von den Papisten erlangen, dass sie beweisen wollten, warum sie doch die
rechte Kirche seien, sondern sie stehen auf dem Spruch Mt 18,17: Man soll die
Kirche hören, oder müsse verloren sein. So doch Christus daselbst nicht
sagt: wer, wo oder was die Kirche sei, sondern, wo sie ist, da soll man sie
hören. Das bekennen und sagen wir auch; aber wir fragen, wo und wer die
Kirche Christi sei? Non de nomine, nicht dem Namen nach, sondern vom Wesen
fragen wir.[13]
Daraus ergibt sich: Mt 18,17 ist
nicht geeignet, etwas über die größenmäßige Ausdehnung der einzelnen EKKLESIA
am Ort zu sagen. Es werden dort keine Angaben zur Versammelbarkeit oder
Zusammensetzung (Alter, Geschlecht) gemacht. Im Gegenteil: Es geht offenbar
lediglich darum, dass die EKKLESIA in irgendeiner Form anwesend ist. Dieser
konkreten Versammlung soll der Fall vorgelegt und von ihr entschieden werden.
Schließlich ist zu bedenken:
(c) Wo
die Heilige Schrift nichts vorschreibt, da gilt die christliche Freiheit. Das
Neue Testament aber macht nirgends eine bestimmte Form der Versammlung von
Christen zum Gesetz für die christliche Kirche. (Vgl. Augsb. Bek. 7)
Es schreibt uns auch nicht vor, dass wir nur die
Ortsgemeinde EKKLESIA nennen dürften. Wir haben nie bestritten, dass im Neuen
Testament die Bezeichnung EKKLESIA häufig in Verbindung mit Orten gebraucht
wird (sog. Ortsgemeinden). In der Zeit, in der die ersten christlichen
Gemeinden entstanden, gab es offenbar noch kaum Zusammenschlüsse von Gemeinden
zu Synoden oder die Zusammenarbeit in Missionsgesellschaften u.ä.[14]
Aber wie will man aus dieser Tatsache ableiten, dass deshalb nur die
Ortsgemeinde dem göttlichen Willen entspricht und göttliches Recht für sich
beanspruchen kann?
Mit dem gleichen Argument könnte man (wie es die Baptisten
tun) die Kindertaufe ablehnen, weil im Neuen Testament keine Taufe von Kindern ausdrücklich
erwähnt wird. Das liegt daran, dass die ersten Christen meistens als Erwachsene
zum Glauben kamen und getauft wurden. Wir halten uns hier vielmehr an das klare
Zeugnis des Neuen Testaments, das Kinder nicht von der Taufe ausschließt. Ja,
sie gehören zweifellos zu dem “alle Völker”, die nach dem Missionsbefehl
getauft werden sollen.
Wir können nur
sagen: Wo eine Versammlung von Christen im Namen Jesu um Wort und Sakrament
zusammenkommt, da ist dem Wesen nach das Volk Gottes, die EKKLESIA.
Unsere Kirche hat sich jedenfalls schon lange dazu bekannt,
dass auch eine Synode als EKKLESIA handeln darf. Sie tut dies etwa, wenn sie
Bezirks- oder Synodalberufungen ausstellt.[15]
Das will wohl auch niemand unter uns ändern. Strittig ist nur die Frage, aus
welchem Grund eine Synode so handeln darf.
Man hat behauptet, die Synode dürfe nur als EKKLESIA
handeln, weil ihr von den Ortsgemeinden bestimmte Rechte abgetreten (delegiert)
worden seien. Nur die Ortsgemeinden seien eigentlich EKKLESIA, die Synoden
seien dagegen nur im abgeleiteten Sinn “Kirche”. Bei dieser Vorstellung hat
offenbar unsere Synodalverfassung Pate gestanden. Denn nach ihr ist es so, dass
der Synode nur bescheidene Rechte (eine beratende Funktion) zukommen. Die Frage
ist aber: Wo steht im Neuen Testament, dass es nur so sein darf? Es gab Zeiten
in der lutherischen Kirche, in denen das Kirchenregiment (Kirchenleitung) viel
weitgehendere Rechte für sich in Anspruch genommen hat (bis in einzelne
Kirchenzuchtsfälle eingreifen konnte). Eine solche Ordnung ist nicht
grundsätzlich ausgeschlossen. Aber wir halten sie nicht für gut, weil sie die
Gemeinden und Pastoren entmündigt.[16]
Man hat eingewendet, dass Synoden schon deshalb weniger
göttliches Recht für sich beanspruchen dürften, weil sie nicht überall und zu
jeder Zeit notwendig seien. Daran ist richtig, dass die Einrichtung von
Synoden in der Tat nirgends von Gott befohlen ist. Sie können eingerichtet
werden, wo Gemeinden sich zu bestimmten Aufgaben verbinden wollen. Aber da, wo
eine rechte Synode besteht, da versammelt sie sich im Namen Jesu und um Gottes
Wort. (Ja, es wird bei Synoden so manches Mal mehr für die Ausbreitung des
Reiches Gottes getan als in manchen Ortsgemeinden.) Wo sich aber Christen um
die Gnadenmittel sammeln, da ist die EKKLESIA vorhanden, und zwar im Vollsinn
des Wortes, nicht nur teilweise. Deshalb darf eine Synode auch Berufungen
aussprechen.
Wilhelm Oesch
schrieb 1934 in einer Thesenreihe für die Pastoralkonferenz unserer Kirche:
Gemeinde im Sinne der Schrift ist nicht nur die
Ortsgemeinde. Wenn alle Gemeinden in einer Stadt, obwohl sie verschiedene
Pfarrer haben, in einer Missionssache zusammen handeln, sind sie auch wieder
EKKLESIA. So auch die Synode. Sie alle können [das Predigtamt] übertragen. Die
Priorität der Ortsgemeinde ist nicht gesetzlich zu verstehen, sondern nur als
Ausdruck der Tatsache, dass, wo zwei oder drei in Jesu Namen versammelt sind,
schon alle Rechte der Kirche sind, und keine Abhängigkeit von einem
übergeordneten Kirchenregiment jure divino [nach göttlichem Recht] besteht.
Was aber von Synoden gilt, kann man auch anderen
Versammlungen von Christen im Namen Jesu nicht vorenthalten. Wenn ein
Schul-Trägerkreis einen Pastor als Seelsorger für eine christliche Schule
berufen will, muss er nicht erst die Gemeinden, aus denen seine Mitglieder
kommen, um ihre Erlaubnis fragen. Sondern weil hier eine Gruppe von Christen im
Namen Jesu um Gottes Wort zusammenkommt, darf sie als EKKLESIA handeln – solange
es nicht im Gegensatz zu anderen Versammlungen von Christen geschieht (z.B.
Gemeinden).
Mit Recht heißt
es in den “Doctrinal Statements” der WELS:
Dem Wesen nach liegen die
verschiedenen Zusammenschlüsse in Jesu Namen zwecks der Verkündigung seines Evangeliums
alle auf einer Ebene. Sie sind alle Kirche in ein und demselben Sinn,
nämlich in dem Sinn, dass der Herr uns aufgrund der Kennzeichen der Kirche in
jeder solchen Gruppe[17]
von Menschen die Gegenwart der una sancta (der heiligen christlichen Kirche)
erfassen lässt und uns damit ermächtigt, sie als Versammlung von Gläubigen
anzuerkennen, die das Schlüsselamt besitzen und das Recht, dieses Amt auszuüben
unter Berücksichtigung von Liebe und guter Ordnung. Hier müssen wir
unterscheiden zwischen dem Besitz eines Rechtes und der gottgefälligen Ausübung
dieses Rechtes (DS,
Kirche+Amt, I,D 4,c).
