Evangelisch-Lutherische Freikirche

Bekenntnisstellen zur Thesenreihe der Lehre von Kirche und Amt


Zu A 1.:

Augsb. Bek. 5 (BSLK 57f):

Solchen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, Evangelium und Sakramente gegeben, dadurch er als durch Mittel den heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo und wann er will, in denen, so das Evangelium hören, wirket, welches da lehret, dass wir durch Christus Verdienst, nicht durch unser Verdienst, einen gnädigen Gott haben, so wir solches glauben. Und werden verdammt die Wiedertäufer und andere, so lehren, dass wir ohne das leibliche Wort des Evangeliums den heiligen Geist durch eigene Bereitung, Gedanken und Werk erlangen. [zurück] / [zurück zu B 4] /  [zurück zu B 9]

Augsb. Bek. 8 (BSLK 60f):

Item, wiewohl die christliche Kirche eigentlich nichts anders ist denn die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen, jedoch, dieweil in diesem Leben viel falscher Christen und Heuchler, auch offenbarliche Sünden unter den Frommen bleiben, so sind die Sakramente gleichwohl kräftig, obschon die Priester, dadurch sie gereicht werden, nicht fromm sind, wie denn Christus selbst anzeigt: “Auf dem Stuhl Mosis sitzen die Pharisäer” usw. Derhalb werden die Donatisten und alle anderen verdammt, so anders halten. [zurück]

Zu A 2.:

Augsb. Bek. 7 (BSLK 59f):

Es wird auch gelehrt, dass alle Zeit müsse eine heilige christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut des Evangeliums gereicht werden. Denn das ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirchen, dass da einträchtiglich nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und ist nicht not zur wahren Einigkeit der christlichen Kirche, dass allenthalben gleichförmige Zeremonien, von Menschen eingesetzt, gehalten werden, wie Paulus spricht zu den Ephesern am 4.: “Ein Leib, ein Geist, wie ihr berufen seid zu einerlei Hoffnung eures Berufs, ein Herr, ein Glaube, eine Taufe.” [zurück]

Zu A 3.:

Tractatus § 24 (BLSK 478f):

Über das muss man je [doch] bekennen, dass die Schlüssel nicht einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirchen gehören und gegeben sind, wie denn solches mit hellen und gewissen Ursachen genugsam kann erwiesen werden; denn gleichwie die Verheißung des Evangelii gewiss und ohne Mittel der ganzen Kirchen gehöret, [auch] also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirche, dieweil die Schlüssel nichts anderes sind denn das Amt, dadurch solche Verheißung jedermann, wer es begehrt, wird mitgeteilt, wie es denn im Werk vor Augen ist, dass die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu ordinieren. Und Christus spricht bei diesen Worten: “Was ihr binden werdet” usw. und deutet, wem er die Schlüssel geben, nämlich der Kirchen: “Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen” [Mt 18,20] usw. Item Christus gibt das höchste und letzte Gericht der Kirche, da er spricht: “Sag‘s der Kirche.” [Mt 18,17] Daraus folgt nun, dass in solchen Sprüchen nicht allein Petrus, sondern der ganze Haufen der Apostel gemeint wurde. Darum kann man in keinen Weg aus solchen Sprüchen eine besondere Gewalt der Obrigkeit gründen, die Petrus vor andern Aposteln gehabt habe oder haben hat sollen. [zurück]

Zu A 5.:

Schmalk. Art. B 2,15 (BSLK 421):

Es gilt nicht, dass man aus der heiligen Väter Werk oder Wort Artikel des Glaubens macht. Sonst musste auch ein Artikel des Glaubens werden, was sie für Speise, Kleider, Häuser usw. gehabt hätten, wie man mit dem Heiligtum [Reliquien] getan hat. Es heißt, Gottes Wort soll Artikel des Glaubens stellen und sonst niemand, auch kein Engel [Gal 1,8]. [zurück]

Tractatus § 42 (BSLK 485f):

Schwer ist es, dass man von soviel Landen und Leuten sich trennen und eine gesonderte Lehre führen will [muss]. Aber hier steht Gottes Befehl, dass jedermann sich soll hüten und nicht mit denen einhellig sein, so unrechte Lehre führen oder mit Wüterei zu erhalten gedenken. Darum sind unsere Gewissen deshalb wohl entschuldigt und versichert; denn man sieht je [doch] vor Augen die großen Irrtümer, so in des Papsts Reich [um-]gehen, und die Schrift schreit mit aller Macht, dass solche Irrtümer des Teufels und Antichrists Lehre sei... [zurück]

