Zu A 1.: Augsb.
Bek. 5 (BSLK 57f): Solchen Glauben zu
erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, Evangelium und Sakramente gegeben,
dadurch er als durch Mittel den heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo und
wann er will, in denen, so das Evangelium hören, wirket, welches da lehret,
dass wir durch Christus Verdienst, nicht durch unser Verdienst, einen gnädigen
Gott haben, so wir solches glauben. Und werden verdammt die Wiedertäufer und
andere, so lehren, dass wir ohne das leibliche Wort des Evangeliums den heiligen
Geist durch eigene Bereitung, Gedanken und Werk erlangen. Augsb.
Bek. 8 (BSLK 60f): Item, wiewohl die
christliche Kirche eigentlich nichts anders ist denn die Versammlung aller Gläubigen
und Heiligen, jedoch, dieweil in diesem Leben viel falscher Christen und
Heuchler, auch offenbarliche Sünden unter den Frommen bleiben, so sind die
Sakramente gleichwohl kräftig, obschon die Priester, dadurch sie gereicht
werden, nicht fromm sind, wie denn Christus selbst anzeigt: “Auf dem Stuhl
Mosis sitzen die Pharisäer” usw. Derhalb werden die Donatisten und alle
anderen verdammt, so anders halten. [zurück] Zu A 2.: Augsb.
Bek. 7 (BSLK 59f): Es wird auch gelehrt, dass
alle Zeit müsse eine heilige christliche Kirche sein und bleiben, welche ist
die Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und
die heiligen Sakramente laut des Evangeliums gereicht werden. Denn das ist genug
zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirchen, dass da einträchtiglich nach
reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort
gemäß gereicht werden. Und ist nicht not zur wahren Einigkeit der christlichen
Kirche, dass allenthalben gleichförmige Zeremonien, von Menschen eingesetzt,
gehalten werden, wie Paulus spricht zu den Ephesern am 4.: “Ein Leib, ein
Geist, wie ihr berufen seid zu einerlei Hoffnung eures Berufs, ein Herr, ein
Glaube, eine Taufe.” Zu A 3.: Tractatus § 24 (BLSK 478f): Über das muss man je
[doch] bekennen, dass die Schlüssel nicht einem Menschen allein, sondern der
ganzen Kirchen gehören und gegeben sind, wie denn solches mit hellen und
gewissen Ursachen genugsam kann erwiesen werden; denn gleichwie die Verheißung
des Evangelii gewiss und ohne Mittel der ganzen Kirchen gehöret, [auch] also
gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirche, dieweil die Schlüssel
nichts anderes sind denn das Amt, dadurch solche Verheißung jedermann, wer es
begehrt, wird mitgeteilt, wie es denn im Werk vor Augen ist, dass die Kirche
Macht hat, Kirchendiener zu ordinieren. Und Christus spricht bei diesen Worten:
“Was ihr binden werdet” usw. und deutet, wem er die Schlüssel geben, nämlich
der Kirchen: “Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen” [Mt 18,20]
usw. Item Christus gibt das höchste und letzte Gericht der Kirche, da er
spricht: “Sag‘s der Kirche.” [Mt 18,17] Daraus folgt nun, dass in solchen
Sprüchen nicht allein Petrus, sondern der ganze Haufen der Apostel gemeint
wurde. Darum kann man in keinen Weg aus solchen Sprüchen eine besondere Gewalt
der Obrigkeit gründen, die Petrus vor andern Aposteln gehabt habe oder haben
hat sollen. [zurück] Zu A 5.: Schmalk.
Art. B 2,15 (BSLK 421): Es gilt nicht, dass man aus
der heiligen Väter Werk oder Wort Artikel des Glaubens macht. Sonst musste auch
ein Artikel des Glaubens werden, was sie für Speise, Kleider, Häuser usw.