1.5. Die EKKLESIA in verschiedenen Formen
(vgl. These A 7)
Wichtig ist aber eben der Unterschied, der im letzten Satz
des Zitats deutlich hervorgehoben wird: Was einer Gruppe von Christen “ihrem
Wesen nach” - wie jeder EKKLESIA - als Recht zusteht, muss nicht
automatisch praktiziert werden. Es gilt, gute christliche Ordnung und den
Frieden untereinander zu bewahren.
Der Unterschied zwischen grundsätzlichem Recht und seiner
Anwendung in der Praxis kann an einem Beispiel deutlich werden: Jeder Christ
hat grundsätzlich das Recht zu taufen. Im Notfall darf und soll er die Taufe
vollziehen. Und diese Taufe ist wirksam und gültig. Aber die Ausübung dieses
Rechtes überträgt eine Gemeinde gewöhnlich ihrem Pastor. Im Normalfall nimmt er
die Taufen vor. Es wäre nicht recht und nicht christlich, wenn sich jemand
anmaßen wollte, seine Kinder einfach selbst zu taufen, nur weil er
grundsätzlich das Recht dazu hat. Solches unchristliche Verhalten ist Sünde.
Das Gleiche gilt im Blick auf das Verhältnis von Synode und
Gemeinde oder Gemeinde und Jugendkreis oder ähnlichem. Wo sich Christen zum
Zweck des gemeinsamen Dienstes für das Reich Gottes um sein Wort sammeln, ist
die EKKLESIA vorhanden[18],
sei es in einer Ortsgemeinde oder Synode oder in einem Gemeindekreis. Wo die
EKKLESIA ist, da darf grundsätzlich das Schlüsselamt ausgeübt werden. Aber dies
kann nie im Gegensatz zu anderen Formen der EKKLESIA geschehen. Eine Synode
darf sich nicht in Angelegenheiten der Gemeinden einmischen, die ihr nicht
übertragen sind.
Eine solche Ordnung kann sehr schmerzlich sein, wie wir das
im Fall der Steedener Immanuelgemeinde erlebt haben. Nach unserer
Synodalverfassung darf der Synodalrat nur dann in Streitigkeiten eingreifen,
wenn es beide Seiten wünschen (AF III,5 A4). Die Steedener aber haben dieses
abgelehnt. So waren unserem Synodalrat die Hände gebunden.
Ebenso darf ein Jugendkreis nicht einfach das Abendmahl
unter sich austeilen oder einen eigenen Pastor berufen. Denn dieser Kreis ist
ja Teil einer Gemeinde, die diese Aufgaben bereits ihrem Pastor übertragen hat.
Und zu den Aufgaben des Pastors gehört bei uns auch die Verantwortung für die
konfirmierte Jugend.
Schauen wir ins Neue Testament! Da merken wir, dass uns dort
recht unterschiedliche Gemeindeverhältnisse geschildert werden. Die Gemeinde in
Jerusalem kam anfangs täglich zusammen. Außer im Tempel traf man sich auch in
den Häusern. Immerhin gehörten seit Pfingsten mehr als 3000 Menschen in
Jerusalem zur EKKLESIA (Apg 2,41ff). – In Korinth veranstaltete man vor dem
eigentlichen Gottesdienst ein gemeinsames Mahl (1Kor 11,20ff). In Troas feierte
man am Sonntag Gottesdienst, der bis in die Nacht dauern konnte (Apg 20,7ff).
Trotzdem wird keiner dieser Bräuche zum Gesetz für alle
Zeiten gemacht. Im Gegenteil: Das Augsburger Bekenntnis spricht davon, dass die
Ordnung des Sonntags ein Beispiel der christlichen Freiheit ist (28,57-60). Als
unumstößlich festgehalten wird nur, dass es überall in den christlichen
Gemeinden “ordentlich und ehrbar” zugehen soll (1Kor 14,33.40). Alles
hat in christlicher Liebe zu geschehen (1Kor 16,14).
Manchem ist das zu wenig. Er befürchtet, wenn alles der
christlichen Liebe überlassen bleibt, müsse das ja zum Missbrauch führen. Doch
auch weitergehende Ordnungen können missbraucht werden. Wir sollten uns hüten, “ein
Joch auf den Hals der Jünger” (Apg 15,10) zu legen und mehr Gesetze zu
machen, als uns in der Heiligen Schrift aufgetragen sind.
Nach all dem Gesagten muss ich
bekennen, dass ich beim besten Willen nicht weiß, was an der folgenden Verwerfung
der WELS unbiblisch und falsch sein soll:
Wir achten es für unhaltbar zu
sagen, dass die örtliche Gemeinde spezifisch von Gott gestiftet ist im
Unterschied zu anderen Gruppen von Gläubigen im Namen Jesu, und dass das Amt
der Schlüssel ausschließlich der örtlichen Gemeinde gegeben sei (DS, Schluss von Teil I).
2.
Teil: Die Lehre vom öffentlichen
Predigtamt
2.1. Das
Amt des Evangeliums (vgl. Thesen B
2,3+6)
Bei seiner Himmelfahrt erteilte der Herr Christus seinen
Jüngern den Auftrag: “Geht hin in alle Welt und macht zu Jüngern alle
Völker: Tauft sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und
lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe” (Mt 28,19f). Dieser
Auftrag galt zunächst den Aposteln. Er weist aber auch deutlich über sie
hinaus, denn er soll “bis an der Welt Ende” erfüllt werden. Die Apostel
empfingen diesen Auftrag also auch als Repräsentanten (Stellvertreter) der
ganzen Christenheit.
Dieser “Dienst des Evangelium” (Mk 16,15) oder “der Dienst,
der die Versöhnung predigt” (2Kor 5,18) ist dadurch auch allen Christen
befohlen. Der Apostel Petrus macht das deutlich, wenn er an die
Christengemeinden in Kleinasien schreibt:
Ihr seid das auserwählte Geschlecht, die königliche
Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen
sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem
wunderbaren Licht
(1Petr 2,9).
Jeder Christ
soll an seinem Platz ein Zeuge seines Herrn sein. Wir nennen dies das Allgemeine
Priestertum aller Gläubigen.
Im Neuen Bund gibt es keinen Priesterstand mehr, der als
Mittler zwischen Gott und den Menschen steht. Jesus Christus ist dieser Mittler
geworden (Hebr 9,15; 12,24). Nun darf jeder Christ direkt zu Gott kommen. Das öffentliche
Predigtamt hat nichts mit dem alttestamentlichen Priesteramt zu tun,
sondern es ist ein Dienst an den Gläubigen (d.h. den Priestern) des neuen
Bundes, “damit die Heiligen zugerüstet werden zum Werk des Dienstes; dadurch
soll der Leib Christi gebaut werden” (Eph 4,12).