Apologie 7,28 (BSLK 240f):

...Darum sagen und schließen wir nach der Heiligen Schrift, dass die rechte christliche Kirche sei der Haufen hin und wieder in der Welt derjenigen, die da wahrlich glauben dem Evangelio Christi und den heiligen Geist haben. Und wir bekennen doch auch, dass so lange dieses Leben auf Erden währt, viele Heuchler und Böse in der Kirche seien unter den rechten Christen, welche auch Glieder sind der Kirchen, sofern äußerliche Zeichen betrifft. Denn sie haben Ämter in der Kirche, predigen, reichen Sakramente, und tragen den Titel und Namen der Christen. Und die Sakramente, Taufe usw. sind darum nicht ohne Wirkung oder Kraft, dass sie durch Unwürdige und Gottlose gereicht werden. Denn um des Berufs willen der Kirchen sind solche da, nicht für ihre eigene Person, sondern als Christus, wie Christus bezeugt: “Wer euch hört, der hört mich.” ...  [zurück]

Zu B 3.:

Augsb. Bek. 28,5f (BSLK 121):

Nun lehren die Unseren also, dass die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe sei, laut des Evangeliums, eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten, und die Sakramente zu reichen und zu handeln. Denn Christus hat die Apostel mit diesem Befehl ausgesandt: “Gleichwie mich mein Vater gesandt hat, also sende ich euch auch. Nehmt hin den heiligen Geist; welchen ihr die Sünden erlassen werdet, denselben sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie vorbehalten werdet, denen sollen sie vorbehalten sein” [Joh 20,21-23].  [zurück] / [zurück zu B4]

Schmalk. Art. C 7,1 (BSLK 452):

Die Schlüssel sind 

Ein Amt und Gewalt, der Kirchen von Christo gegeben, zu binden und zu lösen die Sünde, nicht allein die groben und wohlbekannten Sünden, sondern auch die subtilen, heimlichen, die Gott allein erkennt, wie geschrieben steht: “Wer [er-]kennet, wieviel er fehlet?” Und Paulus (Röm 7,23) klagt selbst, dass er mit dem Fleisch diene dem “Gesetz der Sünde”.   [zurück]

Tractatus §§ 22-24.65-70 (BSLK 477f.490f):

[22] Hier werden etliche Sprüche wider uns [an-]geführt als [wie] Matthäus 16: “Du bist Petrus, und auf diesen Fels will ich bauen meine Gemeinde oder Kirche.” Ebenso: “Dir will ich die Schlüssel geben.” Ebenso: “Weide meine Schafe” und dergleichen mehr. Weil aber dieser ganze Handel fleißig und genugsam von den Unsern zuvor ist traktieret [worden], wollen wir dieselbigen Schriften hier erholet [herangezogen] haben und auf dieses Mal kurz antworten, wie bemeldete Sprüche im Grund zu verstehen sind. [23] In allen diesen [gleichen] Sprüchen ist Petrus eine gemeine Person [keine Privatperson] und redet nicht für sich allein, sondern für alle Apostel. Dieses beweisen die Texte klar; denn Christus fragt je [doch] Petrus allein nicht, sondern spricht: “Wer sagt ihr, dass ich sei?” Und was Christus hier zu Petrus allein redet als [wie]: “Dir will ich die Schlüssel geben”, ebenso: “Was du binden wirst” usw., dasselbe redet er an andern Orten zu dem ganzen Haufen, als: “Was ihr binden werdet auf Erden” [Mt 18,20]; ebenso in Johannes [20,23]: “Welchem ihr die Sünden vergebet” usw. Diese Worte bezeugen, dass die Schlüssel allen insgemein gegeben und sie alle zugleich zu predigen gesandt worden sind. [24] Über das muss man je [doch] bekennen, dass die Schlüssel nicht einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirche gehören und gegeben sind, wie denn solches mit hellen und gewissen Ursachen genugsam kann erwiesen werden; denn gleichwie die Verheißung des Evangeliums gewiss und ohne Mittel der ganzen Kirche zugehört, [auch] also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirche, dieweil die Schlüssel nichts anders sind denn das Amt, dadurch solche Verheißung jedermann, wer es begehrt, würde mitgeteilt, wie es denn im Werk vor Augen ist, dass die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu ordinieren. Und Christus spricht bei diesen Worten: “Was ihr binden werdet” usw. und deutet, wem er die Schlüssel geben, nämlich der Kirchen: “Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen” [Mt 18,20] usw. Item Christus gibt das höchste und letzte Gericht der Kirche, da er spricht: “Sag‘s der Kirche.” [Mt 18,17] Daraus folgt nun, dass in solchen Sprüchen nicht allein Petrus, sondern der ganze Haufen der Apostel gemeint wurde. Darum kann man in keinen Weg aus solchen Sprüchen eine besondere Gewalt der Obrigkeit gründen, die Petrus vor andern Aposteln gehabt habe oder haben hat sollen.