gehabt hätten, wie man mit dem Heiligtum [Reliquien] getan hat. Es heißt,
Gottes Wort soll Artikel des Glaubens stellen und sonst niemand, auch kein Engel
[Gal 1,8]. Tractatus § 42 (BSLK 485f): Schwer ist es, dass man von
soviel Landen und Leuten sich trennen und eine gesonderte Lehre führen will
[muss]. Aber hier steht Gottes Befehl, dass jedermann sich soll hüten und nicht
mit denen einhellig sein, so unrechte Lehre führen oder mit Wüterei zu
erhalten gedenken. Darum sind unsere Gewissen deshalb wohl entschuldigt und
versichert; denn man sieht je [doch] vor Augen die großen Irrtümer, so in des
Papsts Reich [um-]gehen, und die Schrift schreit mit aller Macht, dass solche
Irrtümer des Teufels und Antichrists Lehre sei... [zurück]
Apologie
7,28 (BSLK 240f): ...Darum sagen und schließen
wir nach der Heiligen Schrift, dass die rechte christliche Kirche sei der Haufen
hin und wieder in der Welt derjenigen, die da wahrlich glauben dem Evangelio
Christi und den heiligen Geist haben. Und wir bekennen doch auch, dass so lange
dieses Leben auf Erden währt, viele Heuchler und Böse in der Kirche seien
unter den rechten Christen, welche auch Glieder sind der Kirchen, sofern äußerliche
Zeichen betrifft. Denn sie haben Ämter in der Kirche, predigen, reichen
Sakramente, und tragen den Titel und Namen der Christen. Und die Sakramente,
Taufe usw. sind darum nicht ohne Wirkung oder Kraft, dass sie durch Unwürdige
und Gottlose gereicht werden. Denn um des Berufs willen der Kirchen sind solche
da, nicht für ihre eigene Person, sondern als Christus, wie Christus bezeugt:
“Wer euch hört, der hört mich.” ... [zurück]
Zu B 3.: Augsb.
Bek. 28,5f (BSLK 121): Nun
lehren die Unseren also, dass die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe sei,
laut des Evangeliums, eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen,
die Sünde zu vergeben und zu behalten, und die Sakramente zu reichen und zu
handeln. Denn Christus hat die Apostel mit diesem Befehl ausgesandt:
“Gleichwie mich mein Vater gesandt hat, also sende ich euch auch. Nehmt hin
den heiligen Geist; welchen ihr die Sünden erlassen werdet, denselben sollen
sie erlassen sein, und denen ihr sie vorbehalten werdet, denen sollen sie
vorbehalten sein” [Joh 20,21-23]. [zurück]
/ [zurück zu B4] Schmalk.
Art. C 7,1 (BSLK 452): Die Schlüssel sind Ein Amt und Gewalt, der
Kirchen von Christo gegeben, zu binden und zu lösen die Sünde, nicht allein
die groben und wohlbekannten Sünden, sondern auch die subtilen, heimlichen, die
Gott allein erkennt, wie geschrieben steht: “Wer [er-]kennet, wieviel er
fehlet?” Und Paulus (Röm 7,23) klagt selbst, dass er mit dem Fleisch diene
dem “Gesetz der Sünde”. Tractatus §§ 22-24.65-70 (BSLK 477f.490f): [22] Hier werden etliche
Sprüche wider uns [an-]geführt als [wie] Matthäus 16: “Du bist Petrus, und
auf diesen Fels will ich bauen meine Gemeinde oder Kirche.” Ebenso: “Dir
will ich die Schlüssel geben.” Ebenso: “Weide meine Schafe” und
dergleichen mehr. Weil aber dieser ganze Handel fleißig und genugsam von den
Unsern zuvor ist traktieret [worden], wollen wir dieselbigen Schriften hier
erholet [herangezogen] haben und auf dieses Mal kurz antworten, wie bemeldete
Sprüche im Grund zu verstehen sind. [23] In allen diesen [gleichen] Sprüchen
ist Petrus eine gemeine Person [keine Privatperson] und redet nicht für sich
allein, sondern für alle Apostel. Dieses beweisen die Texte klar; denn Christus
fragt je [doch] Petrus allein nicht, sondern spricht: “Wer sagt ihr,
dass ich sei?” Und was Christus hier zu Petrus allein redet als [wie]: “Dir
will ich die Schlüssel geben”, ebenso: “Was du binden wirst” usw.,
dasselbe redet er an andern Orten zu dem ganzen Haufen, als: “Was ihr
binden werdet auf Erden” [Mt 18,20]; ebenso in Johannes [20,23]: “Welchem ihr
die Sünden vergebet” usw. Diese Worte bezeugen, dass die Schlüssel allen
insgemein gegeben und sie alle zugleich zu predigen gesandt worden sind. [24] Über
das muss man je [doch] bekennen, dass die Schlüssel nicht einem Menschen
allein, sondern der ganzen Kirche gehören und gegeben sind, wie denn solches