Dieser Dienst ist klar zu unterscheiden vom Allgemeinen
Priestertum. Priester werden Christen durch ihre Taufe. Ins Predigtamt gelangt
man nur durch eine ordentliche Berufung (Augsb. Bek. 14). Aber es gibt auch
Gemeinsamkeiten: Beide gehen auf den Missionsbefehl zurück. Beide haben teil an
dem einen Dienst des Evangeliums. Aber beide tun diesen Dienst in
verschiedenen Bereichen: das Allgemeine Priestertum im privaten Bereich, das
öffentliche Predigtamt im öffentlichen Bereich (als Dienst an der Gemeinschaft).
Das öffentliche Predigtamt ist nicht etwa nur aus
Nützlichkeitserwägungen eingerichtet worden (damit es nicht jeden Sonntag eine
Debatte gibt, wer denn heute predigen darf). Der Herr Christus hat diesen
öffentlichen Dienst durch die Apostel einrichten lassen. Dieser Dienst wird
Einzelnen übertragen. Paulus schreibt an Timotheus: “Was du von mir gehört
hast vor vielen Zeugen, das befiehl treuen Menschen an, die tüchtig sind,
andere zu lehren” (2Tim 2,2). Oder an Titus schreibt er: “Deshalb ließ
ich dich in Kreta, dass du vollends ausrichten solltest, was noch fehlt, und
überall in den Städten Älteste einsetzen, wie ich dir befohlen habe” (Tit
1,5).
Das öffentliche Predigtamt ist also von Christus eingesetzt
und wird nicht nur vom Allgemeinen Priestertum abgeleitet. Das lutherische
Bekenntnis hat Recht, wenn es feststellt: “Das Predigtamt kommt vom gemeinen
[gemeinsamen] Beruf der Apostel her” (Trakt. 10; BSLK 474)[19].
2.2.
Predigtamt und Pfarramt (vgl. Thesen B
1+8)
An dieser Stelle ist eine Klärung der Begriffe (Bezeichnungen)
nötig. Wir haben bisher vom “öffentlichen Predigtamt” geredet. Damit war der
über das Allgemeine Priestertum hinausgehende Dienst des Evangeliums im
öffentlichen Bereich gemeint (d.h. im Auftrag einer Gemeinschaft von Christen).
Der Begriff “Predigtamt” kann aber auch anders verwendet
werden.[20]
Es hat sich eingebürgert, dass man in Deutschland (Europa) unter Predigtamt
gewöhnlich das Amt des Pastors versteht. Das ist nicht falsch, denn der Pastor
steht zweifellos im öffentlichen Predigtamt. Ihm übertragen unsere Gemeinden
die volle Aufsicht über die Herde Christi, angefangen bei der Wortverkündigung
und Sakramentsverwaltung bis hin zur Seelsorge und Kinderunterweisung. Ihm
steht normalerweise auch die Aufsicht über alle anderen Dienste in der Gemeinde
zu. Man kann deshalb sagen, dass ein Pastor das öffentliche Predigtamt in
umfassender Form ausübt.[21]
Daher ist es richtig und sachgemäß, wenn bei der Ordination
oder Amtseinführung unserer Pastoren all jene Bibelstellen verlesen werden, die
im Neuen Testament vom öffentlichen Predigtamt handeln. Aber es ist eben auch
zu fragen, ob nur Pastoren im öffentlichen Predigtamt stehen. Dieses
Missverständnis hat es leider auch in unserer Kirche immer wieder gegeben. Weil
wir in unseren kleinen Gemeinden gewöhnlich nur das eine (hauptberufliche) Amt
des Pastors kennen, meint mancher, nur dieses eine Amt habe auch göttliches
Recht und Einsetzung für sich. (Aber dies deckt sich nicht mit den biblischen
Aussagen, wie wir noch sehen werden.) Mit diesem Irrtum haben sich unsere Väter
schon vor Jahren auseinander gesetzt. Zwei Beispiele seien genannt. C.M. Zorn
schreibt 1921:
Unser Bekenntnis hat es sonderlich
in dem Schmalkaldischen Artikeln beigefügtem Traktat “Von der Gewalt und
Obrigkeit des Papstes”, woraus wir zitiert haben, mit der Überhebung des
Papstes und seiner Bischöfe über die Priester, Pfarrherren, Pastoren zu tun und
nennt daher mit Bezug auf die Schriftausdrücke, welche das öffentliche
Kirchenamt bezeichnen, gerade diese, nämlich die Priester, Pfarrherren und
Pastoren.
Da das “Pfarramt”, wie es jetzt gestaltet ist und zur Zeit
der Abfassung des Bekenntnisses gestaltet war, alle und jede Funktionen in sich
schließt, welche nach der Schrift die Hirten und Lehrer, Ältesten, Bischöfe
(Vorstehenden, Regierer, Führer) als “Haushalter Gottes” haben, so ist es
füglich korrekt und schriftgemäß, dass unser Bekenntnis - da es eben gerade mit
dem Pfarramt zu tun hat - das “Hirten und Lehrer” usw. der Schrift mit
“Pfarrherren” übersetzt. Die Pfarrherren sind in der Tat und ganz gewiss
“Hirten und Lehrer” usw., wenn auch nicht nur die Pfarrherren “Hirten
und Lehrer” usw. sind. Alle Pfarrherren sind “Hirten und Lehrer” usw., aber
nicht alle “Hirten und Lehrer” usw., sind Pfarrherren.[22]
Und der spätere
Prof. W. Oesch sagt 1936 in einem Referat für die Pastoralkonferenz:
[Ich habe...] bereits ausgeführt, dass der Auftrag der
Kirche, das Evangelium zu predigen, immer nach innen und außen geht, dass das
öffentliche Amt in der Kirche, wie es zuerst in den Aposteln uns entgegentrat,
ebenfalls nach innen und außen wirkt, dass im historischen Gemeindepfarramt
wohl dieses Gesamtamt vorliegt, dass aber die historische Entwicklung hier den
Nachdruck auf das Pastorieren gelegt hat und legen musste, dass darum, wenn das
neutestamentliche Amt voll ausgenutzt werden soll, es nötig ist, dass das Amt
des Missionars aufrecht erhalten bleibt. Hier sei nur kurz erinnert an die
vielen Ämter 1Kor 12,28-31; Eph 4,11 und in den Berichten der
Apostelgeschichte.[23]
2.3.
Verschiedene Formen des einen Amtes (vgl. Thesen B
4,5+7)
W. Oesch weist in seinem Zitat schon auf das hin, was an
dieser Stelle wichtig ist. Es kann nicht gut gehen, wenn wir unsere
Gemeindeverhältnisse und Ämterstrukturen in die biblischen Texte hinein lesen.
Wir müssen lernen, unvoreingenommen zu hören, was uns Gott durch sein Wort
sagt. Die neutestamentlichen Texte reden in der Tat von einer Reihe von Ämtern:
1Kor 12,28: Gott hat in der Gemeinde eingesetzt erstens Apostel,
zweitens Propheten, drittens Lehrer, dann Wundertäter, dann Gaben, gesund zu
machen, zu helfen, zu leiten und mancherlei Zungenrede.
Eph 4,11: Und er hat einige als Apostel eingesetzt, einige als
Propheten, einige als Evangelisten, einige als Hirten und Lehrer...
Apg 13,1: Es waren aber in Antiochia in der Gemeinde Propheten und
Lehrer, nämlich Barnabas und Simeon, genannt Niger, und Luzius von Kyrene und
Manaën, der mit dem Landesfürsten Herodes erzogen worden war, und Saulus.
Vgl. auch die Ältesten und Bischöfe in Tit 1,5ff; Apg
20,17ff (bes. V. 28)!