[65] Weil aber nach göttlichem Recht kein Unterschied ist zwischen Bischöfen oder Pastoren oder Pfarrherren, ist’s je [doch] ohne Zweifel, wenn ein Pfarrherr in seiner Kirchen etliche tüchtige Personen zu Kirchenämtern ordnet, dass solche Ordinatio nach göttlichen Rechten kräftig und recht ist. [66] Darum weil doch die verordneten Bischöfe das Evangelium verfolgen und tüchtige Personen zu ordinieren sich weigern, hat ein jegliche Kirche in diesem Fall gut Fug und Recht, sich selbst Kirchendiener zu ordinieren; [67] denn wo die Kirche ist, da ist je [doch] der Befehl, das Evangelium zu predigen. Darum müssen die Kirchen die Gewalt behalten, das sie Kirchendiener fordern, wählen und ordinieren. Und solche Gewalt ist ein Geschenk, welches der Kirche eigentlich von Gott gegeben und von keiner menschlichen Gewalt der Kirche kann genommen werden, wie Paulus bezeugt (Eph 4,8), da er sagt: “Er ist in die Höhe gefahren und hat Gaben gegeben den Menschen.” Und unter solchen Gaben, die der Kirche eigen sind, zählt er Pfarrherrn und Lehrer und hängt daran, dass solche gegeben werden zur Erbauung des Leibes Christi. Darum folgt, wo eine rechte Kirche ist, dass da auch die Macht ist, Kirchendiener zu wählen und zu ordinieren, wie denn in der Not auch ein schlichter Laie einen andern absolvieren und sein Pfarrherr werden kann, wie St. Augustin eine Historie schreibt, dass zwei Christen in einem Schiff beisammen gewesen [sind], der eine den andern getauft [habe] und danach von ihm absolviert [worden] sei. [68] Hierher gehören die Sprüche Christi, welche bezeugen, dass die Schlüssel der ganzen Kirche und nicht etlichen besonderen Personen gegeben sind, wie der Text sagt: “Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen” usw. [69] Zum Letzten wird solches auch durch den Spruch Petri bekräftigt, da er spricht: “Ihr seid das königliche Priestertum” [1Petr 2,9]. Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirche, welche, weil sie allein das Priestertum hat, muss sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und ordinieren. [70] Solches bezeugt auch der gemeine Brauch der Kirche; denn vorzeiten wählte das Volk Pfarrherrn und Bischöfe. Dazu kam der Bischof, am selben Ort oder in der Nähe gesessen, [der] bestätigte den gewählten Bischof durch Auflegen der Hände, und ist dazumal die Ordination nichts anders gewesen, denn solche Bestätigung.   [zurück]

Zu B 4.:

Augsb. Bek. 5:  siehe A 1.!

Augsb. Bek. 28,5f: siehe B 3.!

Augsb. Bek. 28,20-22 (BSLK 123f):

Deshalb ist das bischöfliche Amt nach göttlichen Rechten: das Evangelium predigen, Sünde vergeben, Lehre urteilen und die Lehre, so dem Evangelium entgegen [ist], zu verwerfen und die Gottlosen, deren gottloses Wesen offenbar ist, aus [der] christlichen Gemeinde ausschließen, ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und desfalls [in diesem Fall] sind die Pfarrleute und Kirchen schuldig, den Bischöfen gehorsam zu sein, laut des Spruches Christi (Lk 10,16): “Wer euch hört, der hört mich.” [zurück]

Apol. 12,39f (BSLK 259):