mit hellen und gewissen Ursachen genugsam kann erwiesen werden; denn gleichwie
die Verheißung des Evangeliums gewiss und ohne Mittel der ganzen Kirche zugehört,
[auch] also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirche, dieweil die
Schlüssel nichts anders sind denn das Amt, dadurch solche Verheißung
jedermann, wer es begehrt, würde mitgeteilt, wie es denn im Werk vor Augen ist,
dass die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu ordinieren. Und Christus spricht bei
diesen Worten: “Was ihr binden werdet” usw. und deutet, wem er die Schlüssel
geben, nämlich der Kirchen: “Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem
Namen” [Mt 18,20] usw. Item Christus gibt das höchste und letzte Gericht der
Kirche, da er spricht: “Sag‘s der Kirche.” [Mt 18,17] Daraus folgt nun,
dass in solchen Sprüchen nicht allein Petrus, sondern der ganze Haufen der
Apostel gemeint wurde. Darum kann man in keinen Weg aus solchen Sprüchen eine
besondere Gewalt der Obrigkeit gründen, die Petrus vor andern Aposteln gehabt
habe oder haben hat sollen. [65]
Weil aber nach göttlichem Recht kein Unterschied ist zwischen Bischöfen oder
Pastoren oder Pfarrherren, ist’s je [doch] ohne Zweifel, wenn ein Pfarrherr in
seiner Kirchen etliche tüchtige Personen zu Kirchenämtern ordnet, dass solche
Ordinatio nach göttlichen Rechten kräftig und recht ist. [66] Darum weil doch
die verordneten Bischöfe das Evangelium verfolgen und tüchtige Personen zu
ordinieren sich weigern, hat ein jegliche Kirche in diesem Fall gut Fug und
Recht, sich selbst Kirchendiener zu ordinieren; [67] denn wo die Kirche ist, da
ist je [doch] der Befehl, das Evangelium zu predigen. Darum müssen die Kirchen
die Gewalt behalten, das sie Kirchendiener fordern, wählen und ordinieren. Und
solche Gewalt ist ein Geschenk, welches der Kirche eigentlich von Gott gegeben
und von keiner menschlichen Gewalt der Kirche kann genommen werden, wie Paulus
bezeugt (Eph 4,8), da er sagt: “Er ist in die Höhe gefahren und hat Gaben
gegeben den Menschen.” Und unter solchen Gaben, die der Kirche eigen sind, zählt
er Pfarrherrn und Lehrer und hängt daran, dass solche gegeben werden zur
Erbauung des Leibes Christi. Darum folgt, wo eine rechte Kirche ist, dass da
auch die Macht ist, Kirchendiener zu wählen und zu ordinieren, wie denn in der
Not auch ein schlichter Laie einen andern absolvieren und sein Pfarrherr werden
kann, wie St. Augustin eine Historie schreibt, dass zwei Christen in einem
Schiff beisammen gewesen [sind], der eine den andern getauft [habe] und danach
von ihm absolviert [worden] sei. [68] Hierher gehören die Sprüche Christi,
welche bezeugen, dass die Schlüssel der ganzen Kirche und nicht etlichen
besonderen Personen gegeben sind, wie der Text sagt: “Wo zwei oder drei in
meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen” usw. [69] Zum
Letzten wird solches auch durch den Spruch Petri bekräftigt, da er spricht:
“Ihr seid das königliche Priestertum” [1Petr 2,9]. Diese Worte betreffen
eigentlich die rechte Kirche, welche, weil sie allein das Priestertum hat, muss
sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und ordinieren. [70] Solches
bezeugt auch der gemeine Brauch der Kirche; denn vorzeiten wählte das Volk
Pfarrherrn und Bischöfe. Dazu kam der Bischof, am selben Ort oder in der Nähe
gesessen, [der] bestätigte den gewählten Bischof durch Auflegen der Hände,
und ist dazumal die Ordination nichts anders gewesen, denn solche Bestätigung. Zu B 4.: Augsb. Bek. 5:
siehe A 1.! Augsb. Bek. 28,5f:
siehe B 3.! Augsb. Bek. 28,20-22 (BSLK 123f): Deshalb
ist das bischöfliche Amt nach göttlichen Rechten: das Evangelium predigen, Sünde
vergeben, Lehre urteilen und die Lehre, so dem Evangelium entgegen [ist], zu
verwerfen und die Gottlosen, deren gottloses Wesen offenbar ist, aus [der]
christlichen Gemeinde ausschließen, ohne menschliche Gewalt, sondern allein
durch Gottes Wort. Und desfalls [in diesem Fall] sind die Pfarrleute und Kirchen
schuldig, den Bischöfen gehorsam zu sein, laut des Spruches Christi (Lk 10,16):