Wenn es aber in
den ersten christlichen Gemeinden verschiedene Ämter (Formen) der
Wortverkündigung gegeben hat, warum sollten wir diesen Dienst heute
grundsätzlich auf eine Form (die des Pastors) einschränken? Führt das
nicht dazu, dass wir die christliche Freiheit dadurch unzulässig beschneiden?[24]
Gegen diese Argumentation ist Verschiedenes eingewendet
worden. Wir wollen diesen Einwänden nachgehen:
(a) Handelt
es sich in 1Kor 12,28 oder Eph 4,11 wirklich um verschiedene Ämter oder nur um
verschiedene Geistesgaben?
Es ist richtig, dass etwa im Kapitel 1Kor 12 von den
verschiedenen Gaben die Rede ist, die der Heilige Geist der Kirche schenkt.
Jedes Glied am Leib Christi hat seine Aufgabe und soll sich für das Ganze
einsetzen. Auch in 1Kor 12,28 werden am Ende des Verses besondere Gaben
genannt: “...dann Gaben, gesund zu machen, zu helfen, zu leiten und mancherlei
Zungenrede.” Und es steht ebenso fest, dass für die Wortdienste in der Kirche
vom Heiligen Geist besondere Gaben verliehen werden.
Bei 1Kor 12,28 ist aber zu beachten, dass die ersten Glieder
der Aufzählung nummeriert und personal formuliert sind. Da ist von “erstens
Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer” die Rede. Es fällt auf, dass es
sich bei den nummerierten Positionen um Dienste handelt, die mit der
Wortverkündigung zu tun haben. Außerdem wird hier anders formuliert, indem
Personen – nicht nur Gaben – genannt werden. Das kann kein Zufall sein.
Offensichtlich sollen diese Ämter (Personen) von den nachfolgenden Gaben
unterschieden werden.[25]
An der personalen Formulierung wird deutlich, dass es sich bei den Formen
keineswegs um abstrakte Funktionen des Predigtamtes handelt, sondern um
konkrete Dienste, zu denen der Heilige Geist die nötigen Gaben an bestimmte
Personen verleiht.
(b) Handelt
es sich bei den aufgeführten Ämter nur um verschiedene Bezeichnungen für die
gleiche Sache?
Man hat eingewendet, dass es sich bei den Aposteln,
Propheten, Evangelisten, Hirten, Lehrern usw. nur um unterschiedliche
Bezeichnungen für ein und dasselbe Amt handle. Dieses eine Amt aber sei das des
Gemeindepastors. Es könne heute zwar auch solche speziellen Ämter geben - wie
etwa Missionare (die damaligen Evangelisten?) oder Theologieprofessoren (die
damaligen Lehrer?). Aber jedem, der ein solches Amt übernehme, müsse erst
einmal das Pastorenamt mit der umfassenden Verwaltung aller Gnadenmittel
übertragen werden – auch wenn er sie diese dann in seinem Dienst gar nicht
auszuüben brauche.
Auch hier scheint unsere eigene kirchliche Verfassung bei
dem Gedanken Pate gestanden zu haben. Denn bei uns ist es so geregelt, dass nur
ordinierte Pastoren Dozenten am Seminar werden dürfen.[26]
In unseren kleinen Verhältnissen kann man das als sinnvolle Ordnung ansehen,
weil auf diese Weise Dozenten in den Gemeinden aushelfen und Vertretungsdienste
übernehmen dürfen. Aber es bleibt die Frage: Wo steht das in der Heiligen
Schrift? Wo wird festgelegt, dass nur da von “öffentlichem Predigtamt” geredet
werden darf, wo alle Funktionen übertragen werden? Und wo wird uns
geboten, so zu handeln?
Außerdem widerspricht dieser Ansicht die nummerierte
Aufzählung in 1Kor 12,28. Es macht keinen Sinn, Apostel, Propheten und Lehrer
zu nummerieren, wenn mit allen drei Ämtern das Gleiche gemeint ist. Das wäre
ungefähr so, als wenn wir sagen würden: “Wir haben 1. Pfarrer, 2. Pastoren, 3.
Gemeindeseelsorger...” - obwohl wir mit diesen drei Begriffen das gleiche Amt
bezeichnen.
(c) Wenn das
Predigtamt so verschiedene Formen annehmen kann, wird es nicht zu einem bloßen
“Sammelbegriff” oder das Pastorenamt zu einem “Mittelding” gemacht?
Es geht hier nicht darum, dass wir oder andere das
Predigtamt zu einem Sammelbegriff machen (abwerten). Wir möchten nur
festgehalten wissen, dass das Neue Testament uns verschiedene Ausformungen des
öffentlichen Predigtamtes nennt. Man kann diese verschiedenen Gestalten des
Predigtamtes unterschiedlich bezeichnen. Es hat sich gezeigt, dass der Ausdruck
“Formen” recht treffend ist, weil er gut
- das Gemeinsame des einen öffentlichen
Evangeliumsdienstes und
- gleichzeitig auch die unterschiedliche Gestaltung im
Einzelfall zum Ausdruck bringt.[27]
Tatsache ist jedenfalls, dass das öffentliche Predigtamt
kein “Mittelding” ist. Denn man kann nicht sagen, dass Gott offen gelassen
habe, ob wir das Predigtamt einrichten oder nicht. Auch wenn es kein direktes
Stiftungswort dafür gibt (sondern nur das indirekte des Missionsbefehls an die
Apostel), ist seine gottgewollte Einsetzung durch die Apostel aus den genannten
Stellen (Apg 20,28; 1Kor 12,28; Eph 4,11; Tit 1,5 usw.) unzweifelhaft zu
entnehmen. Fest steht außerdem, was durch das öffentliche Predigtamt
gewährleistet sein muss, nämlich die verantwortliche Versorgung (Hebr 13,17)
der ganzen Gemeinde (Mt 28,18ff; Eph 4,1-14) mit Wort und Sakrament (Mt
28,19f). Deshalb können auch nicht willkürlich lauter Formen des Predigtamtes
eingerichtet werden, die nur Teile der Gemeinde versorgen.
Es ist im übrigen durchaus nicht ungewöhnlich, dass Gott im
Neuen Bund Ordnungen ganz allgemein einrichtet, ohne sie an eine bestimmte Form
zu binden. Als Beispiel dafür kann die Ordnung der “Obrigkeit” gelten. Nach Röm
13,1 ist alle Obrigkeit von Gott angeordnet (eine göttliche Stiftung). Aber die
Bibel schreibt uns nicht eine bestimmte Regierungsform vor. Wenn das so wäre,
müssten wir die Monarchie für die einzig gottgewollte Staatsform halten, weil
im Neuen Testament nur von Kaisern,
Königen und Statthaltern die Rede ist, aber z.B. nicht von einer modernen
Demokratie.[28]
2.4. Amt
und Hilfsämter (vgl. Thesen B 8+9)
Weil das neutestamentliche Predigtamt offenbar mehr umfasst
als unser Pfarramt, haben wir vorgeschlagen, dafür den Begriff “öffentlicher
Verkündigungsdienst” zu verwenden. Dadurch kann die Verwechslung mit dem Pastorenamt
vermieden werden, für das wir im Deutschen - wie erwähnt - auch den Ausdruck
Predigtamt benutzen.