Die Gewalt der Schlüssel nun, die verkündigt und durch die Absolution das Evangelium. Denn das Wort der Absolution verkündet mir Friede und ist das Evangelium selbst. Darum wenn wir vom Glauben reden, wollen wir die Absolution mit [in-]begriffen haben. Denn der Glaube ist aus dem Hören [Röm 10,17], und wenn ich die Absolution höre, das ist, die Zusage göttlicher Gnade oder das Evangelium, so wird mein Herz und Gewissen getröstet. Und dieweil Gott durch das Wort wahrlich neues Leben und Trost ins Herz gibt, so werden auch durch die Gewalt der Schlüssel wahrhaftig hier auf Erden die Sünden los gezählt also, dass sie vor Gott im Himmel los sein, wie der Spruch lautet: “Wer euch hört, der hört mich.”   [zurück]

Apol. 14,1 (BSLK 296):

Im 14. Artikel [des Augsb. Bek.], da wir sagen, dass man niemand gestatte zu predigen oder die Sakramente zu reichen in der Kirche, “denn allein denjenigen, so recht gebührlich berufen sind”, das nehmen sie an [erkennen sie an], wenn wir den Beruf also verstehen, von den Priestern, welche nach Inhalt der Kanones [Kirchengesetze] ordiniert oder geweiht sind. Von der Sache haben wir uns etliche Mal auf diesem Reichstag hören lassen, dass wir zum höchsten geneigt sind, alte Kirchenordnungen und der Bischöfe Regiment, das man nennt “canonicam politiam”, helfen zu erhalten, so die Bischöfe unsere Lehre dulden und unsere Priester annehmen wollten. [zurück] / [zurück zu B 5] / [zurück zu B 8]

 Zu B 5.:

Augsb. Bek. 14 (BSLK 66):

Vom Kirchenregiment wird gelehrt, dass niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen soll ohne ordentlichen Beruf.   [zurück]

Apol. 14,1: siehe B 4.!

Zu B 6.:

Apol. 13,11 (BSLK 293f):

Wenn man das Sakrament des Ordens [Ordination] also verstehen wollte, so möchte man auch das Auflegen der Hände ein Sakrament nennen. Denn die Kirche hat Gottes Befehl, dass sie soll Prediger und Diakonos bestellen.  [zurück]

Tractatus § 70 (BSLK 491f):

Solches bezeugt auch der gemeine Brauch der Kirche; denn vorzeiten wählte das Volk Pfarrherrn und Bischöfe. Dazu kam der Bischof, am selben Ort oder in der Nähe gesessen, [der] bestätigte den gewählten Bischof durch Auflegen der Hände, und ist dazumal die Ordination nichts anders gewesen, denn solche Bestätigung.  [zurück]

Zu B 7.:

Schmalk. Art. B 3,1 (BSLK 426):

Dass die Stifte und Klöster, vorzeiten in guter Meinung gestiftet, zu erziehen [als] gelehrte Leute und züchtige Weibsbilder, sollen wiederum zu solchem Brauch geordnet werden, damit man Pfarrherrn, Prediger und andere Kirchendiener haben möge, auch sonst Personen zu weltlichem Regiment in Städten und Ländern, auch wohlerzogene Jungfrauen zu Hausmüttern und Haushalterinnen usw.   [zurück]

Tractatus § 63-66.72.26 (BSLK 490-492.479):

[63] Hier lehrt Hieronymus, dass solche Unterschiede der Bischöfe und Pfarrherren allein aus menschlicher Ordnung gekommen sind, wie man dann auch im Werk sieht; [64] denn das Amt und Befehl ist gar einerlei [einer], und hat hernach allein die Ordination den Unterschied zwischen Bischöfen und Pfarrherrn gemacht, denn so hat man’s danach geordnet, dass ein Bischof auch in anderen Kirchen Leute zum Predigtamt ordnete. [65] Weil aber nach göttlichem Recht kein Unterschied ist zwischen Bischöfen oder Pastoren oder Pfarrherren, ist’s je [doch] ohne Zweifel, wenn ein Pfarrherr in seiner Kirchen etliche tüchtige Personen zu Kirchenämtern ordnet, dass solche Ordination nach göttlichen Rechten kräftig und recht ist. [66] Darum weil doch die verordneten Bischöfe das Evangelium verfolgen und tüchtige Personen zu ordinieren sich weigern, hat eine jegliche Kirche in diesem Fall gut Fug und Recht, sich selbst Kirchendiener zu ordinieren...