“Wer euch hört, der hört mich.” [zurück] Apol. 12,39f (BSLK 259): Die
Gewalt der Schlüssel nun, die verkündigt und durch die Absolution das
Evangelium. Denn das Wort der Absolution verkündet mir Friede und ist das
Evangelium selbst. Darum wenn wir vom Glauben reden, wollen wir die Absolution
mit [in-]begriffen haben. Denn der Glaube ist aus dem Hören [Röm 10,17], und
wenn ich die Absolution höre, das ist, die Zusage göttlicher Gnade oder das
Evangelium, so wird mein Herz und Gewissen getröstet. Und dieweil Gott durch
das Wort wahrlich neues Leben und Trost ins Herz gibt, so werden auch durch die
Gewalt der Schlüssel wahrhaftig hier auf Erden die Sünden los gezählt also,
dass sie vor Gott im Himmel los sein, wie der Spruch lautet: “Wer euch hört,
der hört mich.” Apol. 14,1 (BSLK 296): Im
14. Artikel [des Augsb. Bek.], da wir sagen, dass man niemand gestatte zu
predigen oder die Sakramente zu reichen in der Kirche, “denn allein
denjenigen, so recht gebührlich berufen sind”, das nehmen sie an [erkennen
sie an], wenn wir den Beruf also verstehen, von den Priestern, welche nach
Inhalt der Kanones [Kirchengesetze] ordiniert oder geweiht sind. Von der Sache
haben wir uns etliche Mal auf diesem Reichstag hören lassen, dass wir zum höchsten
geneigt sind, alte Kirchenordnungen und der Bischöfe Regiment, das man nennt
“canonicam politiam”, helfen zu erhalten, so die Bischöfe unsere Lehre
dulden und unsere Priester annehmen wollten. Zu B 5.: Augsb. Bek. 14 (BSLK 66): Vom
Kirchenregiment wird gelehrt, dass niemand in der Kirche öffentlich lehren oder
predigen oder Sakramente reichen soll ohne ordentlichen Beruf. Apol. 14,1: siehe B 4.! Zu B 6.: Apol. 13,11 (BSLK 293f): Wenn
man das Sakrament des Ordens [Ordination] also verstehen wollte, so möchte man
auch das Auflegen der Hände ein Sakrament nennen. Denn die Kirche hat Gottes
Befehl, dass sie soll Prediger und Diakonos bestellen. [zurück] Tractatus § 70 (BSLK 491f): Solches
bezeugt auch der gemeine Brauch der Kirche; denn vorzeiten wählte das Volk
Pfarrherrn und Bischöfe. Dazu kam der Bischof, am selben Ort oder in der Nähe
gesessen, [der] bestätigte den gewählten Bischof durch Auflegen der Hände,
und ist dazumal die Ordination nichts anders gewesen, denn solche Bestätigung.
[zurück] Zu B 7.: Schmalk. Art. B 3,1 (BSLK 426): Dass
die Stifte und Klöster, vorzeiten in guter Meinung gestiftet, zu erziehen [als]
gelehrte Leute und züchtige Weibsbilder, sollen wiederum zu solchem Brauch
geordnet werden, damit man Pfarrherrn, Prediger und andere Kirchendiener haben möge,
auch sonst Personen zu weltlichem Regiment in Städten und Ländern, auch
wohlerzogene Jungfrauen zu Hausmüttern und Haushalterinnen usw. Tractatus § 63-66.72.26 (BSLK 490-492.479): [63]
Hier lehrt Hieronymus, dass solche Unterschiede der Bischöfe und Pfarrherren
allein aus menschlicher Ordnung gekommen sind, wie man dann auch im Werk sieht;
[64] denn das Amt und Befehl ist gar einerlei [einer], und hat hernach allein
die Ordination den Unterschied zwischen Bischöfen und Pfarrherrn gemacht, denn
so hat man’s danach geordnet, dass ein Bischof auch in anderen Kirchen Leute
zum Predigtamt ordnete. [65] Weil aber nach göttlichem Recht kein Unterschied
ist zwischen Bischöfen oder Pastoren oder Pfarrherren, ist’s je [doch] ohne
Zweifel, wenn ein Pfarrherr in seiner Kirchen etliche tüchtige Personen zu
Kirchenämtern ordnet, dass solche Ordination nach göttlichen Rechten kräftig
und recht ist. [66] Darum weil doch die verordneten Bischöfe das Evangelium
verfolgen und tüchtige Personen zu ordinieren sich weigern, hat eine jegliche
Kirche in diesem Fall gut Fug und Recht, sich selbst Kirchendiener zu
ordinieren... [72]
Hieraus sieht man, dass die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu wählen und
ordinieren. Darum wenn die Bischöfe entweder Ketzer sind oder tüchtige
Personen nicht wollen ordinieren, sind die Kirchen vor Gott nach göttlichem
Recht schuldig, sich selbst Pfarrherrn und Kirchendiener zu ordinieren. Ob man
nun dies wollte eine Unordnung oder Zertrennung heißen, soll man wissen, dass