Es geht dabei allerdings nicht nur um eine Begriffs- und
Definitionsfrage. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass nach den Aussagen
des Neuen Testaments nur dieser öffentliche Verkündigungsdienst die
göttliche Einsetzung für sich in Anspruch nehmen kann, ohne ihn auf eine
bestimmte Form einzuschränken. Das Pastorenamt gehört zweifellos zu diesem
Verkündigungsdienst - ja es übt diesen Dienst im umfassenden Sinn aus -, aber
es ist nicht die einzige Form, die dieser Dienst annehmen kann.
Nichts anderes
ist es, was die WELS-Verwerfung zum Thema “Amt” sagt:
Wir achten es für unhaltbar zu sagen, dass das Pfarramt der
örtlichen Gemeinde als eine spezifische Form des öffentlichen Predigtamtes
besonders vom Herrn eingesetzt sei - im Unterschied zu anderen Formen des
öffentlichen Predigtamtes (DS, Schluss von Teil II).
Man hat gemeint, dieser Konsequenz entgehen zu können, indem
man alle anderen Formen neben dem Pfarramt als “Hilfsämter” des Predigtamtes
bezeichnet hat. Aber der Begriff “Hilfsamt” ist auch nicht biblisch. Und es ist
Vorsicht geboten. Von Hilfsämter kann man bei anderen Diensten zwar in dem
Sinne reden, dass in einer Gemeinde gewöhnlich dem Pastor die Aufsicht über
alle Dienste in der Gemeinde aufgetragen wird. Grundsätzlich aber sperrt sich
diese Bezeichnung gegen die neutestamentlichen Aussagen vom Predigtamt. Wer
will sich anmaßen, etwas als “Hilfsamt” zu disqualifizieren, was selbst auf göttlichen
Willen zurückgeht? Und es werden im Neuen Testament ja verschiedene Formen des
öffentlichen Verkündigungsdienstes genannt (Bischöfe, Hirten, Evangelisten,
Lehrer, Älteste, Propheten). Woher nehmen wir das Recht, aus diesen einfach die
Bischöfe und Hirten (Pastoren) auszuwählen und für göttlich gestiftete Ämter zu
erklären, während wir die übrigen zu Hilfsämtern machen?
Denn soviel steht fest: Das, was den öffentlichen
Verkündigungsdienst ausmacht, haben auch die anderen Ämter. Sie arbeiten mit dem
Gnadenmittel “Wort Gottes” und sie tun dies im Auftrag der Gemeinschaft
(öffentlich). Ein Lehrer an einer Gemeindeschule oder der Katechet einer
Gemeinde verrichtet seinen Dienst nicht nur aufgrund des Allgemeinen
Priestertums (wie etwa Eltern, die ihre Kinder lehren). Er wird zu seinem
Dienst von der Gemeinde oder Kirche berufen.[29]
Ein Lehrer oder Katechet ist natürlich nur dazu berufen,
einen Teil der Gemeinde zu lehren (nämlich die Kinder). Es ist sehr wichtig,
dass bei Berufungen in die verschiedenen Formen des öffentlichen
Verkündigungsdienstes genau auf den Umfang der Beauftragung geachtet wird. Ein
Lehrer oder Katechet hat normalerweise eben nicht den Auftrag, sonntags im
Gottesdienst zu predigen oder das Abendmahl auszuteilen. Wenn er sich das
trotzdem anmaßt, verstößt er gegen die christliche Ordnung und Liebe. Und das
ist Sünde. Aber solcher Missbrauch ist auch dort nicht auszuschließen, wo man
mit dem missverständlichen Begriff “Hilfsamt” arbeitet.[30]
Sehr nützlich sind etwa die Unterscheidungen, die unsere
Schwesterkirche ELS (die Evangelical Lutheran Synod/Norwegische Synode) in
Bezug auf die verschiedenen Formen des öffentlichen Verkündigungsdienstes
vornimmt. Man hält zwei Ebenen auseinander:
1. Gemeindeebene
Es
gibt Formen, die in ihrem Aufgabenbereich begrenzter und gewöhnlich nur örtlich
von Bedeutung sind. Dazu gehören z.B. Vorsteher, die dem Pastor bei Kranken-
und Gefangenenbesuchen helfen. Oder sie helfen bei der Austeilung des
Sakraments. Mitglieder des Missionsvereins helfen in Missionssachen.
Sonntagsschullehrer helfen dem Pastor oder den Schullehrern bei der Betreuung
der Jugend. Ein Bibelkreisleiter unterstützt den Pastor beim Lehren des Wortes
Gottes. Je nach Größe der Gemeinde kann diese Liste länger oder kürzer sein.
Alle diese Personen werden von der Gemeinde ernannt und formlos berufen. Die
Ortsgemeinde sorgt dafür, dass diese Leute in ihren Formen des Predigtamtes
qualifiziert dienen.
2. Kirchenebene:
Die zweite Kategorie des Amtes hat
einen breiteren Aufgabenbereich und reicht gewöhnlich über den Ort hinaus.
Solche Berufungen ergehen durch die Synode. Dazu gehören z.B. christliche
Schullehrer, Pastoren, Seminarprofessoren, Präsides usw. Kandidaten für solche
Ämter werden von der Synode bestätigt, die dafür zu sorgen hat, dass sie für
die Aufgaben qualifiziert sind, in die sie berufen werden. Sie sind befähigt
für eine Berufung nicht nur in einer Gemeinde oder an einen Ort, sondern in der
ganzen Synode. Ihre Berufung ist durch eine öffentliche Ordination oder
Einführung zu bestätigen."[31]
Das, was den – im Neuen Testament eingesetzten -
öffentlichen Verkündigungsdienst ausmacht, ist bei all den verschiedenen
Diensten grundsätzlich (ihrem Wesen nach) das Gleiche: Sie arbeiten mit dem
Wort und sie tun es im Auftrag der Kirche (Gemeinschaft). Dagegen hat man
eingewendet:
(a) Werden
dadurch nicht alle Unterschiede zwischen den Ämtern eingeebnet? Muss das nicht
zum Chaos in der Kirche führen?
Durch die grundsätzliche Feststellung, dass diese Ämter alle
zum öffentlichen Verkündigungsdienst gehören, werden durchaus nicht alle
Unterschiede beseitigt.[32]
Auch Abstufungen zwischen einzelnen kirchlichen Ämtern sind weiter möglich
(Über- und Unterordnung). Hier gilt das Gleiche wie etwa im Blick auf Gal 3,28:
“Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier
ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.”
Obwohl also vor Gott alle Menschen gleich sind, hebt das doch die
innerweltlichen Ordnungen keineswegs auf. So kann Paulus an anderer Stelle
weiter die Unterordnung der Frau unter den Mann fordern (Eph 5,21ff).
Ein Beispiel soll das Gemeinte noch deutlicher machen: Im
medizinischen Dienst gibt es die verschiedensten Berufe wie Fachärzte,
Hausärzte, Chefärzte, Krankenschwestern, Oberschwestern, Pfleger,
Schwesternschülerinnen usw. Zwischen diesen Berufen bestehen ganz erhebliche
Unterschiede (z.B. in der Kompetenz und der Bezahlung). Aber eines haben sie
alle gemeinsam: Man kann sie unter dem Oberbegriff (Genus) “medizinischer
Dienst” zusammenfassen. Das heißt, alle diese Leute kurieren sich nicht einfach
selber, sondern leisten einen Dienst für die Gemeinschaft (einen öffentlichen
Dienst), an den z.B. bestimmte ethische Anforderungen gestellt werden (etwa
Hilfe für jeden Kranken ohne Ansehen der Person).