[72] Hieraus sieht man, dass die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu wählen und ordinieren. Darum wenn die Bischöfe entweder Ketzer sind oder tüchtige Personen nicht wollen ordinieren, sind die Kirchen vor Gott nach göttlichem Recht schuldig, sich selbst Pfarrherrn und Kirchendiener zu ordinieren. Ob man nun dies wollte eine Unordnung oder Zertrennung heißen, soll man wissen, dass die gottlose Lehre und Tyrannei der Bischöfe daran schuldig ist; denn so gebietet Paulus, dass alle Bischöfe, so entweder selbst unrecht lehren oder unrechte Lehre und falschen Gottesdienst verteidigen, für verfluchte Leute sollen gehalten werden.

[26] Nun ist je [doch] das Predigtamt an keinen gewissen Ort noch Person gebunden, wie der Leviten Amt im Gesetz gebunden war, sondern es ist durch die ganze Welt ausgestreut und ist an dem Ort, da Gott seine Gaben gibt Aposteln, Propheten, Hirten, Lehrer usw. Und tut die Person gar nichts zu solchem Wort und Amt, von Christus befohlen, es predige und lehre, wer da will, wo Herzen sind, die es glauben und sich daran halten, denen widerfährt, wie sie es hören und glauben, darum dass es Christus so zu predigen befohlen und seinen Verheißungen zu glauben geheißen hat.   [zurück]

Zu B 8.:

Apol. 14,1: siehe B 4.!

Zu B 9.:

Augsb. Bek. 5: siehe A 1.!

Augsb. Bek. 28,5.8-17 (BSLK 121-123):

[5] Nun lehren die Unseren also, dass die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe sei, laut des Evangeliums, eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten, und die Sakramente zu reichen und zu handeln.

[8] Dieselbe Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe übt und treibt man allein mit der Lehre und Predigt des Wortes Gottes und mit Handreichung der Sakramente gegen viele oder einzelne Personen, danach [je nachdem] der Beruf ist. Denn damit werden gegeben nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter, als nämlich ewige Gerechtigkeit, der heilige Geist und das ewige Leben. [9] Diese Güter kann man anders nicht erlangen, denn durch das Amt der Predigt und durch die Handreichung der heiligen Sakramente. Denn St. Paulus spricht: “Das Evangelium ist eine Kraft Gottes, selig zu machen alle, die daran glauben” [Röm 1,16]. [10] Dieweil nun die Gewalt der Kirche oder Bischöfe ewige Güter gibt, und allein durch das Predigtamt geübt und getrieben wird, so hindert es die Polizei und das weltliche Regiment nichts überall [nirgends]. [11] Denn weltliche Regiment geht mit viel [ganz] andern Sachen um denn das Evangelium; weltliche Gewalt schützt nicht die Seele, sondern den Leib und Güter wider äußerliche Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Strafen.

[12] Darum soll man die zwei Regimente, das geistliche und weltliche, nicht in einander mengen und werfen. Denn die geistliche Gewalt hat ihren Befehl, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen; soll [aber] nicht Könige setzen und absetzen, soll weltliche Gesetze und Gehorsam der Obrigkeit nicht aufheben oder zerrütten; soll weltlicher Gewalt nicht Gesetze machen und stellen von weltlichen Händeln, wie denn auch Christus selbst gesagt hat: [14] “Mein Reich ist nicht von dieser Welt”; ebenso: “Wer hat mich zu einem Richter zwischen euch gesetzt?” [15/16] Und St. Paulus (Phil 3,20): “Unsere Bürgerschaft ist im Himmel”; [17] und in der andern [Epistel] an die Korinther [10,4]: “Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig vor Gott, zu zerstören die Anschläge und alles Hohe, das sich erhebt wider die Erkenntnis Gottes.” Diesergestalt unterscheiden die unseren beide Regimente und Ämter beider Gewalten und heißen sie beide als die höchsten Gaben Gottes auf Erden in Ehren halten.    [zurück]

Tractatus § 11 (BSLK 474):

In 1Kor 3 macht Paulus alle Kirchendiener gleich und lehrt, dass die Kirche mehr ist denn die Diener. Darum kann man mit keiner Wahrheit sagen, dass Petrus einige Obrigkeit oder Gewalt vor anderen Aposteln über die Kirche und alle anderen Kirchendiener gehabt habe; denn, so spricht er, “es ist alles euer, es sei Paulus oder Apollos oder Kephas”, das ist, es darf weder Petrus noch ein anderer Diener des Wortes ihnen zumessen einige Gewalt oder Obrigkeit über die Kirche. Niemand soll die Kirche beschweren mit eigenen Satzungen, sondern hier soll es so heißen, dass keines Gewalt noch Ansehen mehr gelte denn das Wort Gottes...  [zurück]

 

 

© September 2001

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