die gottlose Lehre und Tyrannei der Bischöfe daran schuldig ist; denn so
gebietet Paulus, dass alle Bischöfe, so entweder selbst unrecht lehren oder
unrechte Lehre und falschen Gottesdienst verteidigen, für verfluchte Leute
sollen gehalten werden. [26]
Nun ist je [doch] das Predigtamt an keinen gewissen Ort noch Person gebunden,
wie der Leviten Amt im Gesetz gebunden war, sondern es ist durch die ganze Welt
ausgestreut und ist an dem Ort, da Gott seine Gaben gibt Aposteln, Propheten,
Hirten, Lehrer usw. Und tut die Person gar nichts zu solchem Wort und Amt, von
Christus befohlen, es predige und lehre, wer da will, wo Herzen sind, die es
glauben und sich daran halten, denen widerfährt, wie sie es hören und glauben,
darum dass es Christus so zu predigen befohlen und seinen Verheißungen zu
glauben geheißen hat. [zurück] Zu B 8.: Apol. 14,1: siehe B 4.! Zu B 9.: Augsb. Bek. 5: siehe A 1.! Augsb. Bek. 28,5.8-17 (BSLK 121-123): [5]
Nun lehren die Unseren also, dass die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe
sei, laut des Evangeliums, eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu
predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten, und die Sakramente zu reichen
und zu handeln. [8]
Dieselbe Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe übt und treibt man allein mit
der Lehre und Predigt des Wortes Gottes und mit Handreichung der Sakramente
gegen viele oder einzelne Personen, danach [je nachdem] der Beruf ist. Denn
damit werden gegeben nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter, als nämlich
ewige Gerechtigkeit, der heilige Geist und das ewige Leben. [9] Diese Güter
kann man anders nicht erlangen, denn durch das Amt der Predigt und durch die
Handreichung der heiligen Sakramente. Denn St. Paulus spricht: “Das Evangelium
ist eine Kraft Gottes, selig zu machen alle, die daran glauben” [Röm 1,16].
[10] Dieweil nun die Gewalt der Kirche oder Bischöfe ewige Güter gibt, und
allein durch das Predigtamt geübt und getrieben wird, so hindert es die Polizei
und das weltliche Regiment nichts überall [nirgends]. [11] Denn weltliche
Regiment geht mit viel [ganz] andern Sachen um denn das Evangelium; weltliche
Gewalt schützt nicht die Seele, sondern den Leib und Güter wider äußerliche
Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Strafen. [12]
Darum soll man die zwei Regimente, das geistliche und weltliche, nicht in
einander mengen und werfen. Denn die geistliche Gewalt hat ihren Befehl, das
Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen; soll [aber] nicht Könige
setzen und absetzen, soll weltliche Gesetze und Gehorsam der Obrigkeit nicht
aufheben oder zerrütten; soll weltlicher Gewalt nicht Gesetze machen und
stellen von weltlichen Händeln, wie denn auch Christus selbst gesagt hat: [14]
“Mein Reich ist nicht von dieser Welt”; ebenso: “Wer hat mich zu einem
Richter zwischen euch gesetzt?” [15/16] Und St. Paulus (Phil 3,20): “Unsere
Bürgerschaft ist im Himmel”; [17] und in der andern [Epistel] an die
Korinther [10,4]: “Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich,
sondern mächtig vor Gott, zu zerstören die Anschläge und alles Hohe, das sich
erhebt wider die Erkenntnis Gottes.” Diesergestalt unterscheiden die unseren
beide Regimente und Ämter beider Gewalten und heißen sie beide als die höchsten
Gaben Gottes auf Erden in Ehren halten. Tractatus § 11 (BSLK 474): In
1Kor 3 macht Paulus alle Kirchendiener gleich und lehrt, dass die Kirche mehr
ist denn die Diener. Darum kann man mit keiner Wahrheit sagen, dass Petrus
einige Obrigkeit oder Gewalt vor anderen Aposteln über die Kirche und alle
anderen Kirchendiener gehabt habe; denn, so spricht er, “es ist alles euer, es
sei Paulus oder Apollos oder Kephas”, das ist, es darf weder Petrus noch ein
anderer Diener des Wortes ihnen zumessen einige Gewalt oder Obrigkeit über die
Kirche. Niemand soll die Kirche beschweren mit eigenen Satzungen, sondern hier
soll es so heißen, dass keines Gewalt noch Ansehen mehr gelte denn das Wort
Gottes... [zurück]
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