Ist das nicht
beim öffentlichen Verkündigungsdienst ähnlich? Es bestehen erhebliche
Unterschiede zwischen einem Katecheten, einer Kindergottesdiensthelferin, einem
Lehrer oder einem Pfarrer. Aber grundsätzlich (im Wesentlichen) tun sie doch
alle das Gleiche: Sie lehren mit dem Wort Gottes im Auftrag der christlichen
Gemeinde oder Kirche.
(b) Führt
das nicht dazu, dass auch Frauen ins Predigtamt berufen werden?
Das Neue Testament gebietet eindeutig, dass Frauen in der
Kirche nicht lehren dürfen oder gar schweigen sollen. Wie kann dann eine Frau
z.B. als Lehrerin oder Katechetin ein Amt des öffentlichen
Verkündigungsdienstes übernehmen?
In 1Kor 14,34 heißt es, dass “Frauen in der Gemeinde
(EKKLESIA) schweigen” sollen. Damit ist offenbar nicht gemeint, dass Frauen
im Gottesdienst nicht mitbeten oder mitsingen dürften. - In 1Tim 2,13 untersagt
Paulus den Frauen zu lehren. Dass damit nicht jedes Lehren von Frauen
ausgeschlossen ist, zeigt Tit 2,3f. Dort wird älteren Frauen aufgetragen,
jüngere Frauen zu “lehren”. Entscheidend ist, was bei 1Tim 2,12 im Nachsatz zum
Lehrverbot für Frauen hinzufügt wird: “Einer Frau gestatte ich... auch nicht,
dass sie über den Mann Herr sei.” Es geht also nicht darum, dass eine Frau
überhaupt nicht lehren dürfte, sondern darum, dass sie Männer nicht (öffentlich)
belehren soll, weil dies gegen die von Gott gebotene Unterordnung im Verhältnis
der Geschlechter verstoßen würde.
Deshalb sind für Frauen nicht generell alle Formen des
öffentlichen Verkündigungsdienstes ausgeschlossen. Dort, wo sie die biblische
Geschlechterordnung nicht verletzen, dürfen Frauen lehren, z.B. andere Frauen
oder Kinder. Dies ist etwa bei Lehrerinnen oder Katechetinnen der Fall.[33]
(c) Hat die
Kirche überhaupt ein Recht, über die in der Bibel genannten Ämter hinaus,
weitere Verkündigungsämter einzurichten?
Der Herr Christus oder seine Apostel haben uns nirgends im
Neuen Testament vorgeschrieben, dass wir bestimmte Ämter einrichten müssten.
Auch aus Tit 1,5ff lässt sich ein solcher allgemeiner Einsetzungsbefehl
nicht ableiten. Dort heißt es: “Deswegen ließ ich dich in Kreta, dass du
vollends ausrichten solltest, was noch fehlt, und überall in den Städten
Älteste einsetzen, wie ich dir befohlen habe...” Es geht hier um eine
Anweisung für Titus in einer konkreten Situation. Wir erfahren nicht, was
Paulus alles schon auf Kreta getan hat. Er sagt uns auch nicht, was er
Titus in Bezug auf die Ältesteneinsetzung befohlen hat. Wir wissen nicht einmal
genau, ob es bei den Ältesten um reine Wortverkündiger ging oder nicht, denn es
gab zu neutestamentlicher Zeit auch Älteste, die nicht vorrangig mit dem Wort
arbeiteten (1Tim 5,17).[34]
Wenn man die im Neuen Testament erwähnten Formen des
öffentlichen Verkündigungsdienstes für die Kirche aller Zeiten zum Gesetz
macht, landet man schnell bei der 4-Ämter-Lehre Calvins. Er forderte als
ständige Ämter in der Kirche: Pastoren (Hirten), Doktoren (Lehrer), Älteste
(Vorsteher) und Diakone.[35]
Das Augsburger Bekenntnis betont in seinem 28. Artikel mit
Recht, dass die Kirche die christliche Freiheit nicht verlieren darf. Wo das
Neue Testament keine Vorschriften erlässt, sollen auch wir keine zusätzlichen
Sicherungen einbauen. Dies gilt umso mehr, da im Neuen Testament unterschiedliche
Gemeinde- und Ämterverhältnisse geschildert werden. Zur Vielfalt der Ämter in
der korinthischen Gemeinde schreibt Luther zusammenfassend (zu 1Kor 14):
St. Paulus
dringt nicht so hart darauf, dass man so eben solche Weise müsse halten; sondern
darauf dringt er, dass es solle ordentlich und ehrbarlich zugehen, und gibt es
solche Weise zum Exempel. Weil nun unsere Weise ordentlicher ist bei unserem
tollen Volke, denn jene, sollen wir sie behalten.[36]
(d) Wer
richtet überhaupt neue Ämter in der Kirche ein?
Wir sagen, dass die Kirche die Freiheit hat, zu allen Zeiten
die Ämter und Formen des Verkündigungsdienstes einzurichten, die nötig sind.
Der Mitverfasser der Konkordienformel, Martin Chemnitz, schreibt dazu:
Es war zu der Apostel Zeit nicht eine
solche Verteilung jener Stufen (des Predigtamtes), dass nicht öfters ein und
derselbe alle Verrichtungen, welche zum Ministerium gehören, übernahm und
ausführte, was aus der apostolischen Geschichte bekannt ist. Solche Ordnungen waren daher zur
Zeit der Apostel frei, und man nahm dabei Rücksicht auf Ordnung,
Wohlanständigkeit und Erbauung; nur dass damals gewisse Gaben, wie die
der Sprachen, der Weissagung, des Apostolats und der Wunder gewissen besonderen
Personen von Gott mitgeteilt waren. Jene Stufen (gradus) aber, von denen wir
bisher geredet haben, waren nicht über und außer dem Amt des Worts und der
Sakramente, sondern die wahren Verrichtungen des Ministeriums selbst waren in
jene Stufen eingeteilt.[37]
M. Chemnitz macht hier deutlich, worum es bei den
verschiedenen Formen des öffentlichen Verkündigungsdienstes geht. Es ist nicht
die Kirche, die sich anmaßt, in eigener Vollmacht Neues einzuführen, sondern es
ist Gott selbst, der sie durch seinen Geist dazu anleitet, nötige Aufgaben und
Dienste zu erkennen und wahrzunehmen. Das Handeln der Apostel, die an
verschiedenen Stellen unterschiedliche Ämter und Dienste einrichteten, gibt uns
dazu die Freiheit. Die Form des öffentlichen Verkündigungsdienstes kann je nach
Bedarf der Kirche verschieden sein (These B 7), aber dadurch wird das
“öffentliche Predigtamt” nicht zu einem Mittelding. Es steht nicht im Belieben
einer Gemeinde oder Kirche, ob sie den öffentlichen Verkündigungsdienst
aufrichtet, sondern nur, in welchen Formen sie ihn ordnet (vgl. das
Beispiel Obrigkeit). Nötig ist allerdings, dass die Gemeinde durch diese
Verkündigungsämter in rechter Weise mit Wort und Sakrament “geweidet” wird.
Wenn die Kirche oder Gemeinde Menschen in den öffentlichen
Verkündigungsdienst beruft, dann handelt sie im Auftrag ihres auferstandenen
Herrn. Es ist der Herr Christus selbst, der heute nicht mehr - wie bei den
Aposteln - unmittelbar beruft, sondern mittelbar durch Versammlungen von
Christen. Deshalb gilt von allen zu diesem Dienst Berufenen: Wenn sie das Wort
ihres Herrn verkündigen, ist ihre Verkündigung so anzunehmen, als wenn unser
Herr selbst zu uns redet. Denn er sagt: “Wer euch hört, der hört mich”
(Lk 10,16).
Über das Wort ihres Herrn hinaus haben die zum öffentlichen
Verkündigungsdienst Berufenen jedoch keine weitere Autorität. Wo sie aber
diesen Dienst recht ausrichten, gebührt ihnen die höchste Achtung (Hebr 13,7;
1Tim 5,17).
Ich komme zum Schluss. Mancher hat vielleicht mehr von
diesem Referat erwartet. Man kann sicher noch vieles Andere zur Lehre von
Kirche und Amt sagen.
Ich bin vorher von verschiedenen Seiten gebeten worden,
möglichst klar auf die unter uns aufgeworfenen Fragen einzugehen. Dazu war es
nötig, die Schriftbegründungen und praktischen Auswirkungen näher zu
betrachten. Indem ich diese Anliegen aufgenommen habe, war es nicht sinnvoll,
sklavisch der Thesenreihe zu folgen, die ja auch manches enthält, was unter uns
nicht strittig ist. Ich hoffe, dass sich die Mühe trotzdem gelohnt hat.
Schließen möchte ich mit einem Wort Luthers. Er schreibt:
Ich weiß keine größere Gabe, die wir haben, als die
Concordia Docentium [die Eintracht der Lehrenden], dass hin und her in den
Fürstentümern und in den Reichsstädten man mit uns gleichförmig lehret. Wenn
ich gleich die Gabe hätte, dass ich Tote könnte auferwecken, was wäre es, wenn
die Prediger alle wider mich lehrten? Ich wollte für diese Einmütigkeit nicht
das türkische Kaisertum nehmen.[38]
Gott schenke uns wieder solche Einigkeit in der Wahrheit und
ein Ende des Misstrauens und der Verdächtigungen, damit sein Reich weiter unter
uns und durch uns gebaut werde. Amen.
Dr. Gottfried Herrmann
Zwickau,
September 2001
[1] Griech. “agoon” = Kampf (z.B. 1Tim 6,12) und griech.
“machaia” = Streit (z.B. 2Tim 2,14).
[2] Von da abgeleitet kann der Ausdruck auch für Kirchgebäude,
für den Gottesdienst oder für einen Kirchenkörper (Synode) verwendet
werden.
[3] Zitiert nach: Pöhlmann, Unser Glaube, Die Bekenntnisschriften
der ev.-luth. Kirche (im heutigen Deutsch), 4. Aufl. Göttingen 2000, § 744.
[4] Ernst Kinder unterscheidet mit Recht eine “noetische
(erkenntnismäßige) Unsichtbarkeit” im Gegensatz zur “ontische (seinsmäßigen)
Unsichtbarkeit” der Kirche. Luther spricht in der Regel von der “verborgenen”
Kirche, weniger von der “unsichtbaren”. Vgl. E. Kinder, der Evangelische
Glaube und die Kirche, Berlin 1958, S. 93.
[5] Genau genommen ist es das Evangelium, durch das Gottes Geist den Glauben wirkt. Das Gesetz bereitet ihm nur den Weg und leitet später zur Heiligung an.
[6] Vgl. Traktatus § 24+68 (BSLK 478.491).
[7] Diese wichtige Frage ist hier nicht unser
Thema. Vgl. ausführlicher: ELFK-Katechismus, Was wir glauben, Fr. 182-186!
[8] Dass es auch Handschriften gibt, die an dieser
Stelle den Plural verwenden, zeigt nur, wie man sich schon in früher Zeit an
dieser ungewöhnlichen Redeweise gestoßen (und sie zu korrigieren versucht)
hat. Vgl. dazu: W. Oesch, Drei Kapitel von der Kirche und ihrem Amt (Dogmatik-Vorlesung),
Vervielfältigung hg. von Th. Voigt 2000, S. 14; und H. Kirsten, Die Kirche
in der Welt, Groß Oesingen 1983, S. 8f.
[9] In V. 19 ist übrigens nicht ausdrücklich gesagt,
dass die beiden, die im Gebet eins werden, an einem Ort versammelt
sein müssten. Nur das Versammeln von V. 20 setzt offenbar ein solches lokales
Zusammenkommen voraus. (Vgl. Th. Zahn, Das Evangelium des Matthäus, 2.
Aufl., Leipzig 1905, S. 574, Anm.)
[10] Man hat auch behauptet, dass die Bezeichnung
EKKLESIA hier nur verwendet werde, weil die ganze Gemeinde gemeint
ist. Aber es ist auch in unseren Gemeinden so, dass etwa über einen Kirchenausschluss
nicht die “ganze” Gemeinde entscheidet (zu ihr gehören doch auch Frauen und
Kinder), sondern die Repräsentanten der Gemeinde (d.h. die Gemeindeversammlung).
Auch bei der 3. Stufe handelt also bei uns nicht die “ganze” Gemeinde, sondern
ein Gremium in ihrem Auftrag.
[11] Hier ist auf die genaue Wortwahl zu achten. Darauf
macht uns die Näherbestimmung “in meinem (Jesu) Namen” aufmerksam. Man kann
ja in einem gewissen Sinn sagen: Überall wo nur Christen zusammen sind,
ist die EKKLESIA vorhanden (vgl. Eccard, Homiletisches Reallexikon, Battle
Creek u. St. Louis 1912, Bd. V, S. 479c: “Jede christliche Familie ist eine
ecclesia.”) Aber wir meinen, man sollte präziser mit dem Begriff umgehen.
Eine christliche Familie ist nicht in erster Linie dazu da, das Reich
Gottes auszubreiten. Sie hat von Gott wesentliche Aufgaben im weltlichen
Bereich zugewiesen bekommen. Man sollte deshalb an dieser Stelle den Begriff
EKKLESIA meiden, um dem Missverständnis aus dem Weg zu gehen, als sei die
Familie genauso wie eine christliche
Gemeinde vorrangig (oder überhaupt
nur) eine göttliche Einrichtung für den Bau des Reiches Gottes.
[12] Walther, Kirche und Amt, 4. Aufl., Zwickau 1894, S. 78.
[13] Luther, Wider Hans Worst (1541), in: W² 17,1322 (Hervorhebung
GH).
[14] Erste Ansätze zu solchen Zusammenschlüssen lassen sich allerdings schon erkennen, z.B. in 2Kor 8,19, wo sich mehrere Gemeinden zu einer gemeinsamen Aufgabe (Kollekte) zusammenfinden und mit der Ausführung gemeinsam einen Diener beauftragen (Titus).
[15] Vgl. Richtlinie für Synodalberufe, in:
ELFK-Verfassung, Zwickau 1990, Anhang 3.
[16] Vgl. C.F.W. Walther,
Lutherische Brosamen, St. Louis 1876 (Synodalrede von 1848), S. 523f.
[17] Der von manchen beanstandete Ausdruck “Gruppe”
im Zusammenhang mit EKKLESIA findet sich übrigens auch in unserem eigenen
Synodalkatechismus “Was wir glauben”, Frage 178!
[18] Auch hier ist auf den Sprachgebrauch zu achten. Es
ist missverständlich, zu sagen: “Die Synode, der Jugendkreis usw. ist eine
Kirche (EKKLESIA)” und dann weiter zu fragen: Kann denn ein Christ gleichzeitig
zu verschiedenen Kirchen gehören? Genauer sollten wir sagen: “Die Synode,
der Jugendkreis ist [auch] Kirche (EKKLESIA)”, d.h. auch in diesen Versammlungen
ist (sofern die Gnadenmittel gemeinsam gebraucht werden) die eine Kirche
(EKKLESIA) vorhanden.
[19] Dieser Satz findet sich nur in der deutschen Übersetzung,
aber nicht im lateinischen Original des Traktatus. Im Zusammenhang der
Stelle geht es darum, dass das Schlüsselamt nicht Petrus allein übertragen
worden ist.
[20] Luther redet manchmal sogar davon, dass jeder Christ ein Prediger des Evangeliums ist. Er meint dann damit nicht das öffentliche Predigtamt, sondern das Allgemeine Priestertum.
[21] Diese Form hat sich im Lauf der Kirchengeschichte
herausgebildet. Schon am Ende des 1. Jahrhunderts wurde die Leitung der Gemeinde
immer mehr in den Händen der Bischöfe konzentriert. Im Neuen Testament
findet sich diese Ordnung höchstens in Offb 2+3 angedeutet (wenn mit dem
“Engel der Gemeinde” der Bischof gemeint ist). An anderen Stellen ist von
mehreren Bischöfen oder Ältesten in Gemeinden die Rede (z.B. Apg 20,17.28;
Phil 1,1).
[22] Schrift und Bekenntnis (Theologische Zeitschrift
der ELFK 1920-1932) 1921, S. 79.
[23] W. Oesch, Wie sollen wir unsere Missionsarbeit in Deutschland ausrichten? Vervielfältigtes Manuskript (1936), S. 2.
[24] Vgl. Gal 5,1; 1Kor 7,23.
[25] Der Unterschied kann nicht allein darin bestehen - wie manche gemeint haben -, dass die Gaben nur zeitweilig in der Kirche vorhanden waren (in der Anfangszeit), während die Ämter dauerhaft sein sollen. Denn das Amt der Apostel ist auch keine Dauereinrichtung gewesen!
[26] Vgl. Dozentenberufungsordnung § 1, in:
ELKF-Kirchenverfassung, Anhang 5.
[27] Verwendet wurden gelegentlich auch Ausdrücke
wie: Stufen, Grade. Vgl. zur Begrifflichkeit: J. Brug, Forms Of Ministry,
in: Wisconsin Lutheran Quarterly (WLQ) 2000, Nr. 2, S. 122ff. - Indem wir die
verschiedenen möglichen Formen des einen neutestamentlichen Wortamtes
festhalten, wird auch jede befürchtete “Zerstückelung des Amtes” vermieden
(vgl. C.M. Zorns Befürchtung in: Die rechtgläubige christliche Ortsgemeinde
und ihr Pastor, in: Synodalbericht des Mittleren Distrikts 1897, bes. S.
9f)
[28] Vgl. dazu C.M. Zorn, in: Schrift und Bekenntnis 1921, S. 81.
[29] Auch die Lehrer an unserer früheren Gemeindeschule
in Planitz wurden nicht vom Pastor zu seinen Helfern bestimmt, sondern von
der Gemeinde berufen. Und sie waren den Pastoren grundsätzlich gleichgestellt,
indem sie wie diese “persönliche Mitglieder” der Synode waren und dort eine
beratende Stimme hatten (vgl. ELFK-Verfassung von 1927, Ausführungsbestimmungen).
[30] Wenn man diesen Begriff überhaupt gebrauchen will, sollte man ihn auf öffentliche Dienste in der Kirche beschränken, die nicht mit dem Wort arbeiten (z.B. Reinigungskraft, heutiger Küster). Auch im Neuen Testament gab es z.B. Älteste, die nicht in erster Linie mit dem Wort arbeiteten (1Tim 5,17).
[31] Kommentar der Theol. Kommission der ELS zu ihrem Thesenentwurf: The Office of the Public Ministry,
1996, These 5, § 62f (Übers. GH.).
[32] Die jahrzehntelange Praxis der WELS zeigt das. Jeder, der WELS-Gemeinden aus eigener Anschauung kennt, kann das bestätigen.
[33] Luther schreibt in diesem Sinne: “Wenn es aber
dahin käme, dass kein Mann vorhanden wäre, möchte dann ein Weib auftreten
und den andern predigen aufs beste [= so gut es geht], so sie könnte. Sonst
aber nicht” (Pfingstpredigt 1522; W² 11,1117). Und: “Wo aber nicht Männer da
wären, sondern eitel [= nur] Weiber, wie in Nonnenklöstern, da möchte man auch
ein Weib unter ihnen aufwerfen, das predige” (Epistel St. Petri gepredigt,
1523; W² 9,1015).
[34] In der älteren missourischen Literatur
werden die “Ältesten” gelegentlich auch als Vorsteher gedeutet. Vgl. dazu
Ludwig Fürbringer, Einleitung in das NT, St. Louis 1927, S. 75: “Im 1. Kapitel
[Tit 1] gibt der Apostel nach einem längeren Eingang, V. 1-4, dem Titus Anweisung,
was für Männer er in Kreta als Gemeindevorsteher einsetzen soll...”
Und G. Stöckhardt zu 1Petr 5,1ff: “Jede Gemeinde hatte in der Regel mehrere
Presbyter, unter welchen die, die am Wort und an der Lehre arbeiteten, den
Vorrang hatten, 1Tim 5,17, wie auch jetzt zumeist der öffentliche Dienst an
der Gemeinde sich auf die Pastoren, resp. [= bzw.] Lehrer und Gemeindevorsteher
verteilt” (Stöckhardt, Kommentar über den Ersten Brief Petri, St. Louis 1912,
S. 219). – Auch Luther identifiziert die Ältesten nicht immer mit den Pastoren
(Priestern): “Wiewohl ich nicht gewiss weiß, ob er wolle Priester verstanden
haben, da er spricht Presbyter, das ist, die Ältesten. Denn der ist nicht
gleich ein Priester, oder ein Diener der Kirche, der ein Ältester ist” (Von
der babylonischen Gefangenschaft der Kirche, 1520, in: W² 19,122 zu Jak
5,16). - An anderer Stelle betont Luther, dass es seiner Meinung nach in Tit
1,5 um das öffentliche Predigtamt geht: “Wer da glaubt, dass hier der Geist Christi
in Paulus redet und ordnet, der erkennt wohl, dass diese eine göttliche Einsetzung
und Ordnung sei, dass in einer jeglichen Stadt viele Bischöfe, oder aufs wenigste
einer sei. Es ist auch offenbar, dass Paulus die Ältesten und Bischöfe für
ein Ding hält...” (W² 19,1093).
[35] Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte, § 83k.
[36] Luther, Von Schleichern und Winkelpredigern
(1532), in: W² 20,1675f.
[37] Deutsch zit.
nach: C.F.W. Walther, Kirche und Amt, 4. Aufl., Zwickau 1894, S. 354.
[38] Luther, Tischrede (ca. 1538), aus: W² 22,